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Steuern sparen
Gemeinnützige Zwecke unterstützen Sie mit einer Spende, die Sie von der Steuer absetzen können. Lesen Sie, was es bei Spenden und Geldgeschenken zu beachten gilt.
Inhalt:
Wer Gutes tut, kann das nicht einfach von der Steuer absetzen. Bei Spenden ist das jedoch oft der Fall. Damit Sie Zuwendungen vom steuerbaren Einkommen abziehen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste lautet, dass nur inländische Institutionen mit gemeinnützigem oder öffentlichem Zweck als Empfänger in Betracht kommen dürfen – welche genau, bestimmen die Kantone. Diese Spendenregelung soll die Finanzierung wohltätiger Organisationen unterstützen.
Durch die Begrenzung des Empfängerkreises auf gemeinnützige Akteure unterscheidet sich die Spende vom einfachen Geldgeschenk. Mit diesem können Sie jede Person bedenken, mit einer Spende nur von den Kantonen anerkannte Institutionen, sofern der Spendenabzug geltend gemacht werden soll.
Bund und Kantone machen neben der Auswahl der begünstigten Organisationen weitere Vorgaben dafür, was für den Spendenabzug als Spende gilt, nämlich für die Art, die Höhe und den Nachweis der Spende. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht einem Abzug vom steuerbaren Einkommen bei der jährlichen Steuererklärung nichts im Weg.
Bewahren Sie alle Belege für den Fall auf, dass die Steuerbehörden sie anfordern. Fehlt Ihnen die Quittung, können Sie Ihre Spende nicht geltend machen.
Achten Sie darauf, dass Ihre Zuwendungen wirklich an eine steuerbefreite Organisation gehen. Spenden an Kirchen sind beispielsweise nur abzugsfähig, wenn sie gezielt an deren gemeinnützige Werke gehen. Viele Kantone, wenn auch nicht alle, führen Listen mit anerkannten Vereinen und Stiftungen, an die Sie spenden und dadurch Steuern sparen können. Orientieren Sie sich am Gütesiegel der Stiftung Zewo: Wer das Zewo-Gütesiegel trägt, darf Ihnen einen abzugsfähigen Spendenbeleg ausstellen.
Mitgliedsbeiträge sind zwar prinzipiell eher keine steuerlich absetzbaren Spenden. Die Steuerbehördenmachen jedoch Ausnahmen bei Hilfswerken. Informieren Sie sich, was in Ihrem Kanton gilt. Beiträge an Parteien sind hingegen eine separate Kategorie in der Steuererklärung und zählen nicht als Geldspenden.
Spenden werden manchmal mit Schenkungen verwechselt, weil bei beiden ein Vermögen ohne Gegenleistung übertragen wird. Das ist ähnlich, aber nicht gleich. Neben der freien Auswahl möglicher Empfänger beim Schenken unterscheiden sich beide bei der steuerlichen Behandlung deutlich. Während Ihnen die wohltätige Spende Steuern sparen hilft, sind Empfängerinnen und Empfänger grösserer Geldgeschenke sogar steuerpflichtig. Verschenken Sie Geld an Familienmitglieder, Freunde oder private Personen, können nämlich grundsätzlich Schenkungssteuern anfallen. Spenden an die öffentliche Hand und an Schweizer Institutionen, die nur öffentlichen, wohltätigen oder gemeinnützigen Zwecken dienen, sind von der Schenkungssteuer befreit.
Zahlt der oder die Beschenkte die geforderte Schenkungssteuer nicht, kann es Ihnen passieren, dass man Sie stattdessen zur Kasse bittet. Schenkungsbeträge oberhalb der kantonalen Freibeträge sind innerhalb bestimmter Fristen bei der Steuerverwaltung anzuzeigen.
Wie viel Steuer fällig wird, hängt vom Kanton ab. Die Kantone haben nämlich in der Gestaltung freie Hand. Das Spektrum reicht von kompletter Steuerbefreiung, wie etwa in den Kantonen Schwyz und Obwalden, bis hin zu gemeindespezifischen Bestimmungen von Freibeträgen und Steuersätzen. In der Regel ist die Höhe der Schenkungssteuer abhängig von der Höhe der Schenkung und vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkenden und Beschenkten (in den meisten Kantonen sind Zuwendungen zwischen Ehegatten und an Kinder von der Schenkungssteuer befreit).
Bei der Schenkungssteuer gilt: Der Steuersatz ist umso niedriger, je näher die Beteiligten verwandt sind.
Nur die wenigsten Spenderinnen und Spender schöpfen die Limite aus, die abzugsfähig wäre. Die typische Spende an ein Hilfswerk beträgt um die 100 Franken. Aus der Sicht von vielen Geberinnen und Gebern geht es beim Spenden wohl weniger ums maximale Steuernsparen als vor allem um den guten Zweck. Welches Motiv auch immer massgebend ist: Im Verlauf der Jahre ist das Spendenaufkommen gestiegen. 2,25 Milliarden Franken wurden in der Schweiz im Jahr 2023 gespendet.
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