Die drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems sorgen dafür, dass uns auch nach der Pensionierung genügend Geld zur Verfügung steht. Was viele nicht wissen: Mit einer durchdachten Vorsorgeplanung bietet uns der Staat ausserdem zahlreiche Möglichkeiten, die Steuern zu reduzieren – während des Erwerbslebens, bei der Pensionierung und danach.

Jedes Jahr in die Säule 3a einzahlen

Beträge, die Sie in die Säule 3a einzahlen, können Sie bei der Einkommenssteuer vom Nettoeinkommen abziehen. So reduziert sich Ihr steuerbares Einkommen und damit die Höhe der Steuern. Die Steuerersparnis ist am grössten, wenn Sie jedes Jahr den für die Säule 3a gesetzlich festgelegten Maximalbetrag einzahlen. 2024 liegt dieser für Arbeitnehmer, die bei einer Pensionskasse angeschlossen sind, bei 7056 Franken und für Personen ohne Pensionskasse bei 35 280 Franken, respektive bei maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens.

Wie viel Steuern Sie durch Einzahlungen in die Säule 3a sparen, hängt einerseits von Ihrem Bruttoeinkommen und andererseits von Ihrem Wohnort ab.

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Säule-3a-Konten gestaffelt auflösen

Auf Vorsorgegelder aus der 3. Säule wird bei der Auszahlung eine einmalige Steuer erhoben – zu einem reduzierten Tarif und getrennt vom übrigen Einkommen. Die Besteuerung wird nicht in allen Kantonen gleich gehandhabt. Wie bei der Berechnung der Einkommenssteuern gilt jedoch: Je höher der ausbezahlte Betrag, desto höher ist die prozentuale Steuerbelastung. Da die Steuerbehörde zur Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer alle Bezüge eines Jahres zusammenzählt, wird auch ein allfälliger (Teil-)Kapitalbezug aus der Pensionskasse oder der Bezug von Freizügigkeitskapital mit einer Auszahlung der Säule 3a addiert.

Säule-3a-Konten können bereits fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung aufgelöst werden – bei Frauen somit ab Alter 59 und bei Männern ab Alter 60. Damit besteht genügend Spielraum für eine klug geplante Staffelung, um so die Steuerprogression zu brechen.

Beitragslücken in der Pensionskasse füllen

Prüfen Sie bei Ihrem Pensionskassenausweis, ob darauf eine mögliche Einkaufssumme ausgewiesen ist. Das bedeutet, dass Sie sich – maximal bis zum angegebenen Betrag – freiwillig in die Pensionskasse einkaufen können. Diese Einzahlungen können Sie vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Idealerweise staffeln Sie die Einzahlungen über mehrere Jahre hinweg. So sparen Sie mehr Steuern, als wenn Sie einmalig einzahlen. Berücksichtigen Sie dabei, dass nach einem Einkauf in die Pensionskasse in den drei folgenden Jahren kein Kapitalbezug – etwa für den Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum – stattfinden darf. Sonst wird der Steuervorteil beim Einkauf rückgängig gemacht.

Kapitalbezüge aus Pensionskasse zeitlich staffeln

Grundsätzlich sind Vorsorgekapitalien bis zum ordentlichen Rentenalter gesperrt. Nur unter gewissen Umständen können sie vorzeitig bezogen werden. Zum Beispiel bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum oder bei einigen Pensionskassen, wenn Sie Ihren Beschäftigungsgrad vor der Pensionierung schrittweise reduzieren, sich also teilpensionieren lassen.

Wenn Sie einen Vorbezug für die Teilpensionierung planen, sollten Sie beachten, dass Sie je nach Kanton viel Geld sparen, wenn Sie sich Ihr Pensionskassenkapital gestaffelt auszahlen lassen. Falls bei einem Ehepaar für beide Partner Pensionskassenvorbezüge ein Thema sind, sollten diese ebenfalls gestaffelt erfolgen. Ausserdem sollten die Vorbezüge nicht im gleichen Jahr getätigt werden wie allfällige Bezüge aus der Säule 3a.

Individuelle Beratung

Haben Sie Fragen? Ihr Kundenberater hilft Ihnen mit seiner Expertise in Vorsorgethemen gerne weiter.

Umzug sinnvoll?

Auch der Wohnortswechsel kann eine Option sein, um die Steuerlast zu senken. Zieht beispielsweise ein lediger Mann vor der Auszahlung seines Pensionskassenkapitals von 500 000 Franken von Zürich nach Altdorf (UR), spart er rund 27 000 Franken an Steuern. Mit unserem Steuerrechner ermitteln Sie die individuellen Ersparnisse.