Strukturierte Adressen in Zahlungsaufträgen

Bereiten Sie Ihre Software auf die neuen Anforderungen an strukturierte Adressen vor.

Wichtiger Hinweis: Swift hat die für November 2026 vorgesehene Frist für die Einführung strukturierter Adressen verschoben. Damit bleibt mehr Zeit für die Abstimmung im globalen Swift-Netzwerk und mit den nationalen Clearing-Systemen. Der neue Umsetzungszeitplan wird voraussichtlich im Dezember 2026 bekannt gegeben. Wir empfehlen Ihnen, die Umstellung dennoch fortzusetzen. So stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig für die endgültige Branchenfrist bereit sind.

Hintergrund

Um den Anforderungen globaler Regulierungsbehörden bezüglich transparenterer Überwachung und Unterbindung von Geldwäsche gerecht zu werden, hat der Schweizer Finanzmarkt entschieden, dass eine strukturierte Angabe von Adressdaten bei Zahlungstransaktionen notwendig ist. Dies betrifft sämtliche Adressfelder der beteiligten Parteien (Debitor, Kreditor sowie involvierte Finanzinstitute) eines Zahlungsauftrags, sowohl national als auch international, per SIC, SWIFT und SEPA.

Wer muss aktiv werden?

Kundinnen und Kunden, die Zahlungsaufträge mittels Buchhaltungssoftware erstellen (pain.001, pain.008 SDD und MT101) und an UBS übermitteln, müssen sicherstellen, dass ihre Software gemäss den neuen Marktanforderungen aktualisiert wird, damit Zahlungsaufträge so bald wie möglich strukturierte Adressdaten enthalten. Es wird empfohlen, Zahlungsdateien auf der UBS Testplattform zu testen. So kann frühzeitig überprüft werden, ob Zahlungen den neuen Anforderungen entsprechen.

Beachten Sie folgende Informationen, wenn Sie QR-Rechnungen mittels Software erstellen.

Optionen zur Strukturierung der Adressdaten bei Erstellung der Files mit eigener Software

UBS unterstützt drei verschiedene Optionen, um die Adressdaten in Zahlungsfiles pain.001 und pain.008 SDD gemäss neuen Anforderungen zu strukturieren. Die Anforderungen für SWIFT MT101 finden Sie weiter unten.

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Bis wann muss die Software angepasst sein?

UBS empfiehlt, das Update zeitnah durchzuführen. Trotz der von SWIFT angekündigten Fristverschiebung und des noch offenen Umsetzungstermins empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden ihre Umstellungsaktivitäten fortzusetzen, um rechtzeitig auf die endgültige Branchenfrist vorbereitet zu sein.

Bei der Umsetzung zur Strukturierung Ihrer Adressdaten erhalten Sie Unterstützung von Ihrer IT-Abteilung oder Ihrem Softwarepartner.

Strukturierte Adressen in QR-Rechnungen

Am 21. November 2025 treten neue Vorgaben für die QR-Rechnung in Kraft: Ab diesem Datum können im Swiss QR-Code nur noch strukturierte Adressen (Adresstyp «S») verwendet werden. Dies bedeutet, dass sowohl Ihre eigene Adresse (Rechnungssteller) als auch diejenige der Zahlungspflichtigen (Rechnungsempfänger) in einzelne Elemente gegliedert sein müssen.

Mit dem UBS QR-Portal erstellte QR-Rechnungen enthalten bereits jetzt strukturierte Adressen gemäss den neuen Vorgaben.

Falls Sie über andere Software noch QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressdaten (Adresstyp «K») generieren, empfehlen wir Ihnen, diese bis spätestens zum 21. November 2025 umzustellen. Nach diesem Datum sind keine QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen mehr für die Rechnungsstellung zu verwenden, da sie anschliessend nur noch für eine kurze Übergangsfrist bezahlt werden können. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre QR-Rechnungen bereits heute strukturierte Adressen enthalten, können Sie im UBS QR-Portal unter dem Punkt «Hilfsmittel für Rechnungssteller» überprüfen, ob der verwendete Adresstyp strukturiert (Adresstyp «S») ist.

Bitte beachten Sie, dass QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen nur noch bis zum 30. September 2026 zur Zahlung angenommen werden können. Nach diesem Datum können diese Rechnungen weder bei Banken noch an Postschaltern bezahlt werden.

Bitte denken Sie daran, dass langfristige QR-Rechnungen (z.B. für die Zahlung von Leasingraten oder Mieten) unter Umständen per Dauerauftrag oder mithilfe von Zahlungsvorlagen beglichen werden. Für die Umstellung dieser Zahlungen sollten Sie genügend Zeit einplanen. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, solche langfristigen QR-Rechnungen neu auszustellen und frühzeitig an die Zahlungspflichtigen zu übermitteln.

Beachten Sie für die technische Umsetzung die «Implementation Guidelines QR-Rechnung» der SIX (www.six-group.com). Unterstützung zur Strukturierung Ihrer Adressdaten erhalten Sie von Ihrer IT-Abteilung oder Ihrem externen Softwarepartner.