Das Wichtigste in Kürze

Der Referenzzinssatz spielt eine zentrale Rolle bei der Festlegung und Anpassung von Nettomieten in der Schweiz. Er zeigt, wie hoch die durchschnittlichen Hypothekarzinsen sind, und dient als gesetzliche Berechnungsgrundlage, um wie viel Vermieterinnen und Vermieter die Miete anpassen dürfen.

  • Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen kommuniziert.
  • Seit September 2025 liegt der Satz bei 1,25 Prozent. Bis Ende 2026 wird keine Veränderung erwartet.
  • Für Vermieterinnen und Vermieter bedeutet ein steigender Satz die Möglichkeit, Mieten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu erhöhen.
  • Mieterinnen und Mieter können bei einem sinkenden Satz von einer Mietzinssenkung profitieren.

Was ist der hypothekarische Referenzzinssatz?

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist ein schweizweit einheitlicher Richtwert. Seit 2008 ersetzt er die früher kantonal unterschiedlichen Richtsätze. Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Zinssatz aller Hypotheken, die Schweizer Banken vergeben haben.

Ändert sich der Referenzzinssatz, kann sich auch der Mietzins anpassen:

  • Steigt der Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte, ist eine Mietzinserhöhung von bis zu 3 Prozent möglich.
  • Sinkt er um 0,25 Prozentpunkte, können Mieterinnen und Mieter grundsätzlich eine Senkung der Nettomiete um bis zu 2,91 Prozent einfordern.

Der Referenzzinssatz gilt für alle Mietverhältnisse in der Schweiz und wird viermal pro Jahr vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) veröffentlicht.

Wie grenzt sich der Referenzzinssatz von den Hypothekarzinsen ab?

Der hypothekarische Referenzzinssatz basiert auf dem Durchschnitt der Zinssätze aller ausstehenden Hypotheken. Dabei wird das Volumen der einzelnen Hypotheken berücksichtigt. Demnach beeinflussen grosse Hypotheken den Satz stärker als kleine. Der Referenzzinssatz bildet somit einen Mischzinssatz, der auch viele ältere Hypotheken enthält, deren Zinssätze sich teils deutlich von den aktuell geltenden Sätzen für Neuabschlüsse unterscheiden.

Der Hypothekarzinssatz hingegen ist der Zinssatz, zu dem neue Hypotheken aktuell abgeschlossen werden. Er bildet das derzeitige Zinsumfeld und die Refinanzierungskosten der Banken deutlich direkter ab.

Vereinfacht gesagt:

  • Der Referenzzinssatz entspricht dem Durchschnittszins aller bestehenden Hypotheken.
  • Der Hypothekarzinssatz ist der aktuelle Marktzinssatz für neue Hypotheken.

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Wie wird der Referenzzinssatz berechnet?

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) erhebtfür die Berechnung des Referenzzinssatzes die Hypothekardaten der Schweizer Banken.

Massgeblich ist der volumengewichtete Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypotheken per Ende des Vorquartals. Dieser Durchschnittszins wird anschliessend nach kaufmännischen Regeln auf den nächsten Viertelprozentpunkt (0,25 Prozentpunkte) gerundet.

Reagiert der Referenzzinssatz schnell auf Marktveränderungen?

Der Referenzzinssatz reagiert nur verzögert auf Veränderungen im Zinsumfeld. Der Grund: Er basiert nicht auf Neuabschlüssen, sondern auf allen bestehenden Hypotheken. Viele davon sind Festhypotheken mit mehrjähriger Laufzeit, deren Zinssatz über längere Zeit unverändert bleibt.

Neue Hypotheken beeinflussen den Durchschnitt deshalb nur langsam. Erst wenn bestehende Hypotheken auslaufen und erneuert werden, wirkt sich dies auch auf den Durchschnittszins stärker aus.

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Wer ist für die Veröffentlichung des Referenzzinssatzes verantwortlich?

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) beauftragt die SNB viermal jährlich mit der Erhebung der Daten von Schweizer Banken zu ihren Hypothekarforderungen. Die Berechnung erfolgt quartalsweise zu den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Das BWO veröffentlicht dann den resultierenden Referenzzinssatz.

Wie hoch ist der Referenzzinssatz aktuell?

Der hypothekarische Referenzzinssatz liegt bei 1,25 Prozent. Dieser Satz gilt seit dem 2. September, als der Referenzzins zuletzt um 0,25 Prozent sank, und bleibt voraussichtlich auch ab März 2026 unverändert. Damit entspricht der aktuelle Wert wieder dem historischen Tiefststand, der bereits von März 2020 bis März 2023 galt.

Prognose

UBS hält einen weiteren Rückgang des Referenzzinssatzes auf 1,0 Prozent in diesem Jahr für unwahrscheinlich. Damit das passieren kann, müsste der durchschnittliche Zinssatz auf unter 1,125 Prozent sinken – ein Niveau, das selbst in der Zeit der Negativzinsen von 2015 bis 2022 nie erreicht wurde. Mittelfristig könnte der Referenzzins im ersten Halbjahr 2027 wieder auf 1,50 Prozent anziehen, falls die Durchschnittszinsen geringfügig zulegen.

Referenzzinssatz in Prozent, UBS-Prognose ab März 2026

Quellen: BWO, SNB, UBS; basierend auf UBS-Zinsprognosen per 18.02.2026. * Für die Ermittlung des Referenzzinssatzes ist jeweils der Durchschnittszinssatz per Ende des Vorquartals massgeblich.

Wie wirkt sich der Referenzzinssatz auf die Miete aus?

Der Referenzzinssatz beeinflusst direkt, ob Mieten steigen, sinken oder unverändert bleiben.Eine Veränderung kann daher sowohl für die Mieterschaft als auch für Vermieterinnen und Vermieter direkte finanzielle Auswirkungen haben.

Auswirkungen für Vermieterinnen und Vermieter

Höhere oder tiefere Mietzinseinnahmen: Steigt der Referenzzinssatz, können Vermieterinnen und Vermieter die Mieten anheben – bei einem Anstieg um 0,25 Prozentpunkte ist eine Mietzinserhöhung um bis zu 3 Prozent möglich, sofern der Zinssatz unter 5 Prozent liegt. Umgekehrt haben Mieterinnen und Mieter bei einem Rückgang um 0,25 Prozentpunkte Anspruch auf eine Zinssenkung um bis zu 2,91 Prozent.

Möglichkeiten zur Abfederung von tieferen Mieteinnahmen: Bei einem sinkenden Referenzzinssatz, können Vermieterinnen und Vermieter mit gezielten Strategien Gegensteuer geben. Mögliche Ansätze sind:

  • Ortsübliche Zuschläge für Kostensteigerungen geltend machen
  • Wertvermehrende Investitionen, etwa durch Modernisierungen, an Mieterschaft überwälzen
  • Bereits vorhandene Mietzinsreserven nutzen
  • Weitergabe der Teuerung (bis zu 40 Prozent) seit der letzten Mietzinsanpassung prüfen

Diese Faktoren können Sie bei der Berechnung einer möglichen Mietzinsanpassung berücksichtigen.

Fazit: Der Referenzzinssatz schafft Transparenz im Mietmarkt

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist ein zentrales Instrument für die Bestimmung von Mieten in der Schweiz. 

  • Er bildet den Durchschnitt aller laufenden Hypotheken ab, wodurch Neuabschlüsse mit tieferen oder höheren Zinsen nur langsam in seine Berechnung einfliessen.
  • Veränderungen wirken sich direkt auf die Mietzinsgestaltung aus: Ein Rückgang führt in der Regel zu tieferen, ein Anstieg zu höheren Mieteinnahmen.
  • Sinkt der Referenzzins, können Mieterinnen und Mieter oft eine Senkung des Mietzinses verlangen. Sie müssen den Anspruch aber selbstständig prüfen und bei der Vermieterschaft einfordern.
  • Bei sinkenden Mietzinseinnahmen können Vermieterinnen und Vermieter auf Ausgleichsmechanismen zurückgreifen – etwa über ortsübliche Zuschläge, Investitionen oder bestehende Mietzinsreserven.

Insgesamt bleibt der Referenzzinssatz ein zentraler Indikator, dessen Entwicklung Vermieterinnen und Vermieter strategisch im Auge behalten sollten.

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