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Auswandern
Auswandern im Alter: Worauf müssen Pensionierte achten, wenn die in der Schweiz angesparte Altersvorsorge ihr Leben im Ausland finanzieren soll?

Nach jahrzehntelanger Arbeit freuen sich die meisten Menschen auf ihren Ruhestand. Die Ideen und Vorstellungen für diesen Lebensabschnitt sind so unterschiedlich wie die Personen selbst – und einige von ihnen möchten ihren Lebensabend nicht in ihrer Heimat verbringen.
Eins eint jedoch alle: Ob in der Schweiz oder anderswo, gut abgesichert lebt es sich im Alter sorgenfreier, entspannter und komfortabler.
Grundsätzlich bekommt jede Person, die in der Schweiz gelebt und in die Altersvorsorge eingezahlt hat, ihre Rente auch im Ausland ausbezahlt – abhängig auch davon, ob zwischen Heimatstaat und Auswanderungsland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Für einen reibungslosen Ablauf ist es aber wichtig, alle Pensionskassen und Versicherungsträger rechtzeitig über das Auswandern zu informieren.
Wenn Sie an Ihren Ruhestand denken, stehen Sie vor einigen wichtigen Entscheidungen. Lassen Sie uns gemeinsam einen Plan aufstellen, ausgerichtet an Ihren individuellen Wünschen. Damit einer entspannten finanziellen Zukunft nichts im Weg steht.
Je nach Land sind steuerliche und anlagetechnische Überlegungen wichtig, um sich abzusichern. Auch wenn Sie sich in Finanzangelegenheiten sicher fühlen, ist eine unabhängige Expertenmeinung wertvoll. Schliesslich geht es um Ihren neuen Lebensabschnitt im neuen Umfeld, den Sie sorgenfrei geniessen sollten.
Aufgeteilt auf die drei Säulen, der AHV, der Pensionskassen und der privaten Vorsorge, wird nur die AHV-Rente gesetzlich der Inflation angepasst. In der Regel werden die ordentlichen Renten alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung angeglichen. Anders bei der 2. Säule. Hier wird die Rente nur angepasst, wenn die Pensionskasse dies auf freiwilliger Basis entscheidet.
Beziehen Sie die Renten im Ausland, hängt Ihre Kaufkraft auch davon ab, wie hoch oder niedrig die Teuerungsrate dort ist. Bei steigender Inflation sinkt die Kaufkraft Ihrer Rentenbezüge unter Umständen mehr, als Sie über den Teuerungsausgleich bei der AHV erhalten.
Die Schweizer Krankenversicherung besteht aus einer obligatorischen Grundversicherung sowie freiwilligen Zusatzversicherungen.
Wenn Sie in ein EU- oder EFTA-Land – neben der Schweiz gehören Island, Liechtenstein sowie Norwegen zur EFTA – auswandern und eine Schweizer Rente beziehen, bleiben Sie in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Gleiches gilt für die Auswanderung nach Grossbritannien und Nordirland.
Sondervereinbarungen, die unter anderem mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich bestehen, bieten ein sogenanntes Optionsrecht. Es ermöglicht, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen. Die Entscheidung ist allerdings unwiderruflich.
Ausserhalb der EU und der EFTA können Schweizer Rentnerinnen und Rentner häufig in ein lokales Krankenversicherungssystem eintreten. Bleibt Ihnen das öffentliche System verwehrt, besteht die Möglichkeit, eine private Versicherung abzuschliessen. Ob lokal oder international: Private Krankheitsversicherungsverträge für Rentnerinnen und Rentner sind in der Regel teuer. Egal in welches Land Sie auswandern: Nehmen Sie auf jeden Fall frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf.
2023 flossen 34 Prozent aller AHV-Renten ins Ausland. Unter den Empfängerinnen und Empfängern sind viele Arbeitskräfte, die nach der Pensionierung in ihre Heimat zurückgekehrt sind: Nur 15 Prozent der Bezügerinnen und Bezüger im Ausland haben die Schweizer Staatsbürgerschaft.
Insgesamt lebten 2023 rund 813 000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, 23 Prozent von ihnen sind 65 Jahre alt und älter. Sie lassen sich sowohl innerhalb der EU – hier sind Frankreich, Deutschland und Italien die Favoriten – als auch jenseits des Atlantiks, wie in den USA oder Kanada, nieder. Viele Schweizer Rentnerinnen und Rentner zieht es aber auch in entferntere Länder wie Thailand, Argentinien sowie auf den australischen Kontinent.
Ruhestand im Ausland: sorgenfrei und glücklich
Sie möchten Ihre Pensionierung ausserhalb der Schweiz geniessen? Dann sollten Sie sich gut darauf vorbereiten. Wertvolle Informationen dazu liefert Ihnen der Anlageresearch-Bericht zum Ruhestand im Ausland aus dem Chief Investment Office von UBS.
Bei einer Auswanderung im Rentenalter gibt es viel zu bedenken. Es geht nicht nur darum, wo Sie es schön finden und sich wohlfühlen. Klären Sie frühzeitig, wann und wie die Vorsorgeleistungen aus der AHV sowie Ihr Kapital der beruflichen und privaten Vorsorge ausgezahlt werden. Für einen sorgenfreien Ruhestand im Ausland sind auch gesundheitliche Aspekte wichtig. Informieren Sie sich über das Gesundheitswesen und die Krankenversicherungsmöglichkeiten im Zielland.
Steuern sind ein weiterer wichtiger Punkt. Setzen Sie sich mit den Steuergegebenheiten hierzulande und in Ihrem Wunschort auseinander. Warten Sie nicht zu lange und denken Sie auch an erbrechtliche Regelungen. Ziel ist es, sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen und Ihre finanziellen Verhältnisse zu optimieren, um Kosten zu sparen, wo es möglich und sinnvoll ist.
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