Immobilienverkauf – Tipps zum Steuern sparen

Der Kauf von Wohneigentum ist nicht immer eine Entscheidung fürs Leben. Oft sind es Änderungen der familiären Situation oder beruflich bedingte Wohnortswechsel, die zu einem Immobilienverkauf führen. Doch wie verkaufe ich mein Haus? Welche steuerlichen Aspekte muss ich dabei berücksichtigen und was ist beim Kauf eines neuen Hauses zu beachten?

Wie Sie weniger Grundstückgewinnsteuer zahlen

Beim Immobilienverkauf fällt eine Grundstückgewinnsteuer an, die der Verkäufer entrichten muss. Besteuert wird vereinfacht gesagt die Differenz zwischen dem Kauf- und dem Verkaufspreis zum Steuersatz des jeweiligen Kantons. Die Grundstückgewinnsteuer ist darüber hinaus besitzdauerabhängig. Je länger Sie das Haus bewohnt haben, desto niedriger ist die Steuer. Doch beachten Sie: Der Kanton Zürich berechnet die Wohndauer in vollen Jahren, andere Kantone zählen in Monaten. Ihr Eigenheim befindet sich im Kanton Zürich? Dann sollten Sie, wenn möglich, mit dem Immobilienverkauf warten bis das Jahr verstrichen ist.

Ersatzbeschaffung: Haus verkaufen, neues Haus finden und Steuern sparen

Wer sein Haus oder seine Wohnung aufgrund eines Umzugs verkauft, sucht häufig am neuen Wohnort nach einer adäquaten Ersatzimmobilie. Der Immobilienverkauf mit anschliessendem Kauf einer neuen Immobilie wird auch als so genannte Ersatzbeschaffung bezeichnet. Mit dem Kauf einer Ersatzliegenschaft in der Schweiz können Sie viel Geld sparen, denn wenn dieser innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt, bleiben Sie vorerst von der Grundstückgewinnsteuer verschont. Je nach Kanton liegt die Zeitspanne bei ein bis fünf Jahren. Der Kanton Zürich gewährt eine Frist von ca. zwei Jahren.

Wie beantrage ich den Steueraufschub?

Sie beantragen den Steueraufschub bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde. Es empfiehlt sich, die Gemeinde bereits vor dem Kauf des neuen Hauses über die geplante Ersatzbeschaffung zu informieren. Sie wird zwar eine Grundstückgewinnsteuer veranlagen, diese aber vorläufig aufschieben. So haben Sie die Möglichkeit, nach dem Immobilienverkauf kurzfristig in eine Mietwohnung zu ziehen und in Ruhe nach einer neuen Wohnung oder einem neuen Haus Ausschau zu halten. Kommt es zu einem Kauf, bleibt die Grundstückgewinnsteuer auf dem reinvestierten Grundstückgewinn aufgeschoben.

Wie verkaufe ich ein Haus?

Haus verkaufen – was beachten? Diese Frage stellt sich jeder, der kurz vor einem Immobilienverkauf steht. Wenn Sie unsicher sind, ist es ratsam, einen Bankberater aufzusuchen, der Sie über alle Eventualitäten aufklärt und Ihnen praktische Hausverkauf-Tipps liefert. Erstellen Sie sich am besten eine Hausverkauf Checkliste, um alle wichtigen Aspekte zur berücksichtigen.

Checkliste Hausverkauf – Was muss beim Hausverkauf beachtet werden?

  • Immobilienverkauf, wenn möglich, hinauszögern, um Grundstückgewinnsteuer zu verringern
  • Über Ersatzbeschaffung nachdenken, um Steuern zu sparen
  • Neues Haus innerhalb einer bestimmten Frist kaufen (ein bis fünf Jahre)
  • Ersatzbeschaffung bei der bisherigen Wohngemeinde beantragen
  • Bei Unklarheiten Bankberater aufsuchen

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