Das Wichtigste in Kürze

  • 2023 trat ein neues Erbrecht in Kraft, welches die Ansprüche auf Pflichtteile von Nachkommen reduziert und die der Eltern gänzlich streicht. Die Einführung eines eigentlichen Unternehmenserbrechts ist 2024 gescheitert. 
  • Viele Unternehmerinnen und Unternehmer kümmern sich zu spät oder gar nicht um die Nachfolgeplanung, was den Vollzug einer Erbschaft erschweren und zu rechtlichen sowie finanziellen Risiken führen kann.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Nachfolge auch unter dem geltenden Recht so gestalten, dass eine möglichst reibungslose Übertragung der Unternehmung gewährleistet ist.

Was war das Ziel des gescheiterten «Unternehmenserbrechts»?

Ein erster Teil der Erbrechtsrevision trat 2023 in Kraft. Ein zweiter Teil scheiterte hingegen im März 2024 im Ständerat. Diese Vorlage zielte darauf ab, unternehmensspezifische Erbrechtsregeln zu etablieren, um die familieninterne Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten oder im Erbfall zu erleichtern.

Die Revision hätte die Einführung eines eigentlichen Unternehmenserbrechts bedeutet. Ziel war es, die Nachfolgeplanung zu vereinfachen, die Stabilität von kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz (KMU) zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.

Was hat der erste Teil der Erbrechtsrevision für Unternehmerinnen und Unternehmer verändert?

Die Erbrechtsrevision reduziert die Ansprüche auf Pflichtteile von Nachkommen und streicht die der Eltern gänzlich. Damit bekommen Erblasserinnen und Erblasser mehr Freiheit bei der Verteilung ihres Nachlasses.

«Diese Änderungen sind für Unternehmerinnen und Unternehmer sehr wichtig, weil sich eine Aufteilung des Unternehmens und gleichzeitig die Gleichbehandlung der Nachkommen in der Praxis oft als schwierig erweisen», sagt Oliver Pscheid, Head Wealth Planning Content & Offering Schweiz bei UBS.

Oliver Pscheid führt weiter aus: «Auch wenn die zweite Revision gescheitert ist, haben die intensiven Debatten in National- und Ständerat eindrücklich gezeigt, wie wichtig eine klare Nachfolgeregelung für Unternehmerinnen und Unternehmer, ihre möglichen Nachfolgerinnen und Nachfolger sowie für ihre Firma ist.»

Warum tun sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer mit der Nachfolgeplanung schwer?

Die Gründe dafür sind vielfältig. Manche Unternehmerinnen und Unternehmer geben an, nicht genügend Zeit zu haben, um sich damit auseinanderzusetzen. Andere haben Schwierigkeiten, eine geeignete Nachfolgerin oder einen geeigneten Nachfolger zu finden.

Oft fehlt es auch an einer klaren Vision, wie es nach dem eigenen Ausscheiden mit dem Unternehmen weitergehen soll – vor allem, wenn keine familieninterne Nachfolge vorhanden ist. 

«Wir sehen auch regelmässig, dass sich Unternehmerinnen und Unternehmer nur schwer von ihrer Firma trennen oder sich zurückziehen können», sagt Oliver Pscheid.

Er erwähnt einen weiteren und nicht zu unterschätzenden Grund: «Die Nachfolgeplanung ist ein emotionales Thema, was auch verständlich ist.»

Welche Risiken drohen bei fehlender Nachfolgeplanung?

Bei der Nachfolgeplanung ist zwischen der ordentlichen und der ungeplanten Nachfolge zu unterscheiden.

Ordentliche Nachfolge

Die ordentliche Nachfolge bedeutet, dass die bisherige Eigentümerin oder der bisherige Eigentümer das Unternehmen zu Lebzeiten und mit voller Urteilsfähigkeit übergibt. Wird dies nicht frühzeitig geplant, besteht das Risiko, dass sich kurzfristig keine geeignete Nachfolge aufbauen oder finden lässt. Im äussersten Fall kann ein davon betroffenes Unternehmen beim Rückzug der Eigentümerin oder des Eigentümers vollständig aufgelöst und liquidiert werden.

Ungeplante Nachfolge

Bei der ungeplanten Nachfolge muss die Firma infolge einer Urteilsunfähigkeit oder nach dem unerwarteten Tod der Unternehmerin oder des Unternehmers übergeben werden. Das ist häufig eine sehr schwierige Situation. Sie führt zu grossen Unsicherheiten innerhalb des Unternehmens, schwächt den Betrieb und kann sich nachteilig auf Mitarbeitende sowie Kundinnen und Kunden auswirken. 

Was ist ein unternehmerischer Notfallplan?

«Um die ungeplante Nachfolge zu verhindern, sollte jede Unternehmerin und jeder Unternehmer einen Notfallplan griffbereit haben und diesen auch stets aktuell halten», rät Jurist Oliver Pscheid. 

Ein unternehmerischer Notfallplan umfasst Vorkehrungen für den Fall, dass eine Unternehmerin oder ein Unternehmer plötzlich ausfällt, vor allem durch Urteilsunfähigkeit oder Tod. «Ein wirklich guter Notfallplan regelt Vertretungsrechte genauso wie konkrete Festlegungen zur ausserplanmässigen Unternehmensnachfolge», weiss Oliver Pscheid. Das zu regeln, «sollte so früh wie möglich geschehen».

Denn auch junge Unternehmerinnen und Unternehmer – besonders solche mit Familie – sollten frühzeitig wichtige Vertrauenspersonen bestimmen und solide Strukturen schaffen, die bei einer notfallmässigen Übergabe greifen. Diese Absicherung können sie etwa durch einen breit abgestützten Verwaltungsrat oder eine handlungsfähige Geschäftsleitung erreichen. Auch eine Scheidung kann für ein Unternehmen existenzgefährdend sein. Deshalb empfiehlt es sich, auch diesen Fall – meist durch einen Ehevertrag – klar zu regeln.

Welche Herausforderungen bringt ein Firmenverkauf für Unternehmerinnen und Unternehmer?

Wer eine Firma verkauft, sie also nicht unentgeltlich an die Nachkommen überträgt, verändert in der Regel seine finanzielle Situation erheblich.

Bislang war der Grossteil des Vermögens im Unternehmen gebunden. Nach dem Verkauf steht es in liquider Form zur Verfügung und es stellt sich die Frage, was mit dem Vermögen passiert. «Wir zeigen unseren Kundinnen und Kunden geeignete Formen der Vermögensstrukturierung auf und nutzen dazu bewährte Modelle», sagt Oliver Pscheid. Liquidität – Langlebigkeit – Weitergabe: So lautet dabei üblicherweise die Vermögensallokation.

Wie wichtig ist eine ganzheitliche Beratung?

Ob ein Unternehmensverkauf geplant oder Rat bei der Nachfolgeplanung benötigt wird: UBS berät Unternehmerinnen und Unternehmer umfassend und begleitet sie während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn und darüber hinaus. 

Ein solcher ganzheitlicher Ansatz ist nach Ansicht des Nachfolgeexperten Oliver Pscheid sehr wichtig. «Die Beratung sollte sich nicht nur auf bankbezogene Themen beschränken, sondern auch rechtliche und steuerliche Aspekte sowie die Liquiditäts- und Vorsorgeplanung einschliessen», so der Jurist, und verweist auf ein grosses Team qualifizierter Spezialistinnen und Spezialisten bei UBS, das mit einem breiten Themenspektrum unterstützen kann. «Diese Expertise erlaubt es uns, massgeschneiderte Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu finden.»

Ungeachtet dessen, dass das jüngste Revisionsvorhaben im Erbrecht gescheitert ist, sei eine möglichst frühzeitige Beratung in der Unternehmensnachfolge empfehlenswert. «Denn eine einvernehmliche Regelung innerhalb der Familie wird auch unter dem neuen Recht bevorzugt», erklärt Oliver Pscheid. Bei einer klar verfolgten Nachfolgeplanung können die Wünsche, Bedürfnisse und Erwartungen der Beteiligten frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden. «Dies ist im Interesse aller Beteiligten und des Unternehmens – was auch immer passiert», sagt Oliver Pscheid.

Fazit: Nachfolgeplanung in die eigene Hand nehmen

Das Erbrecht wird für Unternehmen nur zum Teil erneuert. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmerinnen und Unternehmer frühzeitig eigene Vorkehrungen treffen.

  • Mit dem Scheitern der spezifisch auf Unternehmen ausgerichteten Revision («Unternehmenserbrecht») wird die familieninterne Nachfolge erst einmal nicht erleichtert. 
  • Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben lange Zeit keine Idee, wie sie die Nachfolge am besten planen. Anderen fehlt die Zeit, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
  • Neben der Planung, die mit fortgeschrittenem Alter einsetzt, sollten auch junge Unternehmerinnen und Unternehmer bereits überlegen, wie sie die Nachfolge im Notfall planen. 
  • Eine geeignete Notfallplanung – einschliesslich klarer Regelungen zur Unternehmensnachfolge – ist unabhängig vom Alter.

Wer früh handelt, schützt sein Unternehmen auch bei Krankheit oder plötzlichem Todesfall. Professionelle Beratung kann dabei helfen, Lösungen zu finden, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich tragfähig sind.

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