Wenn Ehepaare keine Vorkehrungen für den Todesfall treffen, könnte der hinterbliebene Partner in finanzielle Nöte geraten, weil die Miterben - beispielsweise die Kindern - ausbezahlt werden müssen.

Meistbegünstigung als Lösung

Um dem überlebenden Ehegatten die bestmögliche finanzielle Absicherung zu gewähren, können Sie als Ehepaar mittels güter- und erbrechtlicher Regelungen die sogenannte Meistbegünstigung vornehmen. Da jede Familiensituation einzigartig ist, empfiehlt es sich, eine Fachperson beizuziehen.

Ohne Regelung unterstehen Sie von Gesetzes wegen dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet:

  • Der überlebende Ehegatte erhält vorab die Hälfte der Gesamterrungenschaft beider Eheleute. Zur Errungenschaft gehören unter anderem die Ersparnisse, die sie während der Ehe mit dem Erwerbseinkommen bilden.
  • Die andere Hälfte des Errungenschaftstotals sowie das Eigengut (dazu gehört unter anderem in die Ehe eingebrachtes Vermögen) des Verstorbenen bilden den Nachlass.

Die Vorteile eines Ehevertrags:

  • Sie können einander stärker begünstigen.
  • Sie können einander durch Ehevertrag im Todesfall die gesamte Errungenschaft zuweisen. Dadurch reduziert sich Ihr Nachlass auf das Eigengut.

Bessere Absicherung für den überlebenden Ehegatten

Mittels Testament oder Erbvertrag können Sie als Erblasser Ihren Ehegatten weitergehend begünstigen. Als Ehegatten könnten Sie zum Beispiel die Anteile Ihrer Kinder bis auf deren Pflichtteile reduzieren und den Rest des Nachlasses (5/8) dem überlebenden Ehegatten zukommen lassen.

Alternativ können Sie in einem Erbvertrag einen umfassenden Erbverzicht der Kinder beim Tod des ersten Elternteils regeln.

Das sollten Sie wissen

  • Formvorschriften: Ein Testament kann öffentlich beurkundet oder handschriftlich verfasst werden. Ehe- und Erbvertrag hingegen müssen öffentlich beurkundet werden.
  • Transparenz erhöhen: Involvieren Sie pflichtteilsgeschützte Erben in Ihre Planung, um böse Überraschungen zu minimieren.
  • Pensionskasse: Unabhängig von Güterstand und Erbrecht erfolgen Leistungen gemäss der Begünstigtenordnung im BVG und Pensionskassenreglement.