Vorteile der 3a-Nachzahlung

  • Lücken schliessen

    Seit 2025 fehlende 3a-Beiträge können rückwirkend nachgezahlt werden.

  • Steuern sparen

    Nachträgliche Einzahlungen sind wie reguläre 3a-Beiträge vom steuerbaren Einkommen absetzbar.

  • Planbar und flexibel

    Es können mehrere Lücken pro Jahr geschlossen werden, solange der Gesamtbetrag den kleinen 3a-Maximalbetrag nicht überschreitet.

Bin ich für eine 3a-Nachzahlung berechtigt?

Voraussetzungen für eine 3a-Nachzahlung

Einen rückwirkenden Einkauf in die Säule 3a können Sie tätigen, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie haben ab dem Jahr 2025 eine Lücke in Ihrer Säule 3a und die zu schliessende Lücke ist nicht älter als 10 Jahre.
  • Sie haben sowohl zur Zeit des Einkaufs als auch im Jahr der Beitragslücke ein AHV-pflichtiges Einkommen.
  • Sie haben im aktuellen Steuerjahr bereits den Maximalbetrag eingezahlt oder planen diesen noch einzuzahlen.
  • Sollten Sie eine Lücke für ein Beitragsjahr nicht komplett in einem Jahr schliessen können, so können Sie dies in den Folgejahren nicht mehr nachholen.
  • Der Gesamtbetrag Ihrer nachträglichen 3a-Einkünfte übersteigt nicht den kleinen 3a-Maximalbetrag (2026: 7258 Franken).
  • Für Personen ab Alter 60: Sie haben noch keine Altersleistungen aus der 3. Säule bezogen.

3a-Nachzahlung in drei Schritten beantragen

  1. 1

    Prüfen Sie die Voraussetzungen

    Bevor Sie einen Antrag für einen Einkauf in die Säule 3a tätigen können, müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.

  2. 2

    Füllen Sie die Selbstdeklaration aus

    Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Fisca Vorsorgestifung der UBS AG.

  3. 3

    3a-Einkaufsbetrag überweisen

    Wir prüfen Ihren Antrag und senden Ihnen bei erfolgreicher Prüfung eine Bestätigung mit den Zahlungsangaben zu.*

FAQ

Rückwirkend einzahlen in die Säule 3a – diese Strategien gibt es

Ab 2026 sind erstmals nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a erlaubt. Für wen sich das lohnt und welche Strategien es bei der Nachzahlung gibt, lesen Sie hier.