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Frau sitzt mit Laptop am Schreibtisch.

Eine Reform des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) wird seit Jahren diskutiert – auch im Zusammenhang mit der Reform AHV 21, die inzwischen in Kraft getreten ist. Im März 2023 hat das Parlament das BVG-Reformpaket BVG 21 beschlossen. Gegen die geplante Reform wurde das Referendum ergriffen, und sie wurde vom Volk an der Urne abgelehnt. Wir zeigen auf, was das bedeutet und wie es nun weiter geht.

Die geplanten Änderungen der BVG-Reform:

  • Der Mindestumwandlungssatz sollte von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden.
  • Die Eintrittsschwelle, ab der die Versicherungspflicht gilt, sollte von 22 050 (Stand 2024) auf 19 845 Franken sinken.
  • Der Koordinationsabzug sollte von einer festen Grösse zu einer relativen werden. Nach abgezogenen 20 Prozent, sollte die verbliebene jeweilige Lohnhöhe versichert sein.
  • Das System der Altersgutschriften wäre vereinfachter ausgefallen. Statt vier sollte es nur zwei Stufen geben. Der Prozentsatz für die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen sollte leicht erhöht, für die anderen Altersgruppen sollte er leicht gesenkt werden.
  • Gewisse Personen, die in den 15 Jahren nach dem Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, sollten einen Rentenzuschlag bekommen.

BVG: die berufliche Vorsorge

Gemeinsam mit der 1. Säule soll die 2. Säule der Altersvorsorge allen Pensionärinnen und Pensionären den gewohnten Lebensstandard im Alter sichern. In der Theorie ersetzen die ersten beiden Säulen nach der Pensionierung rund 60 Prozent des letzten Einkommens. Die berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse oder BVG genannt, spielt dabei eine massgebliche Rolle.

Die Altersbezüge bei Frauen sind um etwa ein Drittel geringer als bei Männern. Man spricht auch vom Gender Pension Gap.

Rund 1,7 Millionen Menschen in der Schweiz erhielten im Jahr 2022 eine AHV-Altersrente. Diese betrug im Durchschnitt der Männer 1862 Franken pro Monat und bei Frauen 1883 Franken. Knapp 900 000 Menschen bezogen im selben Jahr eine Pensionskassenrente, diese belief sich im Schnitt auf 2353 Franken im Monat. Für viele Bezügerinnen und Bezüger ist die 2. Säule somit finanziell meist von grösserer Bedeutung als die 1. Säule.

Besonders gilt das für Männer. Sie erhalten häufiger eine Pensionskassenrente und ausserdem eine höhere als Frauen. Dieser Vorsprung gilt als ein wesentlicher Grund für die insgesamt etwa um ein Drittel geringeren Altersbezüge bei Frauen, auch genannt Gender Pension Gap. Die berufliche Vorsorge ist für alle Erwerbstätigen über der Eintrittsschwelle obligatorisch. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern. In der 2. Säule sparen aktuell rund 4,6 Millionen Beschäftigte Altersguthaben an. Das Geld wird im Kapitaldeckungsverfahren angelegt, zum grössten Teil in Aktien, Anleihen und Immobilien.

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Die BVG-Reform im Überblick

Die vom Volk abgelehnte Reform enthielt fünf Elemente, die für Versicherte sowohl in der Phase des Ansparens wie auch in der späteren Bezugsphase Veränderungen gebracht hätten. Ausserdem hätte sich nach einem Inkrafttreten der Kreis der Versicherungspflichtigen vergrössert, was die Vorsorge von Personen mit einem geringen Einkommen verbessert hätte. Dazu gehören etwa Teilzeit- oder Mehrfachangestellte und insbesondere auch Frauen.

Element

Element

Ohne Reform

Ohne Reform

Mit Reform

Mit Reform

Element

Umwandlungssatz

Ohne Reform

6,8 Prozent

Mit Reform

6,0 Prozent

Element

Eintrittsschwelle

Ohne Reform

CHF 22 050

Mit Reform

CHF 19 845

Element

Koordinationsabzug

Ohne Reform

CHF 25 725

Mit Reform

20 Prozent des AHV-pflichtigen Jahreslohns

Element

Altersgutschriftensätze

Ohne Reform

25–34 Jahre: 7 Prozent
35–44 Jahre: 10 Prozent
45–54 Jahre: 15 Prozent
55–65 Jahre (Frauen bis 64, Stand 2024): 18 Prozent

Mit Reform

25–45 Jahre: 9 Prozent
45–65 Jahre: 14 Prozent

Element

Rentenzuschläge für die ersten 15 Jahrgänge nach Inkrafttreten der Reform (Übergangsgeneration)

Ohne Reform

keine

Mit Reform

Für Versicherte unter CHF 220 500 Guthaben: die fünf ersten Jahrgänge: CHF 2400 pro Jahr
Die fünf nächsten Jahrgänge: CHF 1800 pro Jahr
Die fünf letzten Jahrgänge: CHF 1200 pro Jahr
Für Versicherte von CHF 220 500 bis CHF 441 000 reduzierte Zuschläge (darüber: keine)

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Pro- und Kontra-Argumente zur BVG-Reform

Die BVG-Reform war umstritten und wurde deutlich abgelehnt. Wir nennen die häufigsten Argumente sowohl von Unterstützerinnen und Befürwortern als auch von Reformgegnerinnen und -gegnern.

Pro-Argumente zur Reform:

Kontra-Argumente zur Reform:

Fazit

Aufgrund der Ablehnung der Reform durch das Volk und dem nach wie vor vorhandenen Reformbedarf, gilt es nun über die Bücher zu gehen. Der Bund ist in der Verantwortung, einen neuen Vorschlag zu erarbeiten, wobei sowohl die Pro- als auch die Kontra-Argumente für die jetzt abgelehnte Reform in der Diskussion berücksichtigt werden sollten. Für die Versicherten im BVG-Obligatorium ändert sich aktuell nichts. Bei Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen könnten aber die Umwandlungssätze trotzdem weiterhin sinken. Die aktuelle Diskussion über die Rentenreform bietet jedoch eine gute Gelegenheit, sich gründlich mit der eigenen Altersvorsorge zu befassen und auf mögliche Lücken zu überprüfen – sei es in der 1., 2. oder 3. Säule.

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