Eine Chance zur Erlangung von Finanzkompetenz

Rasenmähen, Babysitten oder eine Sommerkarriere an der Badi-Kasse: Ab dem 13. Altersjahr dürfen Jugendliche arbeiten – genauer gesagt dürfen sie «leichte Arbeiten ausführen». Dazu gehören laut Gesetz einfache Neben- und Ferienjobs. Wenn Ihr Kind also beim Zmittag erzählt, es würde in den Sommerferien gerne ein bisschen jobben und etwas dazuverdienen, dann nehmen Sie das ernst – und sehen Sie es als Lernchance. Ihr Kind muss nun einen Job suchen, bei der künftigen Arbeitgeberin oder dem künftigen Arbeitgeber anrufen und sich persönlich vorstellen. All das sind wichtige Fähigkeiten fürs spätere Berufsleben.

Klappt es mit der Stelle, lernt Ihr Teenie auch, mehr Verantwortung zu übernehmen: Es gibt Absprachen und Termine, die man einhalten muss. Zudem stärkt eigenes Geldverdienen die Finanzkompetenz Ihres Kindes – denn nun muss es lernen, mit seinem Lohn umzugehen.

Was aber wichtig ist: Die Schulnoten dürfen nicht unter dem Ferien- oder Nebenjob leiden.

Nebenjob und Ferienjob: Was sagt das Gesetz?

Bevor es mit dem Ferienjob losgeht, besprechen Sie am besten kurz die gesetzlichen Grundlagen mit Ihrem Teenager. Grundsätzlich gilt:

  • Vor dem 15. Geburtstag ist Arbeiten für Jugendliche verboten.
  • Eine Ausnahme besteht jedoch für leichte Arbeiten, die Jugendliche ab 13 Jahren ausführen dürfen. Darunter fallen einfache Ferien- und Nebenjobs.
  • Während der Schulzeit dürfen Jugendliche höchstens 3 Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche arbeiten.
  • In den Schulferien dürfen Teenager zwischen 13 und 15 Jahren maximal 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche und nicht mehr als die Hälfte der Ferienzeit arbeiten. 
  • Die Arbeitszeiten müssen zwischen 6 und 18 Uhr liegen.

Besprechen Sie die rechtlichen Grundlagen gemeinsam mit Ihrem Kind, bevor es den Ferienjob antritt.

Sozialversicherungen und Steuern: Das gilt für Schülerinnen und Schüler 

Die Sozialversicherungen aus der 1. Säule – also die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Versicherung bei bestimmten Erwerbsausfällen (EO) sowie bei Arbeitslosigkeit (ALV) – sind in der Regel erst ab dem 18. Lebensjahr obligatorisch. Anders ist es bei der Unfallversicherung. Jugendliche sind über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert: bei weniger als 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche nur für Berufsunfälle, bei mehr auch für Nichtberufsunfälle. Achten Sie zudem darauf, dass Ihre Familien-Haftpflichtversicherung die Tätigkeit Ihres Kindes abdeckt.

Bezüglich Steuern gibt es Folgendes zu beachten: Ein Ferienjob-Lohn oder Nebenjob-Lohn ist grundsätzlich steuerpflichtig. In der Praxis liegt er jedoch häufig im Rahmen des Betrags, der steuerfrei verdient werden darf. Klären Sie ab, was in Ihrem Kanton gilt, und bewahren Sie Lohnabrechnungen und -ausweise für die Steuererklärung und zu Referenzzwecken auf.

Tierheim oder Bauernhof? So finden Kinder einen Nebenjob

Viele Jugendliche finden ihren ersten Ferienjob über den Bekanntenkreis, über die Nachbarin oder den Nachbarn, bei lokalen Betrieben, vielleicht im Tierheim oder in einer Bauernfamilie in der Nähe. Doch auch ohne solche Beziehungen gibt es einige Möglichkeiten: Beispielsweise kann die offene Jugendarbeit der Wohngemeinde eine gute Anlaufstelle sein. Dort können Teenager ohne aufwendiges Bewerben einen Ferienjob in der Nähe finden. Ausserdem gibt es im Internet Ferienjob-Börsen anderer Anbieter, beispielsweise unter studentjob.ch.

Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, was es interessant fände, woran es Spass hätte und welche Art von Nebenjob es sich vorstellen kann. Thematisieren Sie auch, ob sich Ihr Kind der gewünschten Aufgabe gewachsen fühlt und welche Verantwortung es damit übernimmt – beispielsweise beim Babysitting. 

Indem Sie Ihr Kind unterstützen und sichergehen, dass es nicht überfordert ist, erhöhen Sie die Chance, dass es eine positive erste Arbeitserfahrung macht. Dies kann Einfluss auf den späteren Berufsweg Ihres Kindes haben.

Ideen für einen passenden Ferienjob nach Alter

Ihr Kind weiss noch nicht, welcher Job passen könnte? Hier ein paar Ideen:

Ab 13 Jahren:

  • Nachhilfe geben
  • Babysitting
  • Tiersitting 
  • Im Tierheim aushelfen
  • Arbeit im Haushalt/Garten bei der Nachbarin oder im Quartier

Ab 15 Jahren:

  • Leichte Lagerarbeit (zum Beispiel Regale einräumen im Laden)
  • Aufsicht in der Badi
  • Aushilfe auf dem Bauernhof
  • Aushilfe im Altersheim
  • Einkaufshilfe für Quartierbewohnende

Ab 16 Jahren: 

  • Ticketkontrolle im Kino oder Theater
  • Betreuung im Ferienlager
  • Aushilfe in der Bäckerei
  • Mitarbeit im Restaurant

Geld fürs Kässeli: gerechter Lohn im Ferienjob

Ihr Teenie hat einen passenden Job gefunden? Doch wie sieht es mit dem Lohn für den Ferienjob aus? In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn für Jugendliche. Sprechen Sie also mit Ihrem Kind darüber, welche Bezahlung für welche Art von Arbeit angemessen ist. Vielleicht ist das auch ein guter Moment, Ihren eigenen Lohn zu erwähnen, um das Verhältnis von Arbeit und Geld zu thematisieren. Forschen Sie zudem aus Websites von Verbänden oder der offenen Jugendarbeit nach, um Lohnempfehlungen für Ferienjobs zu erhalten. Ermutigen Sie Ihr Kind auch, bei Freundinnen und Freunden nachzufragen, was sie bei ihren Jobs verdienen. 

Ist der angebotene Lohn zu niedrig, kann Ihr Kind daraus Erkenntnisse ziehen: «Auch wenn ich die Arbeit an sich gerne mache, für dieses Geld ist es mir das nicht wert. Da nutze ich meine Zeit lieber anders.»

Erstes Geld: Wie gelingt der Umgang mit dem Ferienjob-Lohn?

Ihr Kind hat einen passenden Ferien- oder Nebenjob gefunden und empfindet den Lohn als fair? Das ist sehr erfreulich und ein grosser Schritt. Nun gilt es, einen guten Umgang mit dem selbst verdienten Geld zu finden. Per Gesetz gehört es grundsätzlich Ihrem Kind und es darf selbst entscheiden, wie es dieses Geld ausgibt. Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte können jedoch in Ausnahmefällen einen kleinen Beitrag zur Deckung des Unterhalts verlangen. In der Regel ist dies aber nur beim Lehrlingslohn sinnvoll, weniger bei einem – meist ohnehin geringfügigen – Ferienjob. 

In jedem Fall empfiehlt es sich, bereits früh mit Ihrem Kind über den Umgang mit dem verdienten Geld zu sprechen. Hat Ihr Kind ein bestimmtes Sparziel, beispielsweise für eine Spielkonsole oder ein neues Velo? Dann ist dies ein idealer Gesprächsaufhänger für die Themen Sparen und Budgetieren: Überlegen Sie, wie und über welchen Zeitraum das Ziel erreicht werden kann sowie welche zusätzlichen Kosten auch damit entstehen könnten – beispielsweise für neue Videospiele für die Konsole oder Reparaturen am Velo.

Beachten Sie bei den Gesprächen und Berechnungen: Auch wenn Ihr Kind nun etwas Geld dazuverdient, wird empfohlen, wie bisher Taschengeld oder den Jugendlohn zu geben (sofern es Ihre finanzielle Situation erlaubt). Dies unterstützt die Finanzkompetenzen Ihres Kindes, macht den Zusammenhang zwischen mehr Arbeit und mehr Einkommen spürbar und hält die Motivation hoch.

Spätestens jetzt ist auch ein guter Zeitpunkt, um darüber nachzudenken, ob Taschengeld respektive Jugendlohn bar oder aufs Konto eingezahlt werden soll. Zusammen mit dem ersten Lohn ist das ein ideales Lernfenster, um den Umgang mit Konten, Karten und digitalem Banking einzuführen oder zu vertiefen.

Guter Lohn, aber schlechte Noten? Setzen Sie Prioritäten

So schön und lehrreich ein erster Ferienjob ist, als Eltern sollten Sie mit Ihrem Kind auch über Prioritäten sprechen: Die Schule steht an erster Stelle, erst danach kommt der Job. Vereinbaren Sie dazu klare Regeln, zum Beispiel, dass Sie sich bei Verschlechterung der Noten nochmals gemeinsam hinsetzen und eine Lösung suchen.

Gerade bei jüngeren Teenagern ist es wichtig, dass Erholung und auch die Freizeit nicht zu kurz kommen. Suchen Sie im Zweifel das Gespräch: Der Schlüssel ist wie so oft Vertrauen und eine gute Kommunikation.

Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten auf Augenhöhe mit den Kindern sprechen, zum Beispiel, indem sie erklären: ‹Wenn die Leistung nachlässt, schauen wir das zusammen an.›
Johanna Aebi, CEO bei Young Enterprise Switzerland

Häufige Fragen rund um Schüler-Ferienjobs

Fazit: Kinder bei der Ferien- und Nebenjob-Suche begleiten

  • In der Schweiz dürfen Jugendliche ab 13 Jahren leichte Arbeiten ausführen, ab 15 Jahren sind weitere Tätigkeiten erlaubt – immer unter Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. 
  • Für Jugendliche gelten besondere Schutzbestimmungen bei der Arbeit. Schauen Sie sich die Regelungen gemeinsam an und schreiten Sie ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Jugendschutz verletzt wird.
  • Ein Ferienjob ist ein wertvolles Lernfenster, denn er fördert die Selbstständigkeit und Eigeninitiative und legt den Grundstein fürs spätere Arbeitsleben.
  • Unterstützen Sie Ihr Kind bei der Suche und Auswahl eines passenden Jobs: Sprechen Sie über seine Vorlieben, die Anforderungen und die Verantwortung sowie einen angemessenen Lohn.
  • Zahlen Sie wenn möglich Taschengeld oder Jugendlohn wie bisher aus. Sprechen Sie vor Antritt des Ferienjobs auch über die konkrete Verwaltung des Gelds (Konten und Karten) sowie über mögliche Sparziele und Budgetierung.
  • Setzen Sie klare Prioritäten: Das Wohlergehen Ihres Kindes und die Schule sind wichtiger als der Ferienjob oder der Nebenjob. Kommunizieren Sie auf Augenhöhe und suchen Sie bei Bedarf gemeinsam nach Lösungen.

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