Bild: Pia Bublies

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Haushaltsbudget und eine Vermögensübersicht vor der Pensionierung bilden die Grundlage für die Anlagestrategie.
  • Die Lebenshaltungskosten sind nach der Pensionierung meist ähnlich hoch wie im Erwerbsleben.
  • Wenn nach der Pensionierung die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, sollte berechnet werden, welcher Betrag pro Jahr dem Vermögen als Verzehrteil entnommen wird.
  • Das Vermögen lässt sich in einen Verzehrteil und einen Wachstumsteil aufteilen.
  • Der Wachstumsteil wird für den Lebensunterhalt vorderhand nicht benötigt und lässt sich daher mit einem relativ langen Anlagehorizont anlegen.

Mit der Pensionierung ändert sich bei den meisten Menschen ein wichtiger Teil der Einkommenssituation, da der Lohn durch die Rente ersetzt wird, die wiederum von der AHV (1. Säule) und der Pensionskasse (2. Säule, auch BVG-Rente genannt) monatlich ausbezahlt wird. Die Rente aus der 1. und der 2. Säule fällt in der Regel 30 bis 40 Prozent tiefer aus als das letzte Einkommen vor der Pensionierung. Nicht direkt tangiert durch die Pensionierung sind weitere Einkommensbestandteile wie Mietzinseinnahmen oder Vermögenserträge aus Anlagen. Die in die 3. Säule einbezahlten Beiträge werden kurz vor oder im Jahr der Pensionierung ausbezahlt und erhöhen das Vermögen.

Nach der Pensionierung nehmen die Ausgaben oft weniger stark ab als erwartet. Wenn die fast unveränderten Ausgaben die gesunkenen regelmässigen Einnahmen übersteigen, lässt sich die Differenz mit Beiträgen aus dem Vermögen ausgleichen. Über die Zeit verringert sich damit das angesparte Kapital. Das lässt sich allerdings teilweise ausgleichen – durch eine gezielte Anlagestrategie.

Was sich mit der Pensionierung ebenfalls ändert, ist der Anlagehorizont. Ein Teil des Vermögens soll kurzfristig zur Verfügung stehen zur Deckung der Lebenshaltungskosten, aber auch zur Finanzierung von Reisen und weiteren Anschaffungen. Der andere Vermögensteil davon bleibt fest angelegt, aber nicht mehr mit einem Zeithorizont von deutlich mehr als zehn Jahren. Mit einer auf die neue Situation ausgerichteten Anlagestrategie lässt sich das Vermögen so einsetzen, dass es einerseits hilft, die laufenden Kosten zu decken, und andererseits, dass es weiterwächst und Erträge abwirft.

Ausgabensituation kennen

Während die Einnahmen nach der Pensionierung schnell zu berechnen sind – mittels Auszügen von AHV und Pensionskasse und je nach persönlicher Situation einer Übersicht der weiteren Einkünfte –, stellt die Budgetierung der Ausgaben eine grössere Herausforderung dar. Viele gehen davon aus, dass die Ausgaben mit der Pensionierung sinken. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sie meist ähnlich hoch bleiben oder gar steigen, sobald beispielsweise jemand pflegebedürftig wird. Ohne Erwerbstätigkeit fallen zudem verschiedene Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommenssteuer weg.

Wichtig ist daher für eine Finanz- und Vermögensplanung, sowohl die Einnahmeseite zu kennen als auch die Ausgaben möglichst realistisch zu budgetieren. Daneben ist das Vermögen den Verbindlichkeiten wie Hypotheken oder anderen Krediten gegenüberzustellen.

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Rente für die täglichen Bedürfnisse

Ausgehend von Ihrer Finanzplanung für die Zeit nach der Pensionierung können Sie entscheiden, ob Sie sich einen Teil des Pensionskassenguthabens als Kapital auszahlen lassen wollen. Sie können einmalig wählen, ob Sie das Pensionskassenkapital als lebenslange Rente oder einmalig als Kapital beziehen möchten – oder eine Kombination von beidem. Die Antwort auf die Frage nach der besten Wahl ist von vielen individuellen Faktoren abhängig: von Ihrer Gesundheit respektive Ihrer Lebenserwartung, der Inflationsentwicklung, von steuerlichen Überlegungen, von erbschaftlichen Vorstellungen, von Steuerfragen und von Ihrer Anlagestrategie für bezogenes Pensionskassenkapital. Im Zweifelsfall ist dies ein geeignetes Thema für eine Beratung durch eine Expertin oder einen Experten.

Wenn Ihre Einnahmen die Ausgaben übersteigen, ist die Frage leichter zu beantworten: Schauen Sie, dass AHV und Rente die regelmässigen Ausgaben decken, und lassen Sie sich den Rest als Kapital auszahlen. Dieses können Sie langfristig anlegen, für Extraausgaben verwenden und auch vererben.

Kapital für Vermögensverzehr kurzfristig anlegen

Wenn Sie bei der Finanz- und der Vermögensplanung zum Schluss kommen, dass Ihre Ausgaben die Einnahmen übersteigen, resultiert daraus meist ein Vermögensverzehr, der pro Monat oder Jahr beziffert werden sollte. In einem nächsten Schritt empfiehlt es sich, das vorhandene Vermögen in zwei Tranchen zu teilen: eine für den sogenannten Verzehrteil, der in den nächsten fünf bis zehn Jahren die Einkommenslücke deckt, sowie die zweite Tranche, die den sogenannten Wachstumsteil bildet.

Geld, das Sie in den ersten Jahren nach der Pensionierung benötigen, liegt am besten auf einem Privat- oder Sparkonto, je nach Zinsentwicklung. Den Rest des Verzehrteils sollten Sie risikoarm anlegen, beispielsweise in festverzinslichen Obligationen, defensiven Aktien und ebensolchen Fondslösungen. Bei Fonds kann auch ein Rücknahmeplan eine gute Wahl sein. Beim Rücknahmeplan beziehen Sie regelmässig einen bestimmten Betrag aus Ihrem angelegten Vermögen. Mit diesen Auszahlungen ergänzen Sie Ihr Einkommen, ohne sich um den Verkauf von Fondsanteilen kümmern zu müssen.

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Wenn Sie für den Verzehrteil langfristige Anlagen in solche mit einem kürzeren Anlagehorizont umschichten müssen, gehen Sie idealerweise etappiert über einen längeren Zeitraum von rund zwei Jahren vor – beispielsweise mit dem UBS Anlageplan. So verringern Sie das Risiko, zu einem ungünstigen Zeitpunkt Aktien oder andere Anlagen zu veräussern. Wenn Sie sich regelmässig von Ihrer Bank beraten lassen, kommt die Beraterin oder der Berater von UBS rechtzeitig auf Sie zu, arbeitet die für Sie optimale Lösung aus und begleitet Sie.

Rendite erzielen mit Wachstumsteil

Für den Wachstumsteil Ihres Vermögens haben Sie somit einen Anlagehorizont von zehn Jahren. Damit sind auch risikoreichere Anlagestrategien möglich als mit dem Verzehrteil. So können Sie einen Teil des Vermögensverzehrs wieder ausgleichen. Für den Wachstumsteil eignen sich Aktien, aber auch Immobilien und Gold. Um die Risiken zu streuen, diversifizieren Sie am besten mittels Fondslösungen oder einer Mandatslösung wie UBS Manage.

Ausserdem: Je nach Alter kann es Sinn zweckmässig sein, bei der Festlegung eines Anlagehorizonts mit den Nachkommen zu reden: Wenn ein Kind das Erbe bei Antritt der Erbschaft nicht benötigt, kann ein längerer Zeitraum weiterhin Sinn machen, für gewisse Vermögensteile unter Umständen sogar weit über das eigene Ableben hinaus. Andernfalls ist eine Verkürzung in Betracht zu ziehen.

Die genannten fünf bis zehn Jahre stellen den Anlagehorizont dar, dies bedeutet aber nicht, dass in dieser Zeit nichts passiert. Die Entwicklung der Anlagen und Ihre aktuellen Wünsche sollen am besten jährlich die Grundlage bilden, die Strategie zu justieren und das Portfolio danach auszurichten.

Beispiel für die Entnahmeplanung

Mika M. hat das ordentliche Rentenalter erreicht und sein Vermögen beläuft sich auf 1 046 000 Franken. Um den gewünschten Lebensstandard zu finanzieren, müssen davon 60 000 Franken pro Jahr entnommen werden. Auf Basis der Beratung werden vom Vermögen 299 103 Franken kurzfristig angelegt, der Rest wird langfristig in Anlagen investiert. Nach fünf Jahren beträgt das Vermögen dank der Erträge der Anlagelösung immer noch 972 469 Franken. Nun kann sich Mika M. entscheiden, das Vermögen nur noch für den Verzehr einzusetzen, wodurch er dann im Alter von 85 Jahren ein Restkapital in der Höhe von 83 705 Franken hätte. Er kann sich aber auch entscheiden, nochmals einen neuen Split vorzunehmen.

Das Bild zeigt ein Beispiel eines Entnahmeplans.

Bonus-Empfehlung: Renovationen nicht zwingend über den Verzehrteil abwickeln

Falls Sie ein eigenes Haus bewohnen oder Immobilien vermieten, fragen Sie sich vielleicht, wie Renovationen im Rentenalter finanziert werden sollen. Die Antwort hängt von Ihrer finanziellen Situation ab: Wenn ein Wachstumsanteil vorhanden und die Gesamtbelehnung finanziell gut tragbar ist, kann eine neue Hypothek für eine Renovation in der Regel einfach beantragt werden.

Zuversichtlich in die Rente

Sie sehen: Anlegen lohnt sich in jedem Alter, auch nach der Pensionierung. Stellen Sie die Weichen möglichst früh mit einer umfassenden Finanz- und Vermögensplanung. Die Expertinnen und Experten von UBS unterstützen Sie dabei gern. Gut vorbereitet und mit der Zuversicht, dass die Finanzen auch im Alter stimmen, können Sie sich auf Ihre Rente freuen.