Clever Steuern sparen
Bild: UBS

Säule 3a (gebundene Vorsorge)

Gelder, die Sie auf  Ihr Säule 3a-Konto oder -Depot einzahlen, können Sie im Rahmen der Limiten (maximaler Einzahlungsbetrag) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Voraussetzung sind eine Erwerbstätigkeit und ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen  bzw. Erwerbsersatzeinkommen. Sind Sie einer Pensionskasse angeschlossen, können Sie jährlich maximal 7056 Franken (Stand 2024) einbezahlen. Sind Sie berufstätig, aber keiner Pensionskasse angeschlossen, dürfen Sie bis zu 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens in die Säule 3a einbringen – maximal 35 280 Franken (Stand 2024). Einen Minimalbeitrag gibt es hingegen nicht. Zahlen Sie auch kleinere Beiträge ein, jeder Franken zählt.

Wie viel Steuern können Sie sparen?

Einzahlungen in die Säule 3a lohnen sich doppelt. Sie sorgen vor und reduzieren Ihre Steuerlast. Berechnen Sie, wie viel Steuern Sie sparen können.

Steuern sparen durch Pensionskasseneinkauf

Freiwillige Einzahlungen in Ihre Pensionskasse können Sie grundsätzlich vollumfänglich  vom steuerbaren Einkommen abziehen. Achten Sie auf Ihren aktuellen Pensionskassenausweis. Dieser zeigt, ob und wie viel Sie einzahlen können. Einkaufslücken entstehen beispielsweise bei vorübergehendem Erwerbsunterbruch , etwa durch eine Familienpause, bei vorübergehender Pensumsreduktion oder infolge einer Scheidung. Um optimal Steuern zu sparen, empfehlen wir eine Staffelung der Einzahlungen über mehrere Jahre. Allerdings sollte ein Pensionskasseneinkauf gut überlegt sein.

Fragen Sie beispielsweise bei Ihrer Pensionskasse nach, ob sich mit den freiwilligen Einkäufen die Risikoleistungen bei Tod oder Invalidität verbessern lassen. Informieren Sie sich zudem vor einem Einkauf über den Deckungsgrad Ihrer Pensionskasse, welcher über die finanzielle Lage Ihrer Pensionskasse Auskunft gibt. Des Weiteren sieht das Gesetz Einkaufsbeschränkungen vor: Beispielsweise dürfen bis 3 Jahre nach einem Einkauf keine Kapitalbezüge (z.B. Wohneigentumsförderung, Bezug Alterskapital) getätigt werden.

Vorteile beim gestaffelten PK-Einkauf

Annahme: ledig, keine unterhaltspflichtigen Kinder, reformiert, wohnhaft in Olten, Bruttojahreseinkommen von CHF 80 000 (Steuertarife 2023, für die Berechnung des steuerbaren Einkommens nahmen wir der Einfachheit halber pauschalisierte Abzüge für Sozialversicherungen und Steuerabzüge an).

Einkauf in CHF

Einkauf in CHF

Steuerersparnis bei einmaligem PK-Einkauf in CHF

Steuerersparnis bei einmaligem PK-Einkauf in CHF

Steuerersparnis bei gestaffeltem PK-Einkauf in CHF

Steuerersparnis bei gestaffeltem PK-Einkauf in CHF

Differenz zu einmaligem PK-Einkauf in CHF

Differenz zu einmaligem PK-Einkauf in CHF

Einkauf in CHF

1 x 80 000

Steuerersparnis bei einmaligem PK-Einkauf in CHF

12 300

Steuerersparnis bei gestaffeltem PK-Einkauf in CHF

 

Differenz zu einmaligem PK-Einkauf in CHF

 

Einkauf in CHF

2 x 40 000

Steuerersparnis bei einmaligem PK-Einkauf in CHF

 

Steuerersparnis bei gestaffeltem PK-Einkauf in CHF

20 100

Differenz zu einmaligem PK-Einkauf in CHF

7800

Einkauf in CHF

4 x 20 000

Steuerersparnis bei einmaligem PK-Einkauf in CHF

 

Steuerersparnis bei gestaffeltem PK-Einkauf in CHF

21 300

Differenz zu einmaligem PK-Einkauf in CHF

9000

Quelle: UBS

Vorsorgegelder beziehen – aber gestaffelt

Je nach Kanton können Sie viel Geld sparen, wenn Sie Ihre Vorsorgegelder – beispielsweise für die Amortisation von Wohneigentum oder beim Austritt aus dem Erwerbsleben – gestaffelt beziehen. Auf diese Weise können Sie die Steuerprogression brechen. Versuchen Sie deshalb, den Kapitalbezug aus der Säule 3a, aus der Pensionskasse oder, falls vorhanden, aus der Freizügigkeitsstiftung zeitlich zu staffeln. Dazu brauchen Sie mehrere Säule 3a-Konten bzw. -Depots, welche Sie auch bei der gleichen Bank eröffnen können. Eröffnen Sie ein zusätzliches Säule 3a-Konto, sobald das bestehende etwa 50 000 Franken erreicht.

Steuerabzug für leere Zimmer

Falls Sie in Ihrem Eigenheim ein Zimmer nicht mehr benötigen – beispielsweise weil die Kinder ausgezogen sind oder Ihr Partner verstorben ist –, können Sie beim Bund und in gewissen Kantonen jährlich einen Unternutzungsabzug geltend machen. Der Eigenmietwert verringert sich vereinfacht dargestellt proportional um die nicht genutzten Zimmer. Die Voraussetzungen sind kantonal unterschiedlich. Generell wird vorausgesetzt, dass die einzelnen Räume dauernd nicht benutzt werden – in gewissen Kantonen müssen sogar die Möbel entfernt werden. Den gesparten Betrag könnten Sie dann zum Beispiel gleich in die 3. Säule einzahlen.

Beratungstermin für Ihre Vorsorge

Haben Sie Fragen zur Anzahl 3a-Konten oder generell zur Altersvorsorge und zur Pensionierung? Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin in der Geschäftsstelle Ihrer Wahl.

Cleveres Timing zahlt sich aus

Die Wahl des Zeitpunkts einer Hochzeit, einer Eigenheimrenovation, eines geplanten Erwerbsunterbruchs (z.B. unbezahlter Urlaub / Sabbatical) oder eines Umzugs kann allenfalls Steuern sparen helfen. Auch mit dem Entscheid, grössere Renovationen auf mehrere Steuerperioden zu verteilen, kann man die Steuerprogression brechen und so mehr Steuern sparen, als wenn die Renovation im gleichen Steuerjahr durchgeführt worden wäre. Wenn Sie umziehen oder heiraten, kann es wichtig sein, in welche Steuerperiode das Ereignis fällt. Wählen Sie, soweit möglich, den günstigsten Zeitpunkt.