Fast zwei Drittel der Erwerbstätigen in der Schweiz haben heute laut Bundesamt für Statistik ein Säule-3a-Konto. Auch jüngere Menschen wissen die Vorteile der dritten Säule immer mehr zu schätzen: Bereits jede dritte Person zahlt vor dem 25. Lebensjahr erstmals in die private Altersvorsorge ein. Erwerbstätige mit einer Säule 3a können ihren Lebensstandard im Alter sichern und profitieren bei jeder Einzahlung von steuerlichen Vorteilen. Doch auch bei der Auszahlung spielen Steuern eine grosse Rolle. Hier profitiert, wer die Weichen rechtzeitig gestellt und die dritte Säule auf mehrere Konten verteilt hat.

Steuerprogression brechen

Bei der Auszahlung werden Vorsorgegelder zu einem reduzierten Satz besteuert. Der Satz unterliegt je nach Kanton einer unterschiedlich hohen Steuerprogression: Je mehr Guthaben bezogen werden, desto höher ist der Steuersatz, der zur Anwendung gelangt. Wichtig zu wissen: Ein einzelnes Säule-3a-Konto kann nur vollständig bezogen werden – es können aber mehrere Konten eröffnet und dann in verschiedenen Jahren aufgelöst werden. Die Bundesverfassung, aber auch die Eidgenössische Steuerverwaltung lassen die Anzahl der möglichen 3a-Konten offen. Allerdings ist ein Transfer von angesparten Teilbeträgen von einem auf ein anderes Konto nicht möglich. Übrigens: Anders als beim ordentlichen Bezug im Alter kann bei einem Vorbezug von Geldern der Säule 3a für Wohneigentum auch nur ein Teil des Guthabens bezogen werden.

Der Bezug der dritten Säule ist bereits ab fünf Jahren vor dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters möglich, bei Frauen aktuell somit ab 59 Jahren und bei Männern ab 60 Jahren. Mit der Einführung der AHV21 wird ab 2025 das Bezugsalter für Frauen nun schrittweise ebenfalls auf Alter 60 angehoben. Wer länger arbeitet, kann den Bezug um maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus aufschieben.

Steuerrechner für Auszahlung der Säule 3a

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Aus Gründen der Steuerprogression sollte der Bezug eines Säule 3a-Guthabens  nicht im gleichen Jahr erfolgen wie eine Kapitalauszahlung aus der Pensionskasse. Ehepaare sowie eingetragene Partner stellen am besten einen gemeinsamen Plan für ihre Auszahlungen aus der Säule 3a und eventuell der zweiten Säule auf.

Parameter für die richtige Anzahl Konten

Ob nun zwei, drei oder noch mehr Säule 3a-Konten  Sinn ergeben, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Einerseits kann die Progression der Kapitalauszahlungssteuer in den einzelnen Kantonen unterschiedlich hoch sein. Andererseits schränken gewisse Kantone die Anzahl der Kapitalbezüge ein. In jedem Fall ist es empfehlenswert, vor einer Bezugsplanung in dem entsprechenden Kanton die aktuelle Gesetzgebung und die gängige Praxis zu prüfen. Ausserdem erleichtern mehrere Konten eine flexible Liquiditätsplanung im Alter. Sich beim Entscheid der Anzahl Konten nur auf die Steuerprogression im Wohnkanton abzustützen, birgt jedoch ein gewisses Risiko. Denn bei einem Umzug in einen anderen Kanton sind Sie allenfalls mit einer veränderten Ausgangssituation konfrontiert – und vielleicht ist es dann für eine neue Weichenstellung bereits zu spät.

Beratungstermin für Ihre Vorsorge

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Vielfach lohnt es sich, ab einem Betrag in der Höhe von rund 50 000 Franken ein weiteres Konto zu eröffnen. 

Wie erwähnt, werden die theoretischen Maxima durch kantonale Regelungen, die kantonale Progression sowie die Höhe des 3a-Kapitals reduziert – wurde nur wenig einbezahlt, ist die Steuerersparnis auch weniger gross. Da bei Ehepaaren genauso wie bei der eingetragenen Partnerschaft im gleichen Jahr aufgelöste Konten zusammengezählt werden, reduziert eine grosse Überlappung der Bezugsdauern bei ihnen die sinnvolle Anzahl der 3a-Konten. Als einfache Faustregel lässt sich festhalten: Meist sind pro erwerbstätige Person zwei bis drei Säule-3a-Konten sinnvoll. Abweichende Lösungen sollten Sie im Detail mit Steuerfachleuten oder mit den Expertinnen und Experten von UBS erörtern.