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Den Traum vom Eigenheim verwirklichen und mit dem Partner oder der Familie in den eigenen vier Wänden leben – das wünschen sich viele. Leider passieren im Leben immer wieder unvorhergesehene Ereignisse, durch die finanzielle Engpässe entstehen. Das kann dazu führen, dass der Traum vom Eigenheim zerplatzt. Solche Ereignisse sind z.B. die Erwerbsunfähigkeit oder gar der Tod eines Partners.

Warum ist eine Versicherung bei Aufnahme einer Hypothek sinnvoll?

Die Entscheidung, eine Hypothek aufzunehmen, markiert einen bedeutenden Schritt bei der Verwirklichung des Traums vom Eigenheim. Doch neben den offensichtlichen finanziellen Vorteilen bergen grosse Beträge auch grosse Risiken – etwa in dem Falle, wenn Ihnen etwas zustösst.

Wenn beispielsweise die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener einer Familie plötzlich verstirbt, besteht das Risiko, dass die Hypothek nicht mehr bedient werden kann. Im schlimmsten Fall muss dann das Eigenheim verkauft werden. Um das zu vermeiden, kann der Abschluss einer Lebensversicherung sinnvoll sein. Im Notfall lässt sich mit ihr die Hypothek ganz oder teilweise abbezahlen.

Hier wird deutlich, wie wichtig eine durchdachte Finanzplanung ist. Um Ihre finanzielle Zukunft nicht dem Zufall zu überlassen, erfahren Sie im folgenden Artikel mehr über verschiedene Optionen, wie Sie Ihre Familie vor Schicksalsschlägen versichern können.

Wie kann ich mich gegen unvorhergesehene Ereignissen finanziell absichern?

Unsere Experten erklären das Wichtigste zur Absicherung von Familie und Partner

Lohnt sich eine Hypothekenversicherung?

Bevor Sie sich für oder gegen eine Hypothekenversicherung entscheiden, empfehlen wir Ihnen, sich gut zu informieren und dabei Ihre individuellen Bedürfnisse, die finanzielle Situation und Ihre Risikobereitschaft zu berücksichtigen. Wägen Sie mögliche Vor- und Nachteile sorgfältig ab.

Zu den Nachteilen zählen zusätzliche Kosten – abhängig von der Grösse der Anzahlung und der Hypothekendauer. Dies kann den Gesamtaufwand für die Hypothek erhöhen. Ausserdem sollten Sie beachten, dass die Absicherung einer Hypothek durch eine Hypothekenversicherung keine Gewähr dafür darstellt, dass die Immobilie unter allen Umständen im eigenen Besitz bleiben kann.

Dennoch sind die Vorteile nicht ausser Acht zu lassen: Die Hypothekenversicherung fungiert als ein wichtiges Sicherheitsnetz. Es trägt zur finanziellen Stabilität des Eigenheims bei, indem sie sicherstellt, dass die monatlichen Zahlungen auch bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod des Kreditnehmers ausgeführt werden können. Sie kann also dazu beitragen, die Lebensqualität der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer langfristig zu schützen.

Wie kann ich meine Familie absichern?

  • Mit Zurich Immo-Protect lassen sich die finanziellen Risiken eines Todesfalls oder einer Erwerbsunfähigkeit absichern.
  • Sie bestimmen gegen welches Risiko Sie sich versichern möchten und wählen die Höhe der Kapitalzahlung.
  • Unsere Experten erklären das Wichtigste zur Absicherung von Familie und Partner.

Finanzielle Folgen bei Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Hauptverdieners

Welche finanziellen Folgen zu erwarten sind, hängt davon ab, wodurch jemand erwerbsunfähig wird bzw. woran jemand gestorben ist. Das Risiko, infolge einer Krankheit arbeitsunfähig zu werden oder daran zu sterben, ist weitaus höher als durch einen Unfall das gleiche Schicksal zu erleiden. Die meisten sind allerdings gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls besser versichert und kommen im Falle einer Erwerbsunfähigkeit mit den Vorsorgeleistungen gut zurecht.

Bei der Erwerbsunfähigkeit durch eine Krankheit sieht es bei vielen jedoch anders aus. Nur wenige verfügen über eine ausreichende Versicherungsdeckung, wenn der Partner aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig wird oder stirbt. Viele Familien, die im Vorhinein keine Vorkehrungen getroffen haben, können sich ihr Eigenheim dann nicht mehr leisten. Im Falle einer Invalidität fallen zudem hohe Mehrkosten für Hausumbau, Unterstützung im Haushalt, Pflege etc. an.

Wie kann ich meine Familie gegen krankheitsbedingte Risiken versichern?

Um auch im Todesfall des Hauptverdieners finanziell abgesichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Todesfallrisiko-Versicherung. Mit dieser Versicherung schützen Sie Ihre Angehörigen, indem diese das Kapital zur Rückzahlung von Krediten oder zur Amortisation von Hypotheken nutzen können.

Eine andere Möglichkeit, um Ihre Familie gegen krankheitsbedingte Risiken abzusichern, ist die Erwerbsunfähigkeitsrente. Dabei sichern Sie Ihr Einkommen für den Fall ab, dass Sie beispielsweise durch eine Krankheit oder einen Unfall erwerbsunfähig werden. Unverheiratete Paare sollten sich über das Reglement ihrer Pensionskasse informieren. Bei vielen Kassen werden Konkubinatspartner, also unverheiratete Paare, Ehepaaren gleichgestellt. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie die Invalidenversicherung zahlen allerdings nur verheirateten Paaren Hinterbliebenenleistungen aus – gleich sieht es bei der Unfallversicherung aus.

Wie kann man eine Hypothek im Falle einer Scheidung versichern?

Lässt sich ein Ehepaar scheiden, wird das Vermögen anhand des gewählten Güterstandes geteilt.

Die meisten Ehepaare in der Schweiz unterstehen dem ordentlichen Güterstand – der Errungenschaftsbeteiligung. Hierbei werden Vermögenswerte und Schulden, die während der Ehe erworben wurden, geteilt. Bei der Gütertrennung hingegen bleiben die Vermögenswerte und die Schulden getrennt.

Die Errungenschaftsbeteiligung gilt immer dann, wenn kein anderer Güterstand per Ehevertrag vereinbart wurde. So wird die Immobile im Fall einer Scheidung zwischen beiden Ehepartnern nach Anteil von Eigengut und Errungenschaft aufgeteilt. Bei einer Errungenschaftsbeteiligung haben beide das Anrecht auf den Anteil, den sie beim Kauf (oder während der Laufzeit) aus ihrem Eigengut beigesteuert haben. Das gemeinsam in der Ehe angesparte Vermögen (Errungenschaft) wird geteilt. Um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, nachweisen zu können, wer welche Mittel in die Immobilie investiert hat. Ohne Nachweis wird von Errungenschaft ausgegangen.

Wie sich Konkubinatspaare absichern können

Um Streitigkeiten hinsichtlich der Besitzverhältnisse vorzubeugen, sollten unverheiratete Paare einen Konkubinatsvertrag abschliessen. Beachten Sie: Kauft ein Partner oder eine Partnerin die Immobilie allein, entfallen jegliche Mitspracherechte des anderen. Im Konkubinatsvertrag kann geregelt werden, was der Partner oder die Partnerin, dem oder der die Immobilie nicht gehört, für die Mitbenutzung und den Unterhalt zu zahlen hat.

Wenn das Paar hingegen gemeinsam Wohneigentum erwirbt, muss zwischen den Rechtsformen Gesamteigentum und Miteigentum gewählt werden. Der Vorteil von Miteigentum liegt darin, dass der Anteil beider Partner im Grundbuch festgehalten wird.

Darüber hinaus dürfen Konkubinatspaare ihre Immobilie mit Geldern aus der Pensionskasse oder der Säule 3a finanzieren. Dies bietet Ihnen eine zusätzliche Finanzierungsoption.

Folgen der Eigenheimfinanzierung mit Pensionskassengeldern

Dank der staatspolitischen Massnahme der Wohneigentumsförderung (WEF) in der Schweiz können sich mehr Menschen ein Eigenheim leisten. Im Rahmen der WEF haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können die Pensionsgelder entweder beziehen oder diese der Bank verpfänden.

Entscheidet man sich für die Verpfändung, bleiben die Leistungen aus der Pensionskasse unberührt. Die verpfändeten Gelder dienen als Sicherheit für die Hypothek.

Wird das Freizügigkeitskapital hingegen bezogen, erhält man nach der Pensionierung in der Regel eine kleinere Rente. Geringere Leistungen sind in den meisten Fällen auch bei Invalidität oder Tod zu erwarten. Genauere Informationen liefert das Pensionskassenreglement. Wenn möglich, sollte man die vorbezogenen Leistungen später wieder in die Pensionskasse einzahlen.

Komplizierter wird der Vorbezug von Pensionskassengeldern bei unverheirateten Paaren. Stirbt der Partner oder die Partnerin, der oder die das Geld bezogen hat, und zahlt die Pensionskasse keine Leistungen an den Hinterbliebenen oder die Hinterbliebene, muss der Vorbezug aus dem Nachlass zurückgezahlt werden. Um dies zu ermöglichen und damit der oder die Hinterbliebene weiterhin in der Liegenschaft wohnen kann, ist es empfehlenswert, eine gegenseitige Todesfallrisiko-Versicherung abzuschliessen.

Fazit

Die Entscheidung, eine Hypothek aufzunehmen, ist ein bedeutender Schritt zum Eigenheim. Angesichts unvorhersehbarer Lebensereignisse wie Krankheit, Trennung oder Tod kann Ihnen eine bedürfnisgerechte Versicherung einen entscheidenden Schutz bieten. Beachten Sie, dass die Frage, welche Versicherung die richtige ist, von vielen individuellen Faktoren abhängt. Um die passende Versicherung zu finden, die Ihnen langfristige finanzielle Stabilität bietet, raten wir Ihnen, mit Ihrem Finanzberater oder Ihrer Finanzberaterin zu sprechen.

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