Inhalt:

  • Kreditkartensysteme sind in der Schweiz überwiegend als Vier-Parteien-System organisiert.
  • Für Kundinnen und Kunden sind Kreditkarteneinkäufe einfach, doch die Zahlungsabwicklung ist ein vielschichtiger Prozess.
  • Jede Transaktion kostet, aber welche Kosten tragen die involvierten Parteien?
  • Zum Fazit

Kreditkarten – Vier-Parteien-System für Ihre Sicherheit

Kreditkartensysteme sind in der Schweiz überwiegend als Vier-Parteien-System organisiert.

Das heisst, die Kartenherausgeber (Issuer) sowie die Kartendienstleister (Acquirer) übernehmen in ihrer Rolle als unabhängige Unternehmen den Anschluss ihrer Kunden (Karteninhaberin und Karteninhaber sowie Händler) ans Kreditkartennetzwerk. Sowohl der Issuer als auch der Acquirer brauchen dazu eine Lizenz.

Vier-Parteien-System für Ihre Sicherheit

Tagtäglich bezahlen Milliarden von Konsumenten überall auf der Welt in über 160 verschiedenen Währungen an mehr als 100 Millionen Akzeptanzstellen Güter sowie Dienstleistungen mit ihrer Kreditkarte. Eine sehr wichtige Funktion haben hier Kreditkartenorganisationen.

In der Schweiz sind Mastercard und Visa die wohl bekanntesten und am besten akzeptierten Kreditkartenorganisationen. Sie sind quasi das Bindeglied zwischen Kartenherausgeber sowie Händler und stellen sicher, dass das Geschäft am Ende sein Geld erhält. Visa- und Mastercard-Kreditkarten können Sie bei den meisten Schweizer Händlern verwenden, die bargeldlose Zahlungen akzeptieren.

Das Vier-Parteien-System ist ein relativ komplexes System – mit klaren Regeln. Im Zahlungsprozess des Vier-Parteien-Systems sind darüber hinaus diverse Massnahmen integriert, die die Sicherheit einer Kreditkartenzahlung gewährleisten. Neben der Eingabe Ihrer Geheimzahl (PIN-Code) ist zum Beispiel die Authentifizierung (Identity Check / 3-D Secure / CVC-Sicherheitscode) eine wirkungsvolle Sicherheitsmassnahme. Nicht zuletzt ist auch das systemische Risiko verteilt, zumal nicht nur ein Akteur involviert ist, sondern gleich mehrere.

Auch Prepaidkarten bieten hohe Sicherheitsstandards. Im Falle eines Missbrauchs ist Ihr Risiko auf das vorhandene Guthaben begrenzt. Wenn Sie allerdings die Sorgfaltspflichten eingehalten und die Unstimmigkeiten innerhalb der vorgegebenen Frist über den offiziellen Weg gemeldet haben, erhalten Sie den Betrag zurückerstattet. Kein Wunder, dass die Karten bei Konsumentinnen und Konsumenten beliebt sind – 2025 sind über drei Millionen im Einsatz.

Der Zahlungsprozess: vom Kartenkontakt bis zur Quittung

Ob in der Bäckerei, im Einkaufszentrum, am Bratwurststand, in der Luxusboutique oder an der Zirkus-Billettkasse – mit Ihrer Kredit-, Prepaid- oder Debitkarte können Sie inzwischen fast überall Ihre Einkäufe bargeldlos erledigen.

Kreditkarte an das Kartenlesegerät halten, je nach Betrag PIN-Code eingeben, «OK» drücken und Ihr Einkauf ist nach nur wenigen Handgriffen erledigt. Während für Sie das bargeldlose Bezahlen so einfach und problemlos wie nur möglich vonstattengeht, geschieht hinter den Kulissen der Kreditkartenorganisationen einiges.

1. Bezahlvorgang

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen im Dorfladen ein. An der Kasse zahlen Sie mit Ihrer Karte kontaktlos – physisch oder per Wallet – oder nutzen den Kartenleser, um den Bezahlvorgang abzuwickeln.

2. Zahlungsabwicklung

Das Terminal des Dorfladens übermittelt die Transaktionsanfrage an den Kartendienstleister (Acquirer), mit dem der Dorfladen seinen Kreditkartenvertrag abgeschlossen hat.

3. Kreditkartenprüfung

Vom Acquirer geht die Anfrage weiter an den Kartenherausgeber (auch Kartenaussteller oder Issuer). Auch UBS ist in der Schweiz einer der Issuer. In dieser Funktion stellt UBS Ihre Kreditkarte aus, stellt Ihnen den jeweiligen Kredit zur Verfügung und ermöglicht Ihnen den Zugang zum Kartensystem. Kartenherausgeber prüfen zudem, ob Ihre Karte gesperrt ist und ob der Transaktionsbetrag zu einer Überschreitung Ihrer Kreditkartenlimite führt.

4. Transaktionsrückmeldung

Ist alles in Ordnung, wird diese Information an den Kartendienstleister zurückgeschickt.

5. Zahlungsbestätigung

Von dort wird das «OK» an das Zahlterminal des Händlers weitergeleitet. Daraufhin erfolgt die Bezahlung des Betrags und Ihre Quittung wird auf Wunsch ausgedruckt. Dieser Vorgang ist innerhalb weniger Sekunden erfolgreich abgeschlossen.

6. Transaktionsverbuchung

Der Betrag wird unmittelbar «reserviert», etwas zeitversetzt verbucht der Kartenherausgeber den Betrag dann auf Ihrem Kreditkartenkonto. Dadurch ist die Transaktion so schnell wie möglich online ersichtlich.

Datenschutz für Kundinnen und Kunden

Die Bearbeitung Ihrer Daten erfolgt im Einklang mit den Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Ihre Daten werden nur so genutzt, wie dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benutzung der UBS Kreditkarten aufgeführt und in der Datenschutzerklärung von UBS ersichtlich ist.

Die Finanzindustrie in der Schweiz geht sogar noch weiter: Im Umgang mit Daten von Bankkunden gilt zusätzlich das Bankkundengeheimnis. Darüber hinaus definiert der Payment Card Industry Data Security Standard (PCI-DSS), eine Selbstregulierung der Kreditkartennetzwerke, weiterführende Regeln.

Wer welche Kosten trägt

Halten Sie die jeweilige Zahlungsfrist ein, profitieren Sie beim Einkauf mit Ihrer Kreditkarte von einem zinsfreien Kredit. Trotzdem resultieren aus jedem Kreditkarteneinkauf Kosten – innerhalb des Vier-Parteien-Systems.

Ihre Kosten als Karteninhaberin oder Karteninhaber

Je nach Kartenherausgeber (Issuer, zum Beispiel UBS) bezahlen Sie eine Jahresgebühr. Diese unterscheidet sich von Herausgeber zu Herausgeber.
Transaktionsabhängige Kosten sind: Zuschläge für Fremdwährungstransaktionen, Gebühren für Bargeldbezüge, Gebühren für Papierrechnungen oder Zinsen für Rechnungsbeträge, die Sie in mehreren Raten beglichen haben oder mit denen Sie im Verzug sind. Welche Kosten Sie jeweils tragen müssen, hängt von der Bezahlkarte ab. Als Beispiel: Bei der UBS Classic Kreditkarte, in Kombination mit dem Bankpaket UBS me, entfällt die Jahresgebühr.

Händler

Der Händler (im eingangs erwähnten Beispiel Ihr Dorfladen) entrichtet pro Transaktion die sogenannte Händlerkommission. Diese wird in der Regel in Promille/Prozenten auf dem Transaktionsbetrag erhoben. Händlerkommissionen fallen nicht nur bei Kreditkarten an, sondern auch bei Prepaid- und Debitkarten.

Kartenherausgeber

Die Händlerkommission setzt sich zusammen aus der Interchange Fee (Interbankenentgelt) und einer Servicegebühr. Die Interchange Fee kommt den Kartenherausgebern zugute, die Servicegebühr wiederum den Kartendienstleistern.

Die Interchange Fee dient als notwendiges finanzielles Ausgleichsinstrument im Vier-Parteien-System des Kreditkartennetzwerks. Sie ermöglicht eine sachgerechte Kosten-Nutzen-Verteilung unter allen am Kreditkartensystem beteiligten Parteien (Karteninhaber, Herausgeber, Dienstleister, Händler).

Fazit

Bargeldloses Bezahlen ist aus unserem Alltag längst nicht mehr wegzudenken. Doch während für Sie als Kreditkarteninhaberin oder Kreditkarteninhaber der Bezahlvorgang vordergründig einfach ist, steht hinter jeder Transaktion ein vielschichtiger Vorgang. Das Kreditkartennetzwerk beruht auf dem sogenannten Vier-Parteien-System. Dieses erhöht unter anderem Ihre Bezahlsicherheit. Zur Sicherheit tragen auch der Schweizer Datenschutz, das Schweizer Bankkundengeheimnis sowie andere Vorschriften zur Selbstregulierung der Kreditkartennetze bei.

Wissenswertes für Sie

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