Inhalt:

  • Mit Spenden an gemeinnützige, in der Schweiz ansässige Organisationen können Sie Steuern sparen.
  • Steuerlich absetzbar sind Geld- und Sachspenden, nicht jedoch Zeitspenden.
  • Bund und Kantone erkennen Spendenhöhen innerhalb bestimmter Limiten an.
  • Anders als beim Spenden fallen beim Schenken grundsätzlich Schenkungssteuern an.
  • Zum Fazit
Ein Feld blühender Kosmosblumen im Sonnenlicht.

Was bedeutet «Spenden steuerlich absetzen»?

Wer Gutes tut, kann das nicht einfach von der Steuer absetzen. Bei Spenden ist das jedoch oft der Fall. Damit Sie Zuwendungen vom steuerbaren Einkommen abziehen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste lautet, dass nur inländische Institutionen mit gemeinnützigem oder öffentlichem Zweck als Empfänger in Betracht kommen dürfen – welche genau, bestimmen die Kantone. Diese Spendenregelung soll die Finanzierung wohltätiger Organisationen unterstützen.

Durch die Begrenzung des Empfängerkreises auf gemeinnützige Akteure unterscheidet sich die Spende vom einfachen Geldgeschenk. Mit diesem können Sie jede Person bedenken, mit einer Spende nur von den Kantonen anerkannte Institutionen, sofern der Spendenabzug geltend gemacht werden soll.

Bund und Kantone machen neben der Auswahl der begünstigten Organisationen weitere Vorgaben dafür, was für den Spendenabzug als Spende gilt, nämlich für die Art, die Höhe und den Nachweis der Spende. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht einem Abzug vom steuerbaren Einkommen bei der jährlichen Steuererklärung nichts im Weg.

Voraussetzungen für steuerlich absetzbare Spenden auf einen Blick

  • Die Empfänger sind als Institutionen anerkannt, gemeinnützig tätig, in der Schweiz ansässig und selbst von der Steuer befreit.
  • Die von Bund und Kanton gesetzten Limiten werden beachtet (Mindest- und Maximalhöhe absetzbarer Spenden).
  • Die Geld- oder Sachspende fliesst im jeweiligen Steuerjahr und ist belegbar.

Was sind häufige Fehler beim Absetzen von Spenden?

Bewahren Sie alle Belege für den Fall auf, dass die Steuerbehörden sie anfordern. Fehlt Ihnen die Quittung, können Sie Ihre Spende nicht geltend machen.

Achten Sie darauf, dass Ihre Zuwendungen wirklich an eine steuerbefreite Organisation gehen. Spenden an Kirchen sind beispielsweise nur abzugsfähig, wenn sie gezielt an deren gemeinnützige Werke gehen. Viele Kantone, wenn auch nicht alle, führen Listen mit anerkannten Vereinen und Stiftungen, an die Sie spenden und dadurch Steuern sparen können. Orientieren Sie sich am Gütesiegel der Stiftung Zewo: Wer das Zewo-Gütesiegel trägt, darf Ihnen einen abzugsfähigen Spendenbeleg ausstellen.

Mitgliedsbeiträge sind zwar prinzipiell eher keine steuerlich absetzbaren Spenden. Die Steuerbehördenmachen jedoch Ausnahmen bei Hilfswerken. Informieren Sie sich, was in Ihrem Kanton gilt. Beiträge an Parteien sind hingegen eine separate Kategorie in der Steuererklärung und zählen nicht als Geldspenden.

Was sind die Unterschiede zwischen Spende und Geldgeschenk?

Spenden werden manchmal mit Schenkungen verwechselt, weil bei beiden ein Vermögen ohne Gegenleistung übertragen wird. Das ist ähnlich, aber nicht gleich. Neben der freien Auswahl möglicher Empfänger beim Schenken unterscheiden sich beide bei der steuerlichen Behandlung deutlich. Während Ihnen die wohltätige Spende Steuern sparen hilft, sind Empfängerinnen und Empfänger grösserer Geldgeschenke sogar steuerpflichtig. Verschenken Sie Geld an Familienmitglieder, Freunde oder private Personen, können nämlich grundsätzlich Schenkungssteuern anfallen. Spenden an die öffentliche Hand und an Schweizer Institutionen, die nur öffentlichen, wohltätigen oder gemeinnützigen Zwecken dienen, sind von der Schenkungssteuer befreit.

Zahlt der oder die Beschenkte die geforderte Schenkungssteuer nicht, kann es Ihnen passieren, dass man Sie stattdessen zur Kasse bittet. Schenkungsbeträge oberhalb der kantonalen Freibeträge sind innerhalb bestimmter Fristen bei der Steuerverwaltung anzuzeigen.

Wie viel Steuer fällig wird, hängt vom Kanton ab. Die Kantone haben nämlich in der Gestaltung freie Hand. Das Spektrum reicht von kompletter Steuerbefreiung, wie etwa in den Kantonen Schwyz und Obwalden, bis hin zu gemeindespezifischen Bestimmungen von Freibeträgen und Steuersätzen. In der Regel ist die Höhe der Schenkungssteuer abhängig von der Höhe der Schenkung und vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkenden und Beschenkten (in den meisten Kantonen sind Zuwendungen zwischen Ehegatten und an Kinder von der Schenkungssteuer befreit).

Wissenswert

Bei der Schenkungssteuer gilt: Der Steuersatz ist umso niedriger, je näher die Beteiligten verwandt sind.

Praktische Tipps für steuerlich optimiertes Spenden und Schenken

  • Spenden ins Ausland sind nicht abzugsfähig. Sie können dennoch internationale Organisationen wie UNICEF unterstützen, indem Sie an deren Schweizer Filiale spenden.
  • Bei Verlust Ihres Spendenbelegs können Sie bei der Empfängerinstitution nachfragen und um einen Ersatz bitten.
  • Wollen Sie, dass eine wohltätige Organisation einen Teil Ihres Nachlasses erbt? In dem Fall legen Sie im Testament fest, welche Institution Sie begünstigen wollen. Möglich sind Zuwendungen als fixe Geld- oder Sachspende (Legat) oder als Erbschaft (Anteil an der frei verfügbaren Quote).
  • Planen Sie eine grosse Schenkung an eine Person oder gemeinnützige Organisation, achten Sie darauf, dass die Pflichtteile der Erbberechtigten dadurch nicht gefährdet werden. Bei Fragen zu Erbvorbezügen, Erbausgleich und Testament wenden Sie sich am besten an sachkundige Fachpersonen.
  • Wenn Sie einem Kind als Eltern, Grosseltern oder Götti ein langfristiges Geldgeschenk machen wollen, das mit der Zeit immer grösser wird, können Sie beispielsweise ein Fondskonto mit Sparplan eröffnen. Mit UBS key4 smart investing können Sie die Anlage auch direkt in der UBS Mobile Banking App oder im UBS E-Banking wählen und sie dort verwalten. Beachten Sie: Viele Kantone behandeln Schenkungen wie Erbschaften. Ob und wieviel Steuern anfallen, ist abhängig vom Kanton, vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe des geschenkten Betrags. Ehegatten, Kinder und Enkelkinder bezahlen in den meisten Kantonen keine oder nur geringe Steuern auf Schenkungen.

Fazit

Nur die wenigsten Spenderinnen und Spender schöpfen die Limite aus, die abzugsfähig wäre. Die typische Spende an ein Hilfswerk beträgt um die 100 Franken. Aus der Sicht von vielen Geberinnen und Gebern geht es beim Spenden wohl weniger ums maximale Steuernsparen als vor allem um den guten Zweck. Welches Motiv auch immer massgebend ist: Im Verlauf der Jahre ist das Spendenaufkommen gestiegen. 2,25 Milliarden Franken wurden in der Schweiz im Jahr 2023 gespendet.

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