Altersvorsorge 2020 Nein zur Vorlage, Reform vertagt
Nach der Ablehnung der «Altersvorsorge 2020» bleibt alles beim Alten. Ebenso klar ist aber: An Reformen im Schweizer Vorsorgesystem führt kein Weg vorbei.
Die «Altersvorsorge 2020» ist nicht die erste Vorlage zur Stabilisierung des schweizerischen Vorsorgesystems, die das Volk abgelehnt hat. Die bekannten Probleme des Systems bleiben damit bestehen und müssen von der Politik möglichst bald angepackt werden.
Im Bereich der beruflichen Vorsorge wird die Diskussion um den Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent im obligatorischen Bereich weitergehen. Beim aktuellen Umwandlungssatz sind die gestiegene Lebenserwartung und die gesunkenen Zinsen ungenügend berücksichtigt. Aus versicherungsmathematischer Warte müsste der Satz deutlich unter 6 Prozent liegen. Mit einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent werden zu hohe Altersrenten ausgerichtet. Die Differenz wird durch die Vermögensrendite finanziert. Es gibt also eine Querfinanzierung der Rentner durch die Aktivversicherten. Ein Umstand, der im System der 2. Säule eigentlich gar nicht vorgesehen ist.
AHV auf schwachen Beinen
Auch die Finanzierung der AHV bleibt problematisch. Die staatliche Vorsorge hätte durch eine Beitrags- und Mehrwertsteuererhöhung gestärkt werden sollen. Ohne Gegenmassnahmen wird der AHV-Fonds von aktuell 34 Milliarden Franken (ohne die in der IV gebundenen Mittel) bis ins Jahr 2030 aufgebraucht sein. Das bereits heute schon negative Ergebnis von Einnahmen und Ausgaben dürfte bis dahin zu einem Jahresverlust von 7 Milliarden Franken anschwellen. Die Politik wird sich also in den nächsten Jahren zu zusätzlichen Einnahmen durchringen müssen.
Nicht auszuschliessen ist, dass die nächste Revision im Vorsorgesystem heftigere Auswirkungen auf das Rentenalter haben wird. Ging es dieses Mal noch um die Erhöhung des Frauen-Referenzalters auf 65 Jahre, wird jetzt vielleicht bald das Rentenalter 67 politisch diskutiert.
Eigenverantwortlich handeln
Die Ungewissheit über die Zukunft der 1. und der 2. Säule ist nach dem 24. September nicht geringer geworden. Die 3. Säule bleibt in diesem Umfeld ein wichtiges Vorsorgeinstrument. Beginnen Sie möglichst früh mit der Planung Ihrer persönlichen Vorsorge. Nutzen Sie für das Erreichen Ihrer Vorsorgesparziele die Säule 3a. In diese darf jeder steuerbegünstigt einzahlen, der ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt. Eine Quersubventionierung findet nicht statt. Während in der obligatorischen 1. und 2. Säule Ihre Beiträge kollektiv verwaltet werden, können Sie in der Säule 3a Ihre Renditechancen an den Finanzmärkten durch individuell abgestimmte Anlagefonds wahrnehmen.
Aktuelle Eckpfeiler der Altersvorsorge (Stand 2021)
AHV | AHV |
|
|
---|---|---|---|
AHV | Max. AHV-Rente pro Jahr (Einzelperson) |
| CHF 28 200 |
AHV | Max. AHV-Rente pro Jahr (Ehepaare) |
| CHF 42 300 |
AHV | Rentenalter Frauen / Männer |
| 64 / 65 Jahre |
AHV | AHV-Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
| je 4,2 % |
Pensionskasse | Pensionskasse |
|
|
---|---|---|---|
Pensionskasse | Umwandlungssatz für versicherte Löhne bis 84 600 Franken |
| 6,8 % |
Pensionskasse | Pensionierungsalter |
| 58 – 64 / 65 Jahre |
Pensionskasse | Mindestlohn für den obligatorischen Eintritt in eine Pensionskasse |
| CHF 21 510 |
Pensionskasse | Koordinationsabzug |
| CHF 25 095 |
Pensionskasse | Minimaler versicherter Lohn |
| CHF 3 585 |