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Die positiven Entwicklungen rund um die Altersvorsorge im vergangenen Jahr auf einen Blick: Die Reform der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV, 1. Säule) hat das Parlament verlassen, während die der beruflichen Vorsorge (BV, 2. Säule) in den nächsten Sessionen weiterhin für Diskussionsstoff sorgen wird. Die Finanzen der beiden Säulen profitierten von der insgesamt positiven Börsenentwicklung 2021. Darüber hinaus ist die Langzeitarbeitslosigkeit bei den über 50-Jährigen ein immer kleineres strukturelles Problem. Auf der anderen Seite ist die Finanzierung der AHV und der beruflichen Vorsorge weiterhin nicht nachhaltig gesichert und wird zu stark von der jungen Generation getragen.

AHV-Reform mit Zuschlägen für 9 Übergangsjahrgänge

Die in der Revision AHV 21 beschlossene Erhöhung des Frauenrentenalters von heute 64 auf neu 65 Jahre, also gleich wie bei den Männern, trägt zur Erhöhung der AHV-Einnahmen und somit zur Gesundung der 1. Säule bei. Allerdings erst längerfristig, denn 9 Übergangsjahrgänge sollen sozial abgestufte Zuschläge zwischen 50 und 160 Franken pro Monat erhalten. Das Parlament ging mit seiner Lösung über den Vorschlag des Bundesrats hinaus. Trotzdem ist das Referendum gegen die Gesetzesreform – wahrscheinlich im Herbst 2022 – so gut wie sicher. Wird die Vorlage an der Urne angenommen, könnte sie frühestens Anfang 2023 in Kraft gesetzt werden.

Im Rahmen der Reform wurde auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV beschlossen. Der ordentliche Satz wird um 0,4 Prozentpunkte erhöht, der Bundesrat hatte 0,7 Prozentpunkte vorgesehen. Allerdings hat sich das Parlament dagegen entschieden, die Negativzinseinnahmen der Schweizerischen Nationalbank in den AHV-Ausgleichsfonds abzuzweigen.

Die für die Rentnerinnen finanziell attraktive Lösung mit den Zuschlägen könnte dazu führen, dass eine grössere Zahl von Frauen aus den 9 Übergangsjahrgängen schon im Alter von 63 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Das könnte den Fachkräftemangel, unter dem die Schweiz zunehmend leidet, nochmals verstärken.

Umverteilung in beruflicher Vorsorge weiterhin ein Streitpunkt

In der 2. Säule ist die Generationengerechtigkeit weiterhin ein Thema. Das vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagene Reformmodell für das BVG hätte die derzeit bestehende Umverteilung der Vorsorgegelder von Jung zu Alt nochmals deutlich ausgeweitet. Damit wäre ein Mechanismus gefördert worden, der in der beruflichen Vorsorge nicht vorgesehen war, denn im Gegensatz zur AHV gilt dort das Prinzip, dass alle Versicherten ihre eigene Rente aufbauen.

Da Renten aufgrund der steigenden Lebenserwartung immer länger ausbezahlt werden müssen und das Erwirtschaften von sicheren Renditen schwieriger geworden ist, sind sich fast alle einig, dass der gesetzliche Umwandlungssatz zur Berechnung der jährlichen BVG-Rente in einem ersten Schritt von bisher 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden muss. Das bedeutet, dass pro 100 000 Franken an obligatorisch angespartem Alterskapital eine jährliche Jahresrente von 6000 statt wie bisher 6800 Franken ausbezahlt wird. Trotz dieser Reduktion wird auch in Zukunft aufgrund der langen Lebenserwartung viel mehr Geld ausgezahlt, als die durchschnittliche Rentnerin oder der durchschnittliche Rentner ansparen wird – dies auf Kosten der jungen Generation. Aufgrund der politischen Unbeliebtheit der Umwandlungssatzreduktion hatte der Bundesrat Kompensationen und sogar zusätzliche Rentenerhöhungen vorgeschlagen. Diese würden durch dauerhafte zusätzliche Lohnabzüge in der Höhe von 0,5 Prozentpunkten vor allem von den Jüngeren finanziert werden. In einem ersten Schritt sieht der Nationalrat stattdessen gezielte Abfederungen für Versicherte vor, deren Gesamtrente aufgrund der Herabsetzung des Mindestumwandlungssatzes gemindert wird. Nicht betroffen von der Senkung sind Versicherte mit hohem überobligatorischem Alterskapital. Die aktuelle Lösung des Parlaments, die vom Nationalrat gutgeheissen und in der Frühjahrssession vom Ständerat weiter behandelt wird, ist somit generationengerechter und führt zu einer Erhöhung der Lohnabzüge von nur 0,15 Prozentpunkten.

Verbessert wird die Vorsorgesituation für Erwerbstätige mit tiefen Löhnen. Mit der Senkung der Eintrittsschwelle von bisher 22 050 Franken auf neu 12 548 Franken Jahreslohn sowie einer Reduktion des Koordinationsabzugs sollen auch Geringverdienende in den Genuss einer PK-Rente kommen.

Weniger Babys, weniger Einwanderung

Die Übersterblichkeit während der Pandemie überschattete in der öffentlichen Diskussion die zunehmende Alterung der Bevölkerung. Doch der demografische Trend ist ungebrochen. Damit bleiben auch der Druck auf die Finanzierung der AHV sowie die Notwendigkeit der Diskussion einer generellen Erhöhung des Rentenalters für alle Geschlechter bestehen, wie sie bereits in vielen europäischen Ländern Realität ist. Eine Alternative bestünde in der Erhöhung der AHV-Beiträge oder in einer weiteren Erhöhung der Mehrwertsteuer. Beides würde allerdings zu einer noch stärkeren Belastung der jüngeren Generationen führen.

Während der Altersquotient, der das Verhältnis von Personen ab 65 Jahren zu 20–64-Jährigen zum Ausdruck bringt, auch im vergangenen Jahr weiterhin angestiegen ist, stagniert der Jugendquotient auf tiefem Niveau. Die Zahl der Neugeburten hat 2021 nochmals abgenommen und das Bevölkerungswachstum durch Migration zeigt seit Jahren einen rückläufigen Trend, wobei die Migration durch die Pandemie in beide Richtungen stark eingeschränkt war.

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Wirtschaft fasste wieder Fuss und blickt optimistisch voraus

Die Lockerungen der pandemiebedingten Restriktionen führten 2021 zu einem Aufschwung der Wirtschaft, der so stark war, dass daraus weltweite Lieferkettenengpässe entstanden. Zusammen mit dem Anstieg der Energiepreise führte dies zu einem Schub in den globalen Inflationszahlen. In der Schweiz sehen wir keinen ungewöhnlich hohen Lohndruck und auch die Ölpreisbasiseffekte sollten 2022 abnehmen. Somit erwarten wir hierzulande im laufenden Jahr eine moderate Teuerungsrate von 1 Prozent.

Zwischenhoch für Finanzen der 1. und der 2. Säule

Von der positiven Entwicklung der Finanzmärkte profitierten 2021 die Finanzen der 1. und der 2. Säule. Doch aufgrund des demografischen Wandels ist die Finanzierung der AHV-Renten langfristig nach wie vor nicht sichergestellt und die berufliche Vorsorge kann die versprochenen Renten nur dank einer systemfremden Umverteilung – auf Kosten der jüngeren Generationen – weiterhin leisten.

Wie die Finanzlage der 1. und der 2. Säule verbessert werden soll, wird möglicherweise diesen Sommer deutlich werden, wenn der Bundesrat seine Botschaft zur Renteninitiative vorlegt. Diese Initiative, Mitte 2021 von den Jungfreisinnigen eingereicht, verlangt eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters für alle auf 66 Jahre bis 2032 und danach eine automatische Verknüpfung mit der Entwicklung der statistischen Lebenserwartung. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, will aber einen Bericht ausarbeiten lassen, der unter anderem Modelle verschiedener Länder mit einer Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung vergleicht.

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Säule 3a mit Potenzial

Einzahlungen in die Säule 3a fielen zu Beginn der Pandemie kleiner aus oder wurden gar nicht getätigt. Parallel zum wirtschaftlichen Aufschwung stiegen sie 2021 aber wieder an. Für die Säule 3a bedeutsam ist die Motion Ettlin, die nachträgliche Einzahlungen in die gebundene Selbstvorsorge ermöglichen will. Die Debatte über die Gesetzesvorlage sollte dieses Jahr im Parlament stattfinden und würde frühestens 2023 in Kraft treten.

Gesetzliche Änderungen in der Vorsorge gibt es 2022 noch in einigen weiteren Bereichen: Im September 2021 wurde an der Urne die «Ehe für alle» angenommen, die am 1. Juli 2022 in Kraft tritt. Frauenpaare haben damit, wie alle verheirateten Frauen, Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes ihrer Partnerin über 45 Jahre alt sind. Und war bei der eingetragenen Partnerschaft die Gütertrennung der ordentliche Güterstand, gilt in der Ehe die Errungenschaftsbeteiligung. Für Paare mit grossen Einkommensunterschieden führt die Neuerung im Todesfall zu einer Besserstellung der Person mit dem geringeren Einkommen.

Tipps für die Vorsorge

  • Schöpfen Sie den Maximalbetrag der Säule 3a vollständig aus, um Steuern zu sparen und Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Der Maximalbetrag liegt 2024 bei 7056 Franken für Erwerbstätige mit Pensionskasse und bei 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens respektive maximal 35 280 Franken für Erwerbstätige ohne Pensionskasse.
  • Wenn Sie für die Überweisung auf Ihr 3a-Konto einen Dauerauftrag einrichten, sind Sie bezüglich Ausschöpfung des Maximalbetrags auf der sicheren Seite.
  • Mit UBS Vitainvest Anlagefonds können Sie in der Säule 3a von der Entwicklung der Finanzmärkte profitieren und stärken so Ihre private Vorsorge. Zudem tun Sie etwas Gutes für Gesellschaft und Umwelt, wenn Sie sich für nachhaltige Anlagen entscheiden.
  • Wenn Sie die Säule 3a bereits ausgeschöpft haben und über weitere freie Mittel verfügen, empfiehlt sich die Prüfung einer diversifizierten und langfristigen Anlagestrategie mit erstklassigen UBS Anlagelösungen.
  • Bestehende Beitragslücken in der Pensionskasse werden am besten in den letzten Jahren vor der Pensionierung durch einen freiwilligen Einkauf geschlossen. Dann ist in der Regel der Lohn am höchsten und die Einzahlung wirkt sich am günstigsten auf die Steuerprogression und damit die Steuerrechnung aus. Vor dem Einkauf sind allfällige Vorbezüge für Wohneigentum zurückzubezahlen. Zudem sollten Sie den finanziellen Zustand der Pensionskasse überprüfen, zum Beispiel anhand des Deckungsgrads, der bei über 100 Prozent liegen sollte.

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