Bild: Maya und Daniele

Individualität spiegelt sich heute in jeder Lebensphase. Daher sind auch die Erwartungen an die Vorsorge nicht alle gleich. UBS Wissen unterhielt sich mit sechs Personen über ihre Prioritäten und ihren Blick auf die finanzielle Sicherheit im Alter.

Elisabeth (89)

Generation mit sicherer Vorsorge

«Ich habe Verkäuferin gelernt, aber mit 25 war mein Berufsleben vorbei. Ich habe geheiratet, dann sind die Kinder gekommen. Früher war das normal. Über Vorsorge hat man sich nicht gross Gedanken gemacht. Aber ich habe jedes Jahr etwas gespart. Mein Mann arbeitete bei der Stadtpolizei und konnte bis zu seiner vorzeitigen Pensionierung in die Pensionskasse einzahlen. Ich habe daneben Turnstunden gegeben und so etwas nebenbei verdient. Wir leben heute in unserem abbezahlten Haus; das ist unsere Lebensversicherung. Wenn ich meiner Enkelin Linda und anderen Jungen einen Tipp geben könnte, wäre es, dass sie fürs Alter einen Batzen zur Seite legen.»

Linda (27)

Eigeninitiative gefragt

«Über das Alter mache ich mir noch nicht viele Gedanken. Trotzdem wurde in meinem Freundeskreis schon über das Thema Vorsorge diskutiert. Ich habe mich dann bei meiner Bank beraten lassen. Es war ein gutes Gespräch, die Vorschläge habe ich aber noch nicht umgesetzt. Ich machte ein Zwischenjahr und wusste nicht, wie es finanziell weitergeht. Auch heute als Assistenzpsychologin verdiene ich nicht genug, um zu sparen und in die Säule 3a einzuzahlen. Ich nehme es Schritt für Schritt und habe keine Angst vor der Zukunft. Wenn ich später so leben kann wie meine Eltern oder meine Grossmutter Elisabeth, bin ich zufrieden.»

Doris (30)

Heirat, Vorsorge und Familie

«Seit Juli arbeite ich als Restaurantleiterin in Zürich. Früher war ich auf Kreuzfahrtschiffen angestellt. Dort habe ich 2013, auf der Route von Tahiti nach Japan, meinen Mann kennen und lieben gelernt. Er ist Filipino, vor drei Jahren haben wir geheiratet. Für mich war klar, dass wir in der Schweiz leben würden. Auch für Kinder ist die Schweiz besser geeignet. Wir leben sparsam und legen etwas für eine eventuelle Familiengründung zur Seite. Daneben zahlen wir beide in die Säule 3a ein, mein Mann zusätzlich in eine Kasse auf den Philippinen. Wir können uns gut vorstellen, den Lebensabend dort zu verbringen.»

Claude (47)

Glücklich im Konkubinat

«Ich habe mich gegen eine Ehe entschieden, weil ich nie das Bedürfnis verspürte, mich einem kirchlichen Status unterzuordnen. Selbst mit drei Kindern fühle ich mich im Konkubinat wohl. Finanzielle Überlegungen spielten kaum eine Rolle. Erbrechtliche und versicherungstechnische Ansprüche habe ich aktiv geregelt. Abgesehen von den üblichen Sozialversicherungen habe ich mit drei Kindern kaum Ressourcen für eine weitere private Vorsorge. Das stört mich aber nicht. Meine Prioritäten sind: gesund im Jetzt zu leben, den Kindern Bildung, Sport und Kultur zu ermöglichen – und keine Schulden zu haben.»

Ariane (37)

Vollzeitjob und Kinderwunsch

«Als Business Developerin stehe ich mit beiden Beinen im Berufsleben. Gleichzeitig ist Familiengründung für mich ein grosses Thema. In diesem Zusammenhang mache ich mir Gedanken, wohin es mit unserer Altersvorsorge geht. Ich habe einen klaren Sparplan aufgestellt, möchte mich aber auch auf unser System verlassen können. Ich habe eine sehr realistische Einstellung zum Geld, obwohl ich für Schuhe auch mal etwas mehr ausgebe. Manchmal wünsche ich mir, dass Institutionen wie Banken und Versicherungen in Sachen Vorsorge und Anlagealternativen aktiver und transparenter auf ihre Kunden zugehen.»

Remo (33)

Teilzeitpensum für Basiseinkommen

«Ich bin Schauspieler und habe seit einiger Zeit auch das Moderieren für mich entdeckt. Ich stehe gern im Mittelpunkt und liebe es, Leute zu unterhalten. Das mache ich ohne fixes Pensum auch als sogenannter «Warm-Upper» fürs Fernsehen: Vor der Aufzeichnung bringe ich das Publikum in Stimmung. Ich würde mich nicht als Freigeist bezeichnen. Im Gegenteil – ich brauche viel Sicherheit. Deshalb arbeite ich zu 50 Prozent in einem Fitnesscenter am Empfang. Viel auf die Seite legen kann ich nicht. Für mich ist das Alter auch noch weit weg. Aber meine Familie hat mir geraten, langsam über eine Säule 3a nachzudenken.»

Sichere Vorsorge oder Eigeninitiative

Die erste Generation, bei der AHV und Pensionskasse für finanzielle Sicherheit sorgen, tritt nun langsam in die Pensionierungsphase ein. In der Regel verfügt diese Personengruppe obendrein über Vermögenswerte, denn mit der boomenden Wirtschaft nach dem Krieg stieg auch der Wohlstand. Der Eintritt dieser geburtenstarken Jahrgänge stellt die staatliche Vorsorge vor grosse Herausforderungen. 

Neue Modelle sind nötig, die dem Wandel der Gesellschaft Rechnung tragen. Denn die Erwerbs- und Lebensformen sind mit Teilzeitlösungen, Jobsharing, Patchworkfamilien und einer anderen Work-Life-Balance deutlich individueller geworden. Für «Millennials» kann sich daher eine Vorsorgelücke auftun – die Eigenverantwortung nimmt zu. Je früher die Generation Y und junge Berufseinsteiger daher anfangen, privat vorzusorgen, desto besser. Ein langer Anlagehorizont lohnt sich, denn selbst mit kleineren Beträgen verfügt man im Alter durch die richtige Anlagestrategie über einen höheren Betrag.

Heirat oder Konkubinat

Heiraten oder ohne Trauschein zusammenleben – beides hat für das Portemonnaie Vor- und Nachteile. Die Ehe wie auch die eingetragene Partnerschaft in der Schweiz bietet eine gewisse finanzielle Sicherheit gegenüber dem Konkubinat. Bei einem Todesfall erhält die überlebende Ehefrau mit Kindern (gleichgültig welchen Alters) beziehungsweise der überlebende Ehemann mit Kindern unter 18 Jahren aus der 1. Säule eine Hinterlassenenrente. Für Konkubinatspartner sind hingegen keine Hinterlassenenleistungen im Todesfall vorgesehen. Für sie können Pensionskassen aber Hinterlassenenrenten festlegen. Ob das in der jeweiligen Pensionskasse vorgesehen ist, zeigt das Reglement. Eine solche Lösung bietet gerade Eltern, die wegen der Kindererziehung nicht oder nur Teilzeit arbeiten, einen enormen Vorteil. Zudem sind Erbschaften einfacher zu gestalten. Ehepartner haben einen gesetzlichen Anspruch. Konkubinatspaare gehen im Erbfall hingegen leer aus. Mittels Testament/Erbvertrag kann zumindest die freie Erbquote dem Partner zugewiesen werden. Was die Erbschafts- und Schenkungssteuer betrifft, sind Ehegatten in allen Kantonen steuerbefreit. Personen, die im Konkubinat leben, werden hingegen in vielen Kantonen oft sogar zum Höchsttarif besteuert.

Voll- oder Teilzeitarbeit

Im Gegensatz zur AHV ist die Pensionskasse nicht für alle Arbeitnehmenden obligatorisch. Nur wer mindestens 22 050 Franken (Stand 2024) pro Jahr und Arbeitgeber verdient, ist obligatorisch bei der Pensionskasse des Arbeitgebers angeschlossen. Bei einem tieferen Lohn besteht für den Arbeitgeber keine Verpflichtung, Sie in die Pensionskasse aufzunehmen. Er kann es aber freiwillig tun. Allerdings können verschiedene Teilzeitpensen kumuliert und über die Pensionskasse eines Arbeitgebers abgewickelt werden. 

Ob das möglich ist, hängt vom Reglement der entsprechenden Pensionskasse ab. Bei Teilzeitarbeit spielt somit die Säule 3a eine besonders wichtige Rolle. Ohne Anschluss an eine Pensionskasse können sogar bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens aber 35 280 Franken (Stand 2024) eingezahlt werden. Weiterer Vorteil: Die eingezahlten Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.