Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vorlage des Bundesgesetzes über die Individualbesteuerung wurde in der Volksabstimmung vom 8. März 2026 angenommen.
  • Bisher reichten Ehegatten oder eingetragene Partner jeweils eine gemeinsame Steuererklärung ein.
  • Mit Inkrafttreten der Reform werden künftig alle natürlichen Personen unabhängig von ihrem Zivilstand individuell besteuert. Jede steuerpflichtige Person hat ihre eigene Steuererklärung einzureichen.
  • Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung soll spätestens per 1. Januar 2032 in Kraft treten. Bis dahin haben die Kantone ihre Steuergesetze anzupassen und die anwendbaren steuerlichen Tarife und Abzüge zu überprüfen.

Weshalb wird es neu die Individualbesteuerung geben?

Jahrzehntelang sorgte die Heiratsstrafe für Diskussionen und politische Vorstösse. Denn bis heute werden in der Schweiz verheiratete Paare steuerlich gemeinsam veranlagt – mit der Folge, dass diese bei gleicher Einkommensverteilung im Vergleich zu unverheirateten Paaren mehr Steuern zahlen müssen. Diese unterschiedliche steuerliche Behandlung stand lange im Zentrum politischer und gesellschaftlicher Debatten und führte zu einer grundlegenden Weichenstellung in Richtung Individualbesteuerung.

Am 8. März 2026 nahm das Stimmvolk mit 54,26 Prozent Ja-Stimmen die Vorlage des Bundesgesetzes über die Individualbesteuerung an. Diese wird auf allen drei Staatsebenen eingeführt. Die sogenannte Heiratsstrafe fällt künftig weg.

Mit der Individualbesteuerung wird das Schweizer Steuersystem an die heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Heiratsstrafe: Was ist das?

Bis heute bedeutet die sogenannte Heiratsstrafe in der Schweiz: Verdienen zwei Menschen gut und heiraten, zahlen sie oft mehr Steuern, als wenn sie mit identischer Einkommensverteilung unverheiratet zusammenleben.

Das liegt daran, dass ihre Einkommen bei der Veranlagung zusammengerechnet werden und sie dadurch aufgrund der Progression einem höheren Steuersatz unterliegen. Das Ergebnis: Bei gleichem Gesamteinkommen zahlen verheiratete Paare mit Doppeleinkommen und gleich verteilter Einkommensstruktur teilweise deutlich mehr direkte Bundessteuern als ein unverheiratetes Paar.

Kurz gesagt: Der Begriff steht für die benachteiligte Behandlung von Ehepaaren im Vergleich zu nicht verheirateten Paaren, besonders wenn beide Partner ähnlich viel verdienen.

Wie sehen die steuerlichen Auswirkungen der Individualbesteuerung konkret aus?

Die Annahme der zivilstandsneutralen Individualbesteuerung ist ein wichtiger Systementscheid im Steuerrecht. Künftig zählt nicht mehr das gemeinsame Einkommen eines Ehepaars, sondern das Einkommen jeder einzelnen Person. Verheiratete und unverheiratete Paare werden steuerlich gleichbehandelt. Jede und jeder reicht seine eigene Steuererklärung ein.

Steuerliche Auswirkungen auf Wohneigentum

Bei Immobilien ist die Eigentumsquote gemäss Grundbuch ausschlaggebend.

Spezialfall Eigenmietwert: Renovations- und Sanierungskosten am selbstgenutzten Wohneigentum können bis zum Inkrafttreten der Abschaffung des Eigenmietwerts am 1. Januar 2029 weiterhin vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Voraussetzung für den Abzug ist, dass die betreffende Person als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Für Immobilien, die nicht selbst bewohnt werden, bleibt diese Abzugsmöglichkeit auch nach der Abschaffung des Eigenmietwerts bestehen.

Steuerliche Auswirkungen auf die Altersvorsorge

Beiträge zur eigenen Altersvorsorge, wie Einzahlungen in die Pensionskasse oder in die Säule 3a, können weiterhin steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings lohnt sich dies künftig nicht mehr in jedem Fall, insbesondere für Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einkommen.

Beim Bezug von Vorsorgekapital aus der zweiten und dritten Säule fällt eine Kapitalleistungssteuer an. Neu werden die Auszahlungen eines Ehepaars innerhalb eines Steuerjahres nicht mehr zusammengezählt. Eine zeitliche Staffelung der Bezüge pro Person bleibt sinnvoll, um die Steuerprogression zu brechen, eine Abstimmung zwischen den Ehepartnern ist jedoch nicht mehr zwingend erforderlich. Dafür gewinnt die gezielte Planung an Bedeutung, wer in welchem Umfang Rente oder Kapital aus der Pensionskasse bezieht. Sonst drohen deutliche Unterschiede bei der Steuerbelastung.

Auswirkungen auf die Kinderabzüge

Der Kinderabzug wird auf Bundesebene von derzeit 6800 Franken (Stand 2026) auf 12 000 Franken pro Kind erhöht. Dieser Gesamtbetrag gilt für beide Elternteile. Bei der Zuteilung der kinderbezogenen Abzüge wird grundsätzlich auf die elterliche Sorge abgestellt: Bei gemeinsamem Sorgerecht ohne Unterhaltszahlungen werden die Abzüge jeweils zur Hälfte auf die Eltern verteilt. Bei unverheirateten Eltern mit Unterhaltsbeiträgen werden die Abzüge dem Empfänger dieser Zahlungen zugeordnet. Liegt das Sorgerecht ausschliesslich bei einem Elternteil, werden diesem die Abzüge vollständig angerechnet.

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Wer profitiert von der Abschaffung der Heiratsstrafe am meisten?

Besonders Ehepaare mit Doppelverdienst bei gleichmässiger Einkommensverteilung und ähnlichen, mittleren bis hohen Einkommen profitieren deutlich: Fällt die Heiratsstrafe weg, sinkt die Steuerbelastung durch die tiefere Progression pro Person.

Beispiel Individualbesteuerung: Paar mit Doppelverdienst

Ein Ehepaar mit je 100 000 Franken Einkommen und zwei Kindern spart beispielsweise rund 3 700 Franken direkte Bundessteuer pro Jahr.

Situation

Steuerbare Einkommen

Gesamtsteuer

Ergebnis

Vor Reform (gemeinsame Besteuerung)

CHF 200 000 gemeinsam

Höher

Beide Einkommen werden addiert, hohe Progression

Nach Einführung der Individualbesteuerung

CHF 100 000
CHF 100 000
separat

Tiefer

Jedes Einkommen wird separat besteuert, Progression sinkt

Fazit: Für Doppelverdiener-Paare führt die Individualbesteuerung in der Regel zu einer geringeren Steuerbelastung, da beide Einkommen getrennt erfasst werden. Die effektive Höhe der Steuern bleibt jedoch abhängig von Kanton und Gemeinde, den geltend gemachten Abzügen sowie der persönlichen Situation. Viele Aspekte sind derzeit noch ungeklärt, insbesondere die konkreten Auswirkungen auf die Kantons- und Gemeindesteuern, die üblicherweise den grössten Anteil an der jährlichen Steuerlast ausmachen.

Wer zahlt infolge der Individualbesteuerung mehr oder gleich viel?

Einverdiener-Ehepaare, bei denen ein Partner oder eine Partnerin ein hohes Einkommen erzielt und die andere Partei wenig oder nichts, müssen mit einer höheren Steuerlast rechnen. Statt mit begünstigtem Verheiratetentarif zusammen besteuert zu werden, wird das hohe Einkommen nun separat individuell besteuert. Die Steuer kann dabei spürbar höher ausfallen. Gleiches gilt für verheiratete Paare, die aufgrund von ungleicher Einkommensverteilung bisher stark vom Verheiratetentarif und den Ehegattenabzügen profitierten.

Beispiel Individualbesteuerung: Paar mit einem Verdienst

Bei einem gemeinsamen Haushalt mit Einzelverdienst von beispielsweise 140 000 Franken fällt die Steuerbelastung auf Ebene Bund künftig höher aus.

Situation

Steuerbare Einkommen

Gesamtsteuer

Ergebnis

Vor Reform (gemeinsame Besteuerung)

CHF 140 000

Moderat

Der Ehegattentarif begünstigt Einverdiener-Haushalte

Nach Einführung der Individualbesteuerung

CHF 140 000
CHF 0
separat

Ähnlich oder höher

Das gesamte Einkommen verbleibt bei einer Person, der Entlastungseffekt entfällt

Fazit: Bei Einverdiener-Haushalten kann die Individualbesteuerung zu einer höheren Steuerbelastung führen, da bisher ein vorteilhafter Verheiratetentarif zur Anwendung kam. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von Kanton, Gemeinde, Abzügen und damit von der der individuellen Situation ab. Aktuell sind viele Punkte noch offen, insbesondere die Auswirkungen der Individualbesteuerung auf die Kantons- und Gemeindesteuern. Diese machen in der Regel den grössten Teil der jährlichen Steuerrechnung aus.

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Gibt es aktuell Handlungsbedarf?

Aufgrund zahlreicher offener Fragen zur Umsetzung in den Kantonen und der langen Übergangsfrist bis 2032 besteht derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Insbesondere sollten grössere Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten nicht vorschnell und ohne fundierte Beratung erfolgen. Es empfiehlt sich, die konkreten Umsetzungsdetails im jeweiligen Wohnsitzkanton abzuwarten, da sich die individuellen Auswirkungen erst dann verlässlich beurteilen lassen.

Häufige Fragen zur Individualbesteuerung

Mit Inkrafttreten der Reform werden künftig alle natürlichen Personen unabhängig von ihrem Zivilstand individuell besteuert. Jede steuerpflichtige Person hat ihre eigene Steuererklärung einzureichen.

Wie werden Kinder berücksichtigt?

Bei der Zuteilung von Einkommen und Vermögen minderjähriger Kinder sowie sämtlicher kinderbezogener Abzüge wird bei der direkten Bundessteuer künftig auf die elterliche Sorge abgestellt. Haben beide Elternteile das Sorgerecht und werden keine Unterhaltszahlungen geleistet, so sind Einkommen und Vermögen der Kinder sowie die kinderbezogenen Abzüge den Eltern je zur Hälfte zuzuweisen.

Was gilt für gemeinsames Vermögen wie Konti oder Wertschriften?

Ein gemeinsames Konto wird in der Regel hälftig aufgeteilt. Wertschriften, Fahrzeuge oder Kunstgegenstände werden jener Person zugerechnet, der sie zivilrechtlich gehören.

Wie wird Wohneigentum besteuert?

Entscheidend ist der Eintrag im Grundbuch: Steht nur eine Person im Grundbuch, versteuert sie das gesamte Objekt; stehen beide darin, wird anteilsmässig nach Eigentumsquote versteuert.

Ab wann gilt die Individualbesteuerung?

Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung soll spätestens per 1. Januar 2032 in Kraft treten.

Bitte beachten Sie, dass alle diese Informationen der allgemeinen Orientierung dienen und keine individuelle Steuerberatung ersetzen.

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