Herr Greber, was kostet es, wenn ich pflegebedürftig werde?

Das hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit und vom Wohnort ab. Auf der maximalen Stufe 12 belaufen sich die monatlichen Gesamtkosten für Pflege auf 10 021 Franken in Zürich, 9540 Franken in Zug und 7620 Franken in St. Gallen. Davon übernehmen die obligatorischen Krankenpflegeversicherung und die Gemeinden den grössten Teil. Die pflegebedürftige Person muss in Zürich und St. Gallen 648 Franken und in Zug 324 Franken pro Monat selbst bezahlen.

Das müsste verkraftbar sein.

Das sind leider erst die Pflegekosten. Happiger sind die Beträge für Unterbringung und Essen. Die Hotelleriekosten erreichen oft mehrere Tausend Franken pro Monat und müssen von den Bewohnern der Alters- und Pflegeheime selbst getragen werden. Ein Beispiel, das mir gerade präsent ist, ist ein Zimmer in einem anerkannten Pflegeheim in der Stadt Zug: Es kostet monatlich 4868 Franken. Hinzu kommen noch Betreuungstaxen und die erwähnten Pflegekosten. Total sind es monatlich gegen 6900 Franken, die privat verrechnet werden.

Das kann substanziell an das Ersparte gehen. Gibt es Möglichkeiten, das Familienvermögen für seine Erben zu schützen?

Man kann schon früh mit regelmässigen Rückstellungen für den Fall einer Pflegebedürftigkeit beginnen. Wird dieses angesparte Kapital nicht gebraucht, erhalten es die Erben. Die Alternative ist eine Pflegeversicherung.

Solche Versicherungen gelten aber als eher teuer.

Ich habe vor wenigen Tagen bei einem führenden Anbieter eine Offerte angefordert: Ein 65-Jähriger, der eine Pflegeversicherung als reine Risikoversicherung abschliesst, bezahlt 145 Franken Monatsprämie. Der Versicherer leistet dafür bei Pflegebedürftigkeit 200 Franken Taggeld bei einer Wartefrist von einem Jahr.

Bis zu welchem Alter können solche Policen abgeschlossen werden?

Kurz vor dem Pensionsalter besteht kaum jemand die Gesundheitsprüfung. Es gibt zwar Produkte mit Eintrittsaltertarif, doch diese sind teuer. Günstiger wird die Police, wenn Sie sich früh mit dem Thema befassen.

Wem werden eigentlich Ergänzungsleistungen ausbezahlt?

Wer die minimalen Lebenshaltungskosten nicht durch Renten, Einkommen und Vermögensverzehr finanzieren kann, wird durch die öffentliche Hand unterstützt. Das ist heute bei 39 Prozent der Pflegeheimbewohner der Fall. Anspruchsberechtigt sind AHV- oder IV-Bezüger mit Wohnsitz in der Schweiz. Wer weder einen Schweizer Pass oder den eines EU-Staates besitzt, muss für Ergänzungsleistungen seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben.

Kann man das Familienvermögen mit einem Erbvorbezug schützen und so früher Ergänzungsleistungen beziehen?

Nein, was als Erbvorbezug oder Schenkung vergeben wurde, wird immer dem Vermögen des Pflegebedürftigen angerechnet. Bis zum Antrag auf Ergänzungsleistungen werden aber jährlich 10 000 Franken vom Erbvorbezug oder der Schenkung abgezogen.

Wer also vorgesorgt hat, muss für den Pflegeheimaufenthalt selbst bezahlen, und die anderen erhalten dieselbe Leistung umsonst.

Hier gibt es tatsächlich einen Fehlanreiz, der zu einer stärkeren Zunahme der Ergänzungsleistungen führt. Die Kompetenz für Korrekturen liegt bei den Politikern. In Bern werden unter anderem die Erhöhung der Hürden für Ergänzungsleistungen und auch Leistungskürzungen diskutiert. Doch wäre das ein Programm auf dem Buckel der älteren Generation.

Haben Sie eine bessere Alternative?

Die von Avenir Suisse vorgeschlagene obligatorische individuelle Pflegeversicherung: Ab dem 55. Lebensjahr wird Kapital angespart, um damit später die Pflege- und Betreuungskosten zu zahlen. Wird dieses Geld nicht benötigt, fällt es in die Erbmasse.

Was halten Sie von Vorstössen, um den Bezug von Pensionskassenkapital einzuschränken?

Soll man die Bevölkerung wegen einzelner schwarzer Schafe bevormunden? Es gibt keine Statistik oder wissenschaftliche Untersuchung von Fällen, wo bezogenes Pensionskassenkapital in kurzer Zeit verbraucht und dann Ergänzungsleistungen beantragt wurden. Meiner politischen Einstellung entspricht es mehr, wenn früh mit der Erziehung zum eigenverantwortlichen Umgang mit dem Geld und der Aufklärung über unser Vorsorgesystem begonnen wird. Für den Staat würde das bestimmt günstiger.

Für den Pflegefall vorsorgen

Rund zweieinhalb Jahre dauert der durchschnittliche Aufenthalt in der Langzeitpflege. Bei monatlichen Privatkosten von 6900 Franken (vgl. Interview) bleibt für viele nach Abzug der AHV- und Pensionskassenrente eine Finanzierungslücke. In vielen Fällen dürfte die Finanzierung dieses privat aufzubringenden Betrages nach zweieinhalb Jahren sogar die Marke von 100 000 Franken überschreiten.

Legen Sie regelmässig einen Betrag für die Überbrückung der Pflegekosten zurück. Beispielsweise durch monatliche Zahlungen in ein Fondskonto (ubs.com/fondskonto).

Damit nehmen Sie an der Entwicklung der Finanzmärkte teil und profitieren langfristig von höheren Ertragschancen. Mit einer monatlichen Einzahlung von 350 Franken und erwarteten 2,5 Prozent Rendite bei einem ausgewogenen Portfolio stehen Ihnen nach 20 Jahren fast 110 000 Franken zur Verfügung.