Über 50 Jahre
Pensionierung frühzeitig planen
Reicht mein Geld nach der Pensionierung? Auf der Zielgeraden zum Ruhestand gibt es vieles zu beachten – hier finden Sie Antworten und Ratschläge.
Wird mein Vermögen nach der Pensionierung reichen?
Wird mein Vermögen nach der Pensionierung reichen?
Ab 50 Jahren rückt die Pensionierung in greifbare Nähe. Bereits jetzt an die Budgetplanung zu denken, gibt Ihnen später mehr Flexibilität und lässt Sie dem Ruhestand sorgenfrei entgegensehen. So berechnen Sie das benötigte Grundeinkommen und bestimmen Ihren finanziellen Standort.
Einkommen im Ruhestand
Oftmals sinkt das Einkommen mit der Pensionierung deutlich stärker, als sich die Lebenshaltungskosten reduzieren. Diese vermindern sich meist nur um 20 Prozent – wenn überhaupt. Es lohnt sich daher, Ihr heutiges Budget mit dem zu erwartenden Einkommen im Ruhestand zu vergleichen. So können Sie Ihre spätere finanzielle Situation realistisch einschätzen und die Weichen für die Zukunft richtig stellen.
Die finanzielle Situation prüfen
Mit dem Budgetplaner verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Ausgaben nach der Pensionierung. Bedenken Sie bei der Aufstellung Ihrer fixen Ausgaben, dass die Ausgaben in einigen Bereichen steigen können – etwa für Gesundheit, Freizeit, Renovation oder Umbau des Eigenheims. Berücksichtigen Sie allfällige Sonderzahlungen wie Schenkungen. Und rechnen Sie auch damit, dass sich Ihre berufliche Situation durch eine Frühpensionierung früher als geplant ändern könnte.
Das Grundeinkommen bestimmen
Ihre voraussichtliche Altersrente setzt sich aus Ihrer AHV-Rente und Ihrer Pensionskassenrente zusammen. Die AHV-Rente entnehmen Sie der AHV-Rentenvorausberechnung, welche Sie bei Ihrer Ausgleichskasse bestellen können. Die Höhe Ihres Pensionskassenguthabens bzw. Ihrer voraussichtlichen Pensionskassenrente ist im Pensionskassenausweis aufgeführt.
Den Standort bestimmen
Können Sie Ihren künftigen Bedarf mit Ihrem voraussichtlichen Grundeinkommen decken, sind die Weichen für Ihre Pensionierung richtig gestellt. Möglicherweise können Sie sogar an eine Frühpensionierung denken.
Reicht das Grundeinkommen nicht zur Deckung Ihres Bedarfs, sollten Sie prüfen, welche zusätzlichen Vermögenswerte Sie haben, um die Vorsorgelücke zu schliessen. Dazu zählen Immobilien, Wertschriften, Lebensversicherungen und Guthaben in der Säule 3a.
Haben Sie Handlungsbedarf?
Gerne schauen wir uns Ihre finanzielle Situation gemeinsam mit Ihnen an und zeigen Ihnen auf, mit welchen Massnahmen Sie Ihre Vorsorge optimieren und zusätzliches Vermögen aufbauen können.
Auch interessant für Sie
Rente oder Kapitalbezug – was lohnt sich mehr für mich?
Rente oder Kapitalbezug – was lohnt sich mehr für mich?
Um es gleich vorweg zu nehmen: Eine generelle Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Die Entscheidung hängt von Ihrer Lebenssituation sowie von Einkommen und Vermögen ab. Auch Ihre Wünsche und Ziele sowie Ihre Gesundheit sollten Sie berücksichtigen.
Als Faustregel gilt: Lebenshaltungskosten und Grundbedürfnisse sollten mit der Rente aus AHV und Pensionskasse gedeckt sein. Was darüber hinaus geht, kann als Kapital bezogen werden. Bei der Entscheidung, ob dies für Sie sinnvoll ist, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:
Eine Rente gibt mehr Sicherheit
Mit einer Rente verfügen Sie über ein sicheres, monatliches Einkommen – ein Leben lang. Und im Todesfall erhält der Ehepartner eine lebenslang garantierte Hinterlassenenrente. In der Regel beträgt diese noch 60 Prozent der ursprünglichen Rente.
Gut zu wissen: Es besteht jedoch kein Inflationsschutz, das heisst, die Pensionskasse muss die Rente nicht an die Teuerung anpassen. Und die Pensionskassenrente muss als Einkommen versteuert werden.
Ein Kapitalbezug bietet mehr Flexibilität
Wenn Sie sich für einen Kapitalbezug entscheiden, geniessen Sie für Ihre individuelle Finanzplanung einen grösseren Handlungsspielraum. Sie können Ihr Geld frei anlegen, tragen so aber auch ein gewisses Risiko bei Ertragsschwankungen. Und im Todesfall geht das nicht verbrauchte Guthaben vollständig an die Erben – was bei einer Rente nicht der Fall ist.
Gut zu wissen: Beim Kapitalbezug kommen Sie in den Genuss eines reduzierten Steuersatzes.
Planen Sie frühzeitig
Wägen Sie frühzeitig die Vor- und Nachteile eines Kapitalbezugs ab und erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse, welche Möglichkeiten Sie im Detail haben und welche Fristen gelten. Viele Pensionskassen verlangen die Einhaltung von mehrjährigen Kündigungsfristen für Kapitalauszahlungen.
Lassen Sie sich beraten
Die Entscheidung zwischen Rente und Kapital hängt von vielen Faktoren ab. Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung.
Ebenfalls interessant: unsere Merkblätter
- Rente oder Kapitalbezug
- Planung Pensionierung
- Pensionskassenausweis richtig verstehen
Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse für mich?
Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse für mich?
Freiwillige Einkäufe in die 2. Säule sind attraktiv. Schliesslich können Sie so Ihre spätere Rente aufbessern – gerade, wenn Sie Beitragslücken haben. Zudem können Sie Steuern sparen, weil Sie die Einzahlung von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen können.
Wann ist der ideale Zeitpunkt?
Der Steuerspareffekt bei einem Pensionskasseneinkauf ist am grössten, wenn das Einkommen am höchsten ist. Bei vielen Erwerbstätigen ist das in den Jahren vor der Pensionierung der Fall. Deshalb lohnt sich gerade in den Jahren vor der Pensionierung ein Einkauf in die Pensionskasse. Je länger der Einkaufsbetrag in einer Pensionskasse bleibt, desto kleiner wird die Rendite. Den Einkauf in die Pensionskasse dürfen Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Was ist zu beachten?
Grundsätzlich gilt: Ein Einkauf in die Pensionskasse ist nur bei einer Vorsorgelücke möglich. Lücken ergeben sich durch einen Beschäftigungsunterbruch, zum Beispiel für eine Aus- oder Weiterbildung, familiäre Pausen, einen Auslandsaufenthalt, Arbeitslosigkeit oder eine berufliche Auszeit.
Ob Sie die Möglichkeit für einen freiwilligen Einkauf haben, können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen – oder Sie fragen bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung nach.
Unser Tipp
Zahlen Sie nicht einmalig einen grösseren Betrag in Ihre Pensionskasse ein, sondern staffeln Sie die Einkäufe über mehrere Jahre. So bleiben Sie länger in einer tieferen Steuerklasse und sparen mehr Steuern als bei einem einmaligen Einkauf.
Wir zeigen Ihnen gerne auf, ob sich ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse für Sie lohnt – und wie Sie damit Steuern sparen können.
Ebenfalls interessant: unsere Merkblätter
- Einkauf in die Pensionskasse
- Planung Pensionierung
- Pensionskassenausweis richtig verstehen
Was muss ich bei einer Frühpensionierung beachten?
Was muss ich bei einer Frühpensionierung beachten?
Eine Frühpensionierung ist immer mit finanziellen Einbussen verbunden. Sie haben früher kein Einkommen mehr aus Ihrer Erwerbstätigkeit und Ihre Rente ist geringer – bis ans Lebensende. Umso wichtiger ist es, steuerbegünstigte Vorsorgeangebote möglichst auszuschöpfen.
Machen Sie sich ein klares Bild
Wenn Sie Ihre AHV-Altersrente vorbeziehen, müssen Sie für die ganze Bezugsdauer Kürzungen hinnehmen. Pro Jahr, das Sie früher in Rente gehen, sind das 6,8%. Gleichzeitig bleiben Sie bis zum ordentlichen Pensionierungsalter AHV-beitragspflichtig.
Auch bei der 2. Säule gibt es Einbussen. Frühpensionierte haben deutlich weniger Alterskapital aufgebaut und der Ertrag aus Zins und Zinseszinsen fällt geringer aus. Zudem ist der Umwandlungssatz bei einer Frühpensionierung tiefer als bei einer ordentlichen Pensionierung. Wenn Sie sich frühpensionieren lassen, müssen Sie also mit einer zusätzlichen Reduktion des Einkommens nach der Pensionierung rechnen.
Unsere Tipps
Gibt es bei Ihnen eine Vorsorgelücke, können Sie diese beispielsweise durch einen Einkauf in die Pensionskasse reduzieren. Welchen Betrag Sie einzahlen dürfen, ist auf Ihrem Vorsorgeausweis vermerkt. Diesen erhalten Sie in der Regel jährlich von Ihrer Pensionskasse.
Zudem sollten Sie die private Vorsorge im Rahmen der dritten Säule ausschöpfen. Bei der Säule 3a haben Sie die Möglichkeit, mit einem Vorsorgekonto oder Vorsorgedepot zusätzliches Kapital aufzubauen. Wenn Sie mehrere Vorsorgekonten angelegt haben, können Sie sich das Geld gestaffelt auszahlen lassen. Zudem sollten Sie auch prüfen, welche weiteren Möglichkeiten Sie haben, Kapital aufzubauen, um die finanziellen Einbussen geringer zu halten.
Prüfen Sie Alternativen
Eine Frühpensionierung können sich trotz Spardisziplin nicht viele leisten. Aber vielleicht haben Sie Alternativen? Bei vielen Pensionskassen gibt es die Möglichkeit einer Teilpensionierung. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob ein sanfter Ausstieg möglich ist.
Lassen Sie sich beraten
Ob Frühpensionierung oder Teilpensionierung – eine umfassende Planung ist wichtig. Gerne unterstützen wir Sie dabei und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie Einkommenslücken geringer halten können.
Ebenfalls interessant: unsere Merkblätter
- Frühpensionierung
- Einkauf in die Pensionskasse
- Pensionskassenausweis richtig verstehen
Wie regle ich meinen Nachlass?
Wie regle ich meinen Nachlass?
Für die Nachlassplanung ist es nie zu früh. Regeln Sie Ihren Nachlass zudem schriftlich – so schaffen Sie Klarheit und stellen sicher, dass Ihre Vermögenswerte nach Ihren Wünschen weitergegeben werden. Beim Vorsorgevermögen gelten allerdings gesetzliche Regelungen, die Sie auch mit einem Testament nicht umgehen können:
1. Säule
Die AHV zahlt bei Todesfall keine Vermögen aus, sondern nur eine monatliche Hinterlassenenrente.
2. Säule
Vor der Pensionierung zahlt die Pensionskasse im Todesfall eine im Reglement festgehaltene Hinterlassenenleistung. Je nachdem, ob Sie sich bei der Pensionierung für eine Rente oder einen Kapitalbezug entschieden haben, sieht die Nachlassplanung wie folgt aus:
- Rentenbezug: Das Reglement entscheidet, in welchem Umfang der Ehegatte oder ein Konkubinatspartner rentenberechtigt ist.
- Kapitalbezug: Im Rahmen der Pflichtteilregelung können Sie frei testamentarisch über Ihr Vermögen verfügen.
3. Säule
Bei der Säule 3a ist die Begünstigung im Todesfall gesetzlich geregelt: Der hinterbliebene Ehepartner erhält das gesamte Säule 3a-Vermögen. Unter Umständen haben Sie die Möglichkeit, den Konkubinatspartner zu begünstigen – dies sollten Sie aber unbedingt schriftlich festhalten. Gibt es keinen Ehegatten oder Partner, haben die Kinder Anspruch auf das Vermögen.
Sonstige Vermögenswerte
Ehepartner und Kinder haben in jedem Fall Anspruch auf einen Pflichtteil bei Werten wie Immobilien, Sparkonten, Wertschriften oder Lebensversicherungen. Über alles, was darüber hinaus geht, können Sie frei verfügen.
Das Erbe regeln
Besteht weder ein Testament noch ein Erbvertrag, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug. Werden dadurch die gewünschten Personen begünstigt, brauchen Sie grundsätzlich nichts zu unternehmen.
Mit einem Testament vermeiden Sie Unklarheiten oder gar Streit. Ein Testament kann beispielsweise handschriftlich unter Einhaltung gewisser Formvorschriften verfasst sein. Hierfür ist es empfehlenswert, einen Experten hinzuzuziehen. Sie können ein Testament jederzeit ändern oder widerrufen.
Ratgeber Nachlassplanung
Ausführliche Informationen zum Thema Nachlass und Erbschaft finden Sie in unserem kostenlosen Ratgeber.
Wie kann ich jetzt und bei der Pensionierung Steuern sparen?
Wie kann ich jetzt und bei der Pensionierung Steuern sparen?
Bei der Vorsorge zahlt sich gute Planung aus. So können Sie mehrfach Steuern sparen: bei der Einzahlung und beim Bezug.
Steuern sparen mit der 2. Säule
Haben Sie nur noch ein paar Jahre bis zur Pensionierung, sollten Sie prüfen, ob sich ein Einkauf in die Pensionskasse für Sie lohnt. So reduzieren Sie Ihre Steuerlast und profitieren von weiteren steuerlichen Vorteilen:
- Den einbezahlten Betrag dürfen Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
- Ihr Pensionskassenguthaben ist von der Vermögenssteuer befreit.
- Die Zins- und Kapitalerträge sind steuerfrei.
Steuern sparen mit der 3. Säule
Auch Einzahlungen in die Säule 3a lohnen sich steuerlich in mehrfacher Hinsicht:
- Den einbezahlten Betrag dürfen Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
- Bis zum Bezug ist Ihr Vermögen in der Säule 3a steuerfrei.
- Die Zins- und Kapitalerträge sind steuerfrei.
Je nach Einkommen, Wohnort und Höhe des eingezahlten Betrags können Sie mit der Säule 3a mehrere hundert Franken Steuern sparen. Es gilt jedoch ein Maximalbetrag, den Sie jährlich in die Säule 3a einzahlen dürfen.
Unsere Tipps
Haben Sie vor, einen grösseren Betrag in Ihre Pensionskasse einzuzahlen, sollten Sie die Einzahlungen über mehrere Jahre splitten. Durch den gestaffelten Einkauf erzielen Sie in der Regel eine höhere Steuerersparnis als bei einer einmaligen Einzahlung.
Auch Vorsorgegelder aus der Säule 3a werden bei der Auszahlung besteuert. Deshalb lohnt es sich, die Auszahlung früh zu planen. Idealerweise haben Sie über die Jahre ein zweites oder gar drittes Vorsorgekonto angelegt. So können Sie das Geld später gestaffelt beziehen – und so die steuerliche Belastung geringer halten.
Möchten Sie sich auch Pensionskassenguthaben auszahlen lassen, sollten Sie darauf achten, dass Sie im gleichen Jahr nicht auch eine grössere Auszahlung aus der Säule 3a erhalten.
Steuerersparnis berechnen
Mit unserem Steuerrechner finden Sie heraus, wie viel Steuern Sie mit der Säule 3a sparen können.
Steuerersparnis berechnen
Mit unserem Steuerrechner finden Sie heraus, wie viel Steuern Sie mit der Säule 3a sparen können.
Ebenfalls interessant: unsere Merkblätter
- Pensionierung planen
- Steuertipps
- Einkauf in die Pensionskasse
Soll ich meine Hypothek nach der Pensionierung amortisieren?
Soll ich meine Hypothek nach der Pensionierung amortisieren?
Wohneigentum ist ein wichtiger Baustein für die Vorsorge. Ab 50 Jahren gibt es bei der Finanzierung allerdings einiges zu beachten.
Was sich ab 50 Jahren bei der Finanzierung ändert
Bei der Finanzierung von Wohneigentum mit Pensionskassenguthaben haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten – Vorbezug oder Verpfändung. Jetzt gilt aber ausserdem:
- Sie dürfen ab 50 Jahren nicht mehr das gesamte Pensionskassenguthaben für die Finanzierung in Anspruch nehmen.
- Verpfänden oder vorbeziehen dürfen Sie lediglich den höheren der folgenden Beträge: die Freizügigkeitsleistung, auf die Sie mit 50 Jahren Anspruch gehabt hätten, oder die Hälfte des aktuellen Pensionskassenguthabens.
- Der Vorbezug muss grundsätzlich bis spätestens drei Jahre vor Ihrem Anspruch auf Altersleistungen erfolgen – ausser Ihre Vorsorgeeinrichtung sieht etwas anderes vor.
Tragbarkeit der Immobilie
Prüfen Sie auch die Tragbarkeit Ihres Eigenheims nach der Pensionierung. Oft ist das Einkommen im Alter tiefer. Als Faustregel gilt: Die monatlichen Wohnkosten sollten nicht mehr als ein Drittel des Einkommens betragen.
Denken Sie auch daran, dass die 2. Hypothek in der Regel bis zur Pensionierung amortisiert sein sollte.
Finanzierung
Umbau, Renovation oder Umzug in eine altersgerechte Immobilie? Unsere Eigenheimspezialisten sind gerne für Sie da, wenn es um eine neue oder eine bereits bestehende Finanzierung geht.
Auch interessant für Sie
1 Stunde, gut investiert
Mit dem UBS Vorsorge-Plan erstellen unsere Spezialisten gemeinsam mit Ihnen einen konkreten Massnahmenplan und beantworten Fragen zum Thema Ruhestand. Zum Beispiel:
- Wird mein Geld später im Alter reichen?
- Wie kann ich mein Geld anlegen, um höhere Erträge zu erzielen?
- Wie kann ich mit Vorsorgegeldern ein Eigenheim finanzieren?
- Wie plane ich meine Pensionierung ideal, um Steuern zu sparen?