Inhalt:

  • Im Ruhestand können Personen, die in der Schweiz gelebt oder gearbeitet haben, unter Umständen ihre Rente auch im Ausland beziehen.
  • Eine Auszahlung in Schweizer Franken ist meist lukrativer als in der Währung eines anderen Landes.
  • Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche steuerlichen Auswirkungen ein Rentenbezug im Ausland hat.
  • Die Inflation verringert die Kaufkraft sowie Rentenbezüge.
  • Eine gute Gesundheitsversorgung im Alter ist besonders wichtig und sollte bei einer Auswanderung nach der Pensionierung mitbedacht werden.
  • Zum Fazit
Zwei Männer laufen Arm in Arm am Strand.

Endlich in Rente! Nach jahrzehntelanger Arbeit freuen sich die meisten Schweizerinnen und Schweizer auf den wohlverdienten Ruhestand. Die Ideen und Vorstellungen für diesen Lebensabschnitt sind so unterschiedlich wie die Personen selbst – und einige von ihnen möchten ihren Lebensabend nicht in ihrer Heimat verbringen.

Eins eint jedoch alle: Ob in der Schweiz oder anderswo, gut abgesichert lebt es sich im Alter sorgenfreier, entspannter und komfortabler.

Wer kann Rente im Ausland beziehen?

Während es für viele Schweizerinnen und Schweizer zu Hause am schönsten ist, trägt sich so manche Eidgenossin oder so mancher Eidgenosse mit dem Gedanken, im Alter woanders zu leben. Doch wie funktioniert der Rentenbezug im Ausland und was muss man dabei bedenken?

Grundsätzlich bekommt jede Person, die in der Schweiz gelebt, sich in einem Anstellungsverhältnis befunden und in die Altersvorsorge eingezahlt hat, ihre Rente auch im Ausland ausbezahlt. Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, alle Pensionskassen und Versicherungsträger rechtzeitig über den Umzug zu informieren.

Auszahlung der 1. Säule im Ausland

Bezüge aus der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) ins Ausland werden allen Schweizer Staatsangehörigen von der Schweizerischen Ausgleichskasse ausgezahlt. Die Überweisung erfolgt auf ein Bankkonto am Ort ihrer Wahl und in der Regel in der jeweiligen Landeswährung.

Voraussetzung ist allerdings, dass vor Erreichung des Referenzalters mindestens ein Jahr lang in die AHV eingezahlt wurde.

Gleiches gilt für Staatsangehörige eines EU-Landes, die in der Schweiz gelebt oder gearbeitet und dadurch Ansprüche aus der AHV erworben haben. Bei ihnen wie auch bei Bürgerinnen und Bürgern aus den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA gilt: Ihre AHV-Rente wird ebenso ins Ausland überwiesen wie bei Bürgerinnen und Bürgern der Staaten, mit denen dieses Sozialversicherungsabkommen besteht.

Wichtig: Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen erhält nur, wer einen Wohnsitz in der Schweiz hat. Geregelt wird das durch die Zentrale Ausgleichskasse der Schweiz (ZAS).

Auszahlung der 2. Säule im Ausland

Mit dem Erreichen des Rentenalters erhält man die berufliche Vorsorge wahlweise als monatlichen Betrag, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Kombination aus beidem. Das ordentliche Referenzalter liegt bei 65 Jahren, eine Frühpensionierung ist je nach Reglement bereits ab dem 58. Lebensjahr möglich.

Damit die Rente aus der zweiten Säule ebenfalls im Ausland zur Verfügung steht, ist es ratsam, bei der jeweiligen Pensionskasse frühzeitig die Modalitäten abzufragen.

Auszahlung der 3. Säule im Ausland

Wer mit einem Säule-3a-Konto privat vorgesorgt hat, kann sich das Guthaben auf ein Konto im Ausland überweisen lassen. Wichtig: Das Bankkonto muss unter dem Namen der oder des Bezugsberechtigten geführt werden.

Ist das Kapital der Säule 3a in langfristigen Anlagenfonds gebunden, ist es ratsam, sich vorab darüber zu informieren, ob und welche steuerlichen Auswirkungen eine spätere Auflösung im neuen Aufenthaltsland hat. Unter Umständen kann es sich lohnen, das Guthaben noch in der Schweiz zu beziehen, sofern Sie das 60. Altersjahr bereits erreicht haben.

Über das Guthaben aus der Säule 3b können Sie – auch schon vor der Rente – jederzeit frei verfügen.

Wie lässt sich der Wertverlust durch Währungsrisiken absichern?

Der Schweizer Franken zählt weltweit zu den kräftigsten und stabilsten Währungen. Sein Wert ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten gegenüber wichtigen Währungen wie dem Euro, dem britischen Pfund und dem US-Dollar tendenziell gestiegen.

Da trifft es sich gut, dass Sie selbst entscheiden können, wohin die monatlichen Rentenzahlungen aus der AHV und der beruflichen Vorsorge überwiesen werden sollen: auf ein Schweizer Konto in Schweizer Franken oder auf ein Bankkonto an Ihrem neuen Wohnsitz im Ausland in der jeweiligen Landeswährung. Ist diese gegenüber dem Schweizer Franken im Wert niedriger, empfiehlt es sich, nur einen für den Lebensunterhalt nötigen Betrag zu wechseln.

Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig

Wenn Sie an Ihren Ruhestand denken, stehen Sie vor einigen wichtigen Entscheidungen. Lassen Sie uns gemeinsam einen Plan aufstellen, ausgerichtet an Ihren individuellen Wünschen. Damit einer entspannten finanziellen Zukunft nichts im Weg steht.

Was bedeutet der Bezug im Ausland für die Steuern?

Bei der Wahl des neuen Wohnsitzes sollten Sie sich auch mit dem dort geltenden Steuerrecht vertraut machen. Fragen der Besteuerung betreffen nicht nur die Auszahlung des Vorsorgekapitals und die Optimierung der Anlagestrategie. Je nach Land sind weitere steuerrelevante Aspekte zu berücksichtigen, die sich stark von den schweizerischen unterscheiden können. Dazu gehören beispielsweise unterschiedliche Steuersätze oder die Besteuerung von Vermögen und Kapital sowie das Erbrecht und Erbschaftssteuern.

Wenn Sie beim Bezug bereits Domizil im Ausland haben, fällt in der Schweiz nicht mehr die Kapitalauszahlungssteuer an, sondern eine Quellensteuer. Diese können Sie (sofern mit dem ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht) bei ordentlicher Deklaration im Ausland wieder zurückfordern.

Bevor Sie entscheiden, ob Sie Vorsorgegelder noch in der Schweiz oder bereits im Ausland beziehen, sollten Sie mit Steuerexperten aus beiden Ländern klären, was für Sie vorteilhafter sein könnte.

Was bedeutet die Inflation für das Renteneinkommen?

Je höher die Inflation ist, desto grösser ist der Verlust der Kaufkraft. Das gilt auch für die Altersvorsorge. Aufgeteilt auf die drei Säulen der AHV, der Pensionskassen und der privaten Vorsorge, wird nur die AHV-Rente gesetzlich der Inflation angepasst.

In der Regel werden die ordentlichen Renten alle zwei Jahre vom Schweizer Bundesrat an die Lohn- und Preisentwicklung angeglichen. Wird die AHV-Rente im Ausland bezogen, hängt deren Kaufkraft auch davon ab, wie hoch oder niedrig die Teuerungsrate dort ist.

Anders verhält sich das bei der 2. Säule. Hier wird die Rente nur angepasst, wenn die Pensionskasse dies auf freiwilliger Basis entscheidet. Eine solche Anpassung haben in den letzten Jahren aber nur die wenigsten Pensionskassen vorgenommen, was bedeutet, dass bei steigender Inflation die Kaufkraft dieser Rentenbezüge sinkt.

Was sollte ich in Bezug auf die Krankenversicherung im Ausland beachten?

Gesundheit ist ein hohes Gut, das gilt vor allem fürs Alter. Die Schweizer Krankenversicherung besteht aus einer obligatorischen Grundversicherung sowie freiwilligen Zusatzversicherungen.

Wenn Sie in ein EU- oder EFTA-Land auswandern und eine Schweizer Rente beziehen, bleiben Sie in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Gleiches gilt für die Auswanderung nach Grossbritannien und Nordirland.

Sondervereinbarungen, die unter anderem mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich bestehen, bieten ein sogenanntes Optionsrecht, das es ermöglicht, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen.

Die Entscheidung ist allerdings unwiderruflich und muss daher gut überlegt sein. Bleiben Sie weiterhin in der Schweiz versichert, können Sie sich bei Wahleingriffen auch in der Schweiz behandeln lassen. Das mag bei einer solchen Überlegung für manche eine wichtige Rolle spielen.

Ausserhalb der EU und der EFTA können Schweizer Rentnerinnen und Rentner häufig in ein lokales Krankenversicherungssystem eintreten oder aber eine private nationale oder internationale Versicherung abschliessen.

Welche Länder sind bei Schweizerinnen und Schweizern im Ruhestand besonders beliebt?

Im Jahr 2023 flossen 34 Prozent aller AHV-Renten ins Ausland. Unter den Empfängerinnen und Empfängern sind viele Arbeitskräfte, die nach der Pensionierung in ihre Heimat zurückgekehrt sind; nur 15 Prozent der Bezügerinnen und Bezüger im Ausland haben die Schweizer Staatsbürgerschaft.

Insgesamt lebten im Jahr 2023 rund 813 000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, 23 Prozent von ihnen sind 65 Jahre alt und älter. Für eine Auswanderung im Rentenalter kann es verschiedene Gründe geben: der Wunsch nach einem angenehmeren Klima, die Vorliebe für eine bestimmte Kultur, das gesellschaftliche Zusammenleben, die Nähe zu Freunden und anderen Familienmitgliedern oder ein besserer Lebensstandard.

Sie lassen sich sowohl innerhalb der EU – hier sind Frankreich, Deutschland und Italien die Favoriten – als auch jenseits des Atlantiks, wie in den USA oder Kanada, nieder. Viele Schweizer Rentnerinnen und Rentner zieht es aber auch in entferntere Länder wie Thailand, Argentinien sowie auf den australischen Kontinent.

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    Thailand

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    Portugal

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    Spain

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    South Africa

Fazit

Bei einer Auswanderung im Rentenalter gibt es bei der Planung einiges zu bedenken: Es geht nicht nur darum, wo es schön ist, man sich wohlfühlt und Freunde und Familie leben. Es gilt auch, zu klären, wann und wie die Vorsorgeleistungen aus der AHV sowie das Kapital der beruflichen und der privaten Vorsorge am besten ausgezahlt werden.

Ebenso müssen Aspekte wie die Krankenversicherung und die Besteuerung im Ausland berücksichtigt werden. Das gilt vor allem, wenn Sie Ihren Ruhestand in einem nicht europäischen Land verbringen möchten.

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