Welches ist die geeignete Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen? Verschiedene Faktoren bestimmen die Antwort. Die wichtigsten sind das benötigte Kapital, das zu erwartende Risiko und die Haftung sowie die steuerlichen Rahmenbedingungen. Zu beachten sind auch die angestrebte Grösse des Unternehmens, der Zeithorizont oder der Lebenszyklus.

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Rechtsformen von Kapitalgesellschaften

Kategorie

Aktiengesellschaft

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Zweck

Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich

Wirtschaftlich

Gründer

Mindestens ein Aktionär

Mindestens ein Gesellschafter

Grundkapital

Mindestens: CHF 100‘000

(Mindesteinzahlung:
CHF 50‘000)

Mindestens: CHF 20‘000 Jeder Stammanteil muss vollständig einbezahlt sein

Name

Name, Sach- oder Fantasiebezeichnung, Rechtsform muss angegeben werden

Sach- oder Fantasiebezeichnung, Zusatz «GmbH» ist zwingend

Haftung für Gesellschaftsschulden

Ausschliessliche Haftung des Gesellschaftsvermögens, lediglich Pflicht der Aktionäre zur vollen Einzahlung des auf ihre Aktien entfallenden Aktienkapitalanteils (Librierung)

Ausschliessliche Haftung des Gesellschaftsvermögens. Fakultative beschränkte Nachschusspflicht gemäss Statuten. Betrag der mit einem Stammanteil verbundenen Nachschusspflicht muss in den Statuten festgelegt sein und darf das Doppelte des Nennwertes des Stammanteils nicht übersteigen. Haftung nur für die mit den eigenen Stammanteilen verbundenen Nachschüsse.

Buchführungspflicht

Ja

Ja

   

Wichtigste Rechtsformen von Personengesellschaften

Kategorie

Kollektivgesellschaft

Einzelfirma

Zweck

Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich

Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich

Gründer

Mindestens zwei natürliche Personen

Nur eine Person

Grundkapital

Keine Vorschriften

Keine Vorschriften

Name

Familienname mindestens eines Gesellschafters mit Zusatz (z.B. «& Co.» oder «& Cie.»)

Frei wählbar; Zusatz Familienname ist zwingend

Haftung für Gesellschaftsschulden

Gesellschaftsvermögen, subsidiär die Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und solidarisch

Geschäfts- und Privatvermögen

Buchführungspflicht

Ja, bei einem Umsatz von mehr als
CHF 500'000. Bei geringerem Umsatz vereinfachte Buchführung mit Aufstellung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage.

Ja, bei einem Umsatz von mehr als CHF 500'000. Bei geringerem Umsatz vereinfachte Buchführung mit Aufstellung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage.

   

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