Wohneigentum – Heute für morgen planen

Was umfasst eine Pensionierungsplanung?

Eine Hauptfrage ist die des Zeitpunkts: Wollen Sie sich schon vorzeitig oder «ordentlich» pensionieren lassen? Weil eine frühzeitige Pensionierung hohe Renteneinbussen zur Folge hat, kann auch eine Teilpensionierung sinnvoll sein. Also beispielsweise eine Reduktion des Arbeitspensums um 30 Prozent mit 62 und mit 65 die vollständige Erwerbsaufgabe. Zentral ist weiter die Aufstellung eines Budgets für die Phase vor und nach der Pensionierung. Erfahrungsgemäss liegen die Kosten nach der Erwerbsaufgabe nicht tiefer als zuvor, obwohl das oft angenommen wird – viele Menschen geben nach der Pensionierung zum Beispiel mehr für Ferien und Freizeit aus.

Zur Planung gehört ausserdem, die Auszahlungen von Säule-3a- und von Pensionskassenguthaben zu regeln. Die Vorsorgeeinrichtungen wollen bis zu drei Jahre im Voraus wissen, ob der künftige Rentner einen Kapital- oder Rentenbezug wünscht. Wer keine Vorbezüge getätigt hat, kann prüfen, ob allfällige freiwillige, steuerlich abzugsfähige Einkäufe in die Pensionskasse möglich und sinnvoll sind. Dabei ist unter anderem darauf zu achten, wie die Pensionskasse finanziell dasteht.

Was müssen Wohneigentümer speziell beachten?

Entscheidend ist die Höhe der Hypothek. Die Finanzierung muss auch nach der Pensionierung tragbar sein. Dies bedeutet, dass die regelmässigen Fixkosten (Zinsen, allfälligen Amortisationen und Nebenkosten) höchstens ein Drittel der dann verfügbaren Einkünfte (meist die Leistungen aus AHV und Pensionskasse) ausmachen dürfen. Entscheidend ist diese Gegenüberstellung von Einnahmen und Kosten, und zwar gerechnet bei einem kalkulatorischen Hypothekarzinssatz von 5 Prozent. Wer nachrechnet, wird oft feststellen, dass sich die Tragbarkeit weniger gut präsentiert als erwartet. Selbst wenn man nur noch eine Ersthypothek über 65 Prozent des Liegenschaftswertes hat, bietet dies keine Gewähr, dass die Tragbarkeitsanforderungen nach der Pensionierung erfüllt sind. Sinken die Einkünfte nach der Pensionierung stark, können die heute üblichen Standards im Kreditgeschäft möglicherweise nicht eingehalten werden.

Was bedeutet dies steuerlich?

Mit zeitlich gestaffelten Bezügen von Säule-3a-Guthaben kann die Progression bei den Kapitalauszahlungssteuern gebrochen werden. Je nach Kanton und Progression fallen die Steuern sehr unterschiedlich aus. Bei der Planung der Pensionierung ist daran zu denken, dass die Einkommenssteuern nach der Pensionierung oft nicht so stark sinken, wie man zunächst annehmen würde. Denn zugleich fallen ja viele Abzugsmöglichkeiten weg wie beispielsweise Berufsauslagen, Einzahlungen in die Säule 3a usw. Wer noch vor der Pensionierung Bezüge für Wohneigentumsförderung in die Pensionskasse zurückzahlt, kann diese Beträge nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen – lediglich die ursprünglich bezahlte Kapitalauszahlungssteuer (ohne Zins) kann zurückgefordert werden. Der Antrag auf Rückforderung muss innerhalb von drei Jahren nach Rückzahlung in die Pensionskasse erfolgen.

Was geht gerne vergessen?

Eine Zeit lang war es sehr populär, Pensionskassengelder zum Erwerb von Wohneigentum zu beziehen (Wohneigentumsförderung). Wenn diese Bezüge bis zur Pensionierung nicht zurückbezahlt werden, fallen die Altersrenten unter Umständen um einiges tiefer aus. Viele Leute sind sich erfahrungsgemäss nicht bewusst, dass sich eine Lücke in der Vorsorge öffnet. Diese kann sich später ungünstig auf die finanzielle Sicherung des Ruhestands auswirken.

Ab wann sollte man sich mit der Pensionierungsplanung befassen?

Es ist nie früh genug. Ideal ist es, wenn man sich ab 50 Gedanken dazu macht. So hat man 10 bis 15 Jahre Zeit, um gewisse Massnahmen zu treffen. Die einen kommen vielleicht zum Schluss, dass sie mehr sparen müssen, um sich das Haus auch im Alter leisten zu können. Teils sind Amortisationen oder Rückzahlungen von Pensionskassenbezügen angezeigt. Ausserordentliche Amortisationen sind bei Fest- oder Liborhypotheken möglich – aber nur unter der Voraussetzung, dass dies frühzeitig vertraglich geregelt ist. Mit 62 oder 63 Jahren ist es oft zu spät, die Finanzen auf die neue Situation auszurichten.

Wann ist der richtige Moment, um Renovationen oder Anpassungen vorzunehmen?

Umbauten sollte man wenn möglich noch während der Erwerbsphase realisieren. Aus verschiedenen Gründen: Da das Erwerbseinkommen höher ist als die Renteneinkünfte, ist ganz einfach der finanzielle Spielraum grösser. Je näher die Pensionierung rückt, umso weniger sinnvoll ist es, die Hypotheken noch für Umbauten aufzustocken. Hinzu kommen steuerliche Überlegungen: Bei noch höherem Einkommen und vor allem bei einer Staffelung der Investitionen über mehrere Jahre fällt der Steuerspareffekt grösser aus. Schliesslich vermittelt es dem Wohneigentümer Sicherheit – man muss sich keine Sorgen machen, dass gleich kurz nach der Pensionierung hohe Kosten anfallen.

Und wenn’s nicht reicht?

Sicher muss man jeden Einzelfall individuell anschauen. So spielt es eine Rolle, ob eine geringfügige oder eine grössere Lücke bei der Tragbarkeit entsteht. Gut zu wissen ist, dass nach der Pensionierung Vermögenswerte ab einer gewissen Grössenordnung bei der Tragbarkeitsberechnung angerechnet werden können. Das heisst: Für die Kalkulation werden nicht allein die Altersrenten herangezogen, sondern möglicherweise zusätzlich ein Anteil Vermögensertrag und Vermögensverzehr. Wenn man aber trotz dieser genaueren Abklärung zum Schluss kommt, dass die finanzielle Tragbarkeit nicht gegeben ist, kommt man meist nicht um einen Verkauf des Wohneigentums herum.

Welche Form von Amortisationen ist sinnvoll?

In den weitaus meisten Fällen ist es zweckmässig, die Amortisationen indirekt über die Säule 3a zu tätigen. Der Kunde profitiert damit doppelt: Zum einen sind die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Zum anderen kann es bei einem etwas längerfristigen Anlagehorizont sinnvoll sein, die Säule-3a-Gelder in Fonds zu investieren, um dadurch die Chance auf eine höhere Rendite zu erhalten. Bei der indirekten Amortisation werden die Guthaben gegenüber der Bank verpfändet und später für grössere Amortisationen eingesetzt. Die Säule 3a ist auch für Jüngere attraktiv: Wenn man regelmässig einzahlt, kommt mit der Zeit ein stattliches Vermögen zusammen, welches beim Kauf eines Eigenheims verwendet werden kann. Die Säule 3a ähnelt dadurch einem privilegierten Bausparmodell.

Welche anderweitigen Mittel wie potenzielle Erbschaften können bei der Pensionierungsplanung berücksichtigt werden?

Das Vermögen der Eltern spielt dann eine Rolle, wenn es entsprechende vertragliche Vereinbarungen gibt (beispielsweise Schenkungen, Erbvorbezüge, Erbvertrag innerhalb der Familie). Oft kommt es jedoch vor, dass die Kinder testamentarisch oder in Erbverträgen auf den gesetzlichen Pflichtteil gesetzt werden. Oder die Erbschaft entspricht aus anderen Gründen nicht den Erwartungen (Gesundheits- und Pflegekosten usw.). Grundsätzlich macht es aber Sinn, den Nachlass und das Vermögen zu Lebzeiten zu regeln. Denn nur so können individuelle Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt und umgesetzt werden.

Welche Unterlagen benötigt man für eine Beratung?

Es ist wichtig, vor einer Beratung die wesentlichen Unterlagen zusammenzustellen. Dazu zählen das Budget, ein Kontoauszug der Säule 3a, der PK-Ausweis inklusive Reglement der Pensionskasse sowie eine Steuererklärung. In der Regel ist auch eine Vorausberechnung der AHV-Rente sinnvoll, allerdings frühestens ab Alter 50. Eine solche Vorausberechnung ist bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse kostenlos erhältlich.

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