Zahlungsverkehr Einfach Rechnungen begleichen mit dem QR-Code
Die orangen und roten Einzahlungsscheine werden nach und nach abgelöst. Die neue QR-Rechnung macht den Zahlungsverkehr einfacher.
Die Vorteile der QR-Rechnung
Unternehmen haben es deutlich einfacher: Sie können Rechnungen künftig auf handelsüblichen Schwarz-Weiss-Druckern erstellen. Sie müssen einzig perforiertes Standardpapier einlegen, wenn sie Rechnungen physisch verschicken wollen. Das bisher geforderte Spezialpapier entfällt. Auch für Sie als Privatkunde bietet die QR-Rechnung viele Vorteile:
- Den QR-Code können Sie schnell und einfach mit Ihrem Smartphone scannen: Das Abtippen von Konto- und Referenznummer gehört der Vergangenheit an.
- Alle relevanten Zahlungsinformationen sind sowohl im QR-Code integriert als auch auf dem QR-Zahlteil klar und deutlich aufgeführt.
- Schwarz auf weiss sind Rechnungen besser lesbar – für das menschliche Auge sowie die Kamera Ihres Smartphones.
- Statt sieben Varianten ist künftig nur eine QR-Rechnung im Umlauf.
- Sie entscheiden weiterhin selbst, wie und wann Sie die Rechnung begleichen: ob via UBS Mobile Banking, im UBS E-Banking, am UBS Multimat in Ihrer Geschäftsstelle, auf dem Postweg, z.B. mit UBS easy, oder auch am Postschalter.
Wissenswertes rund um die QR-Rechnung
Die Modernisierung im Schweizer Zahlungsverkehr ist schon länger ein Thema. Zusätzliche Anpassungen, die in einer öffentlichen Konsultation im Herbst 2018 unter Marktteilnehmern sehr positiv bewertet wurden, verbesserten den neuen Standard nochmals, führten aber zu einer Verzögerung der Einführung der QR-Rechnung um ein Jahr.
Seit der ersten Ankündigung sind auch schon einige Mythen im Umlauf, die unsere Experten gerne für Sie kommentieren:
Drei Mythen zur QR-Rechnung
QR-Rechnungen können nur digital bezahlt werden.
Nein, für die Begleichung einer QR-Rechnung können Sie auch den UBS Multimat verwenden, das UBS easy Formular oder die Einzahlung am Postschalter tätigen.
QR-Rechnungen können nur mithilfe eines QR-fähigen Endgeräts beglichen werden.
Nein, auch QR-Rechnungen können Sie z.B. im UBS E-Banking manuell erfassen.
Die roten und orangen Einzahlungsscheine werden mit einem Schlag abgeschafft.
Nein, sowohl die orangen wie auch die roten Einzahlungsscheine bleiben weiterhin gültig. Wie lange, steht noch nicht fest: Den Unternehmen wird für die Umstellung der Systeme genügend Zeit eingeräumt. Es ist von einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren auszugehen.
So begleichen Sie eine QR-Rechnung
Auf welchem Weg eine QR-Rechnung bezahlt wird, entscheiden Sie. Als Kundin respektive Kunde von UBS stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Wahl wie z.B.:
- In der UBS Mobile Banking App bequem, überall und jederzeit einscannen.*
- Im UBS E-Banking entweder über einen angeschlossenen Scanner respektive mit der im Computer eingebauten Kamera einlesen oder sie manuell erfassen.*
- In der eigenen Zahlungssoftware erfassen und dann an UBS übermitteln.
- Am UBS Multimat, dem elektronischen Schalter der UBS, einscannen.
- Mit den Zahlungsauftragsformularen UBS easy per Briefpost an UBS übermitteln.
- Am Postschalter in bar oder mit einer Zahlkarte begleichen.
* Wichtig zu beachten: Sicherheitsbestätigung im UBS Digital Banking
Die Geschichte des Einzahlungsscheins
Heute werden Einzahlungsscheine in der Schweiz rund 800 Millionen Mal pro Jahr eingesetzt. Noch rund 15 Prozent aller Zahlungsaufträge werden bar am Postschalter erledigt. Einzahlungsscheine haben hierzulande eine lange Geschichte, die über 110 Jahre zurückreicht.
Quelle: Kulturgeschichte des Geldflusses, Verlag SKV, Zürich