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Unternehmensnachfolge
Bei der Zukunft des eigenen Unternehmens und der Unternehmensnachfolge spielt das Thema Erbrecht eine zentrale Rolle. UBS-Experte Oliver Pscheid beleuchtet die Situation und erklärt, was das für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet.

Ein erster Teil der Erbrechtsrevision trat 2023 in Kraft. Ein zweiter Teil scheiterte hingegen im März 2024 im Ständerat. Diese Vorlage zielte darauf ab, unternehmensspezifische Erbrechtsregeln zu etablieren, um die familieninterne Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten oder im Erbfall zu erleichtern.
Die Revision hätte die Einführung eines eigentlichen Unternehmenserbrechts bedeutet. Ziel war es, die Nachfolgeplanung zu vereinfachen, die Stabilität von kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz (KMU) zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.
Die Erbrechtsrevision reduziert die Ansprüche auf Pflichtteile von Nachkommen und streicht die der Eltern gänzlich. Damit bekommen Erblasserinnen und Erblasser mehr Freiheit bei der Verteilung ihres Nachlasses.
«Diese Änderungen sind für Unternehmerinnen und Unternehmer sehr wichtig, weil sich eine Aufteilung des Unternehmens und gleichzeitig die Gleichbehandlung der Nachkommen in der Praxis oft als schwierig erweisen», sagt Oliver Pscheid, Head Wealth Planning Content & Offering Schweiz bei UBS.
Oliver Pscheid führt weiter aus: «Auch wenn die zweite Revision gescheitert ist, haben die intensiven Debatten in National- und Ständerat eindrücklich gezeigt, wie wichtig eine klare Nachfolgeregelung für Unternehmerinnen und Unternehmer, ihre möglichen Nachfolgerinnen und Nachfolger sowie für ihre Firma ist.»
Die Gründe dafür sind vielfältig. Manche Unternehmerinnen und Unternehmer geben an, nicht genügend Zeit zu haben, um sich damit auseinanderzusetzen. Andere haben Schwierigkeiten, eine geeignete Nachfolgerin oder einen geeigneten Nachfolger zu finden.
Oft fehlt es auch an einer klaren Vision, wie es nach dem eigenen Ausscheiden mit dem Unternehmen weitergehen soll – vor allem, wenn keine familieninterne Nachfolge vorhanden ist.
«Wir sehen auch regelmässig, dass sich Unternehmerinnen und Unternehmer nur schwer von ihrer Firma trennen oder sich zurückziehen können», sagt Oliver Pscheid.
Er erwähnt einen weiteren und nicht zu unterschätzenden Grund: «Die Nachfolgeplanung ist ein emotionales Thema, was auch verständlich ist.»
Bei der Nachfolgeplanung ist zwischen der ordentlichen und der ungeplanten Nachfolge zu unterscheiden.
Die ordentliche Nachfolge bedeutet, dass die bisherige Eigentümerin oder der bisherige Eigentümer das Unternehmen zu Lebzeiten und mit voller Urteilsfähigkeit übergibt. Wird dies nicht frühzeitig geplant, besteht das Risiko, dass sich kurzfristig keine geeignete Nachfolge aufbauen oder finden lässt. Im äussersten Fall kann ein davon betroffenes Unternehmen beim Rückzug der Eigentümerin oder des Eigentümers vollständig aufgelöst und liquidiert werden.
Bei der ungeplanten Nachfolge muss die Firma infolge einer Urteilsunfähigkeit oder nach dem unerwarteten Tod der Unternehmerin oder des Unternehmers übergeben werden. Das ist häufig eine sehr schwierige Situation. Sie führt zu grossen Unsicherheiten innerhalb des Unternehmens, schwächt den Betrieb und kann sich nachteilig auf Mitarbeitende sowie Kundinnen und Kunden auswirken.
«Um die ungeplante Nachfolge zu verhindern, sollte jede Unternehmerin und jeder Unternehmer einen Notfallplan griffbereit haben und diesen auch stets aktuell halten», rät Jurist Oliver Pscheid.
Ein unternehmerischer Notfallplan umfasst Vorkehrungen für den Fall, dass eine Unternehmerin oder ein Unternehmer plötzlich ausfällt, vor allem durch Urteilsunfähigkeit oder Tod. «Ein wirklich guter Notfallplan regelt Vertretungsrechte genauso wie konkrete Festlegungen zur ausserplanmässigen Unternehmensnachfolge», weiss Oliver Pscheid. Das zu regeln, «sollte so früh wie möglich geschehen».
Denn auch junge Unternehmerinnen und Unternehmer – besonders solche mit Familie – sollten frühzeitig wichtige Vertrauenspersonen bestimmen und solide Strukturen schaffen, die bei einer notfallmässigen Übergabe greifen. Diese Absicherung können sie etwa durch einen breit abgestützten Verwaltungsrat oder eine handlungsfähige Geschäftsleitung erreichen. Auch eine Scheidung kann für ein Unternehmen existenzgefährdend sein. Deshalb empfiehlt es sich, auch diesen Fall – meist durch einen Ehevertrag – klar zu regeln.
Wer eine Firma verkauft, sie also nicht unentgeltlich an die Nachkommen überträgt, verändert in der Regel seine finanzielle Situation erheblich.
Bislang war der Grossteil des Vermögens im Unternehmen gebunden. Nach dem Verkauf steht es in liquider Form zur Verfügung und es stellt sich die Frage, was mit dem Vermögen passiert. «Wir zeigen unseren Kundinnen und Kunden geeignete Formen der Vermögensstrukturierung auf und nutzen dazu bewährte Modelle», sagt Oliver Pscheid. Liquidität – Langlebigkeit – Weitergabe: So lautet dabei üblicherweise die Vermögensallokation.
Ob ein Unternehmensverkauf geplant oder Rat bei der Nachfolgeplanung benötigt wird: UBS berät Unternehmerinnen und Unternehmer umfassend und begleitet sie während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn und darüber hinaus.
Ein solcher ganzheitlicher Ansatz ist nach Ansicht des Nachfolgeexperten Oliver Pscheid sehr wichtig. «Die Beratung sollte sich nicht nur auf bankbezogene Themen beschränken, sondern auch rechtliche und steuerliche Aspekte sowie die Liquiditäts- und Vorsorgeplanung einschliessen», so der Jurist, und verweist auf ein grosses Team qualifizierter Spezialistinnen und Spezialisten bei UBS, das mit einem breiten Themenspektrum unterstützen kann. «Diese Expertise erlaubt es uns, massgeschneiderte Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu finden.»
Ungeachtet dessen, dass das jüngste Revisionsvorhaben im Erbrecht gescheitert ist, sei eine möglichst frühzeitige Beratung in der Unternehmensnachfolge empfehlenswert. «Denn eine einvernehmliche Regelung innerhalb der Familie wird auch unter dem neuen Recht bevorzugt», erklärt Oliver Pscheid. Bei einer klar verfolgten Nachfolgeplanung können die Wünsche, Bedürfnisse und Erwartungen der Beteiligten frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden. «Dies ist im Interesse aller Beteiligten und des Unternehmens – was auch immer passiert», sagt Oliver Pscheid.
Das Erbrecht wird für Unternehmen nur zum Teil erneuert. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmerinnen und Unternehmer frühzeitig eigene Vorkehrungen treffen.
Wer früh handelt, schützt sein Unternehmen auch bei Krankheit oder plötzlichem Todesfall. Professionelle Beratung kann dabei helfen, Lösungen zu finden, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich tragfähig sind.
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