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2. Säule
Was ist ein Freizügigkeitskonto, wann brauche ich es und wie funktioniert es? Und was passiert mit meinem Vorsorgeguthaben bei einem Stellenwechsel oder im Todesfall?

Das Freizügigkeitskonto ist ein zweckgebundenes Konto, auf dem angespartes Vorsorgekapital aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) «parkiert» wird, etwa während Babypausen, Sabbaticals oder einem Job im Ausland. Das Freizügigkeitskonto dient dazu, Ihr angespartes Guthaben der 2. Säule sicher aufzubewahren, bis es für den Bezug bei Pensionierung oder für andere Barauszahlungsgründe benötigt wird wie z.B. den Kauf von Wohneigentum. Oder für den Fall, dass Sie wieder eine Arbeit aufnehmen – und die Voraussetzungen erfüllen, um in die Pensionskasse aufgenommen zu werden.
Die 2. Säule besteht aus der beruflichen Vorsorge, auch Pensionskasse oder BVG genannt, und der Unfallversicherung (UVG). Zusammen mit der 1. Säule soll die 2. Säule im Alter 60–70 Prozent des letzten Einkommens ersetzen und so die gewohnte Lebenshaltung ermöglichen.
Sind Sie aus einem der oben genannten Gründe nicht mehr einer Pensionskasse angeschlossen, so transferiert Ihre bisherige Pensionskasse Ihr angespartes Guthaben in der Regel nach sechs Monaten an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
Dort steht ihnen als Anlagemöglichkeit nur die Kontoform zur Verfügung, was im heutigen Zinsumfeld nicht attraktiv ist. Sinnvoller ist es, eine Lösung bei einer anderen Stiftung zu eröffnen. Ist bei Auszahlung des Guthabens klar, dass die Auszeit nur wenige Monate dauert, empfehlt es sich, auch hier ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen.
Planen Sie, während einer längeren Zeit keine neue Stelle mit Pensionskassenanschluss anzutreten, kann es sinnvoller sein, ein Freizügigkeitskonto mit der Möglichkeit, das Guthaben in Fonds anzulegen, zu eröffnen. Dies schützt Ihr Kapital der zweiten Säule auch in Zeiten ohne reguläre Pensionskasse mit der Chance auf zusätzliche Wertsteigerung.
Das gilt es, bei einem Stellenwechsel zu beachten
Im Fall eines Stellenwechsels wird Ihr Vorsorgeguthaben aus der bisherigen Pensionskasse (2. Säule) direkt in die neue Pensionskasse Ihrer neuen Arbeitsstelle transferiert. Das entsprechende Formular bekommen Sie üblicherweise automatisch von der bisherigen Pensionskasse. Darin können Sie Name und Adresse der neuen Vorsorgeeinrichtung angeben. Ihr neuer Arbeitgeber wird diese Daten der bisherigen Pensionskasse melden. Daraufhin wird diese die Austrittsleistung – die sogenannte Freizügigkeitsleistung – berechnen und diese in der Regel innert 30 Tagen an die neue Vorsorgeeinrichtung überweisen.
Bei den meisten Anbietern wie Banken oder spezialisierten Vorsorgestiftungen ist die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos in wenigen Schritten erledigt. Wichtig: Der Nachweis des Austritts aus Ihrer Pensionskasse muss bei der Kontoeröffnung vorliegen. Ist Ihr Freizügigkeitskonto eröffnet, überweist Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung das vorhandene Guthaben. Sie können dann entscheiden, ob Sie zusätzlich in Wertschriften investieren wollen, um im Alter und im Optimalfall mehr Geld zur Verfügung zu haben.
Viele Anbieterinneren und Anbieter von Freizügigkeitskonten bieten die Möglichkeit, das Geld nicht nur sicher auf einem Konto aufzubewahren, sondern einen Teil davon auch in Wertpapiere, etwa Aktien und Obligationen, anzulegen.
Mit dem UBS Freizügigkeitskonto können Sie in Vitainvest Anlagefonds investieren, zwischen aktiv und passiv verwalteten Fonds wählen und nachhaltig vorsorgen – entweder einmalig oder mit einem Anlageplan. Die Depotführung ist dabei kostenlos.
Besonders bei UBS: Die Vitainvest Fondsanteile der 2. Säule können Sie bei Pensionierung ins freie Vermögen übertragen – ein Verkauf bei AHV-Rentenalter ist nicht zwingend nötig. So bleiben Sie flexibel und müssen Ihre Anteile nicht in einer gegebenenfalls ungünstigen Marktlage verkaufen.
Flexibel vorsorgen mit dem Freizügigkeitskonto
Sichern Sie Ihre Vorsorge, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen. Alle Vorteile und Informationen zum Freizügigkeitskonto finden Sie hier auf einen Blick.
Das Freizügigkeitskonto wird im Todesfall nicht wie gewöhnliches Vermögen vererbt, da es zweckgebunden ist. Vorsorgegelder sollen primär Personen zugutekommen, die finanziell vom Todesfall betroffen sind. Begünstigte sind in der Regel Ehepartner, eingetragene Partner oder Kinder. Auch Personen, die von der Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber finanziell unterstützt wurden, wie Lebenspartner oder Unterhaltspflegende gemeinsamer Kinder, können berücksichtigt werden. Eine Mitteilung an die Anbieterin oder den Anbieter des Kontos erleichtert im Todesfall die Klärung der Ansprüche.
Sie können das Altersguthaben innerhalb von fünf Jahren vor oder nach Erreichen des Referenzalters beziehen – grundsätzlich nur komplett, also nicht als Teilzahlung oder Rente. Wichtig: Ab 2030 ist der Bezug nach 65 Jahren nur noch möglich, wenn Sie berufstätig bleiben. Es gibt auch die Möglichkeit, das Guthaben des Freizügigkeitskontos vorzeitig zu beziehen, und zwar in diesen Fällen:
Ein Freizügigkeitskonto hilft Ihnen, Ihr Vorsorgeguthaben aus der 2. Säule zu sichern und optimal anzulegen. Bei einem Jobwechsel oder längeren beruflichen Auszeiten sollten Sie unbedingt ein solches Konto eröffnen und Ihr Guthaben dorthin transferieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Mit einem Freizügigkeitskonto können Sie Ihr Vorsorgeguthaben weiterhin für sich arbeiten lassen, wenn Sie Ihr Guthaben beispielsweise in Vitainvest Anlagefonds investieren.
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