Bei der Auszahlung von Vorsorgegeldern aus der Pensionskasse und der 3. Säule wird eine Kapitalauszahlungssteuer erhoben. Diese einmalige Steuerzahlung erfolgt zu einem reduzierten Tarif und getrennt vom übrigen Einkommen. Durch einen gestaffelten Bezug kann die Steuerbelastung reduziert werden – vorausgesetzt, dass Sie während der aktiven Erwerbszeit Ihre Einzahlungen auf mehrere Säule 3a-Konten verteilen.

Progression brechen

Bei der Steuerprogression gilt: Mit zunehmender Höhe des besteuerten Betrags steigt auch der angewendete Steuersatz. Mit einem gestaffelten Bezug der Vorsorgegelder über mehrere Jahre können Sie diese Progression brechen. Die Steuerbehörde zählt zur Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer nämlich alle Bezüge eines Jahres zusammen. Das heisst, auch ein allfälliger (Teil-)Kapitalbezug aus der Pensionskasse oder der Bezug eines Freizügigkeitskontos wird mit einer Auszahlung der Säule 3a addiert. Die Staffelung hilft, den Gesamtbetrag pro Jahr zu reduzieren.

Steuerrechner für Auszahlung der Säule 3a

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Rechenbeispiel einer Staffelung

Ausgangslage: Eine ledige, konfessionslose Person, wohnhaft in Olten (SO), bezieht 500 000 Franken aus der Pensionskasse und zusätzlich 100 000 Franken aus der Säule 3a.

  • Variante 1: Erfolgt der Bezug aus nur einem Säule-3a-Konto und zudem im gleichen Jahr wie der Kapitalbezug aus der Pensionskasse, dann beträgt die kumulierte Steuerbelastung 46 613 Franken. 
  • Variante 2: Bestehen zwei Säule-3a-Konten (je 50 000 Franken), kann sich die Person den gleichen Gesamtbetrag über zwei Jahre hinweg auszahlen lassen. Idealerweise fallen die beiden 3a-Auszahlungen zudem nicht ins gleiche Jahr wie der Kapitalbezug aus der Pensionskasse, der bei der Pensionierung fällig wird. Durch diese optimierte Staffelung der Auszahlungen über drei Jahre hinweg kann die Steuerlast um 4693 Franken reduziert werden.

Übrigens: Bei fortwährender Erwerbstätigkeit darf der Bezug von 3a-Geldern bis maximal 5 Jahre über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus verlängert werden. Ansonsten können Säule-3a-Konten auch bereits fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung (ab 2024 neu auch für Frauen ab Alter 60) aufgelöst werden. Dies schafft zusätzliche Möglichkeiten bei der Pensionierungsplanung. 

Kantonale Unterschiede beachten

Die Steuerpraxis beim Bezug von Vorsorgegeldern wird nicht in allen Kantonen gleich gehandhabt. So wenden nicht alle Kantone eine progressive Besteuerung von Vorsorgegeldern auf Stufe Kantons-/Gemeindesteuern an. Eine zu extensive Staffelung wird zudem von den Steuerbehörden möglicherweise nicht mehr akzeptiert. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Steuerbehörde Ihres Wohnkantons.