Vorteile der 3a-Nachzahlung

  • Lücken schliessen

    Seit 2025 fehlende 3a-Beiträge können rückwirkend nachgezahlt werden.

  • Steuern sparen

    Nachträgliche Einzahlungen sind wie reguläre 3a-Beiträge vom steuerbaren Einkommen absetzbar.

  • Planbar und flexibel

    Es können mehrere Lücken pro Jahr geschlossen werden, solange der Gesamtbetrag den kleinen 3a-Maximalbetrag nicht überschreitet.

Bin ich für eine 3a-Nachzahlung berechtigt?

Voraussetzungen für eine 3a-Nachzahlung

Einen rückwirkenden Einkauf in die Säule 3a können Sie tätigen, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie haben ab dem Jahr 2025 eine Lücke in Ihrer Säule 3a und die zu schliessende Lücke ist nicht älter als 10 Jahre.
  • Sie haben sowohl zur Zeit des Einkaufs als auch im Jahr der Beitragslücke ein AHV-pflichtiges Einkommen.
  • Sie haben im aktuellen Steuerjahr bereits den Maximalbetrag eingezahlt oder planen diesen noch einzuzahlen.
  • Sollten Sie eine Lücke für ein Beitragsjahr nicht komplett in einem Jahr schliessen können, so können Sie dies in den Folgejahren nicht mehr nachholen.
  • Der Gesamtbetrag Ihrer nachträglichen 3a-Einkünfte übersteigt nicht den kleinen 3a-Maximalbetrag (2025: 7258 Franken).
  • Für Personen ab Alter 60: Sie haben noch keine Altersleistungen aus der 3. Säule bezogen.

3a-Nachzahlung in drei Schritten beantragen

  1. 1

    Prüfen Sie die Voraussetzungen

    Bevor Sie einen Antrag für einen Einkauf in die Säule 3a tätigen können, müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.

  2. 2

    Füllen Sie die Selbstdeklaration aus

    Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Fisca Vorsorgestifung der UBS AG.

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    3a-Einkaufsbetrag überweisen

    Wir prüfen Ihren Antrag und senden Ihnen bei erfolgreicher Prüfung eine Bestätigung mit den Zahlungsangaben zu.*

FAQ