Wie Covid-19 Ihre Vorsorge beeinflussen kann
Die Wirtschaft hat 2020 gelitten. Das beeinflusst auch die Vorsorge. Was das für Sie bedeutet und was zu tun ist.
Bei unverändertem Arbeitsverhältnis
Bei unverändertem Arbeitsverhältnis
Dank Kurzarbeit und weiteren Faktoren wurden bisher weniger Arbeitnehmende arbeitslos als ursprünglich prognostiziert. Trotzdem sind die Arbeitslosenzahlen sprunghaft angestiegen. Per Ende Januar 2021 waren 169 753 Personen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren eingeschrieben. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 3,7% und einem Anstieg von 40,3% gegenüber dem Vorjahresmonat.
Der aktuelle Rückgang der Beschäftigung führt bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV, 1. Säule) zu tieferen Einnahmen. Da höhere Arbeitslosigkeit auch weniger Konsum bedeutet, sinken die Mehrwertsteuereinnahmen der AHV.
Die grösste Herausforderung der 2. Säule ist die zunehmende Alterung der Bevölkerung, wodurch jüngere Angestellte immer mehr an die Renten der Pensionierten beisteuern. Zudem bleiben die Deckungsgrade der Pensionskassen während längerer Tiefzinsphasen unter Druck, da es schwierig ist, eine entsprechende Rendite zu erwirtschaften.
Für Beschäftigte mit unverändertem Arbeitsverhältnis führen die Entwicklungen dazu, dass die Wahrscheinlichkeit für Beitragserhöhungen bei AHV und Pensionskassen zunimmt, und für die 2. Säule erhöht sich die Gefahr, dass der Umwandlungssatz stärker gesenkt und das Rentenalter erhöht werden muss. Mehr dazu unten in der Tabelle.
Bei Kurzarbeit
Bei Kurzarbeit
Die Kurzarbeit hat keinen direkten Einfluss auf die Vorsorgeleistungen. Auch wenn der Lohn vorübergehend gekürzt wird, bleiben die Beiträge in die AHV und in die Pensionskasse unverändert. Somit sind Angestellte in Kurzarbeit von den selben möglichen Auswirkungen betroffen wie Angestellte mit einem unveränderten Arbeitsverhältnis.
Covid-19 und die Vorsorge: mögliche Auswirkungen und empfohlene Massnahmen
Covid-19 und die Vorsorge: mögliche Auswirkungen und empfohlene Massnahmen
1. Säule – AHV
- höheres Rentenalter
- höhere Beiträge
- tiefere Renten bei sinkendem Lohn
2. Säule – Pensionskasse
- tiefere Verzinsung der Guthaben
- Reduktion des Umwandlungssatzes
- höhere Beiträge
- höheres Rentenalter
- belastende Auswirkungen bei eingeschränktem Handlungsspielraum
3. Säule – private Vorsorge 3a
- optimal vorsorgen mit Einzahlungen bis zum Maximalbetrag
- mehr Chancen für Vermögenswachstum mit Wertschriften
- regelmässig ins Vorsorgedepot einzahlen für eine optimale Risikoverteilung
- freiwillige Massnahme zur Verbesserung der persönlichen Vorsorgesituation
Bei Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitslosigkeit
Wer aufgrund der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 die Stelle verliert, muss je nach Verlauf der Stellensuche mit Auswirkungen auf die Vorsorgeleistungen rechnen. Sechs Ratschläge, um die Folgen mindestens teilweise zu mildern:
- Je nach Kanton sollten Sie sich rechtzeitig entweder bei der Wohngemeinde oder beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden, um Kürzungen des Arbeitslosengeldes wegen Pflichtverletzungen zu verhindern.
- Solange Sie Taggeld aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, bezahlen Sie auch weiterhin AHV-Beiträge und sind versichert für die Risiken bei Tod und Invalidität. Allerdings sind Sie nicht mehr über die Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers versichert und leisten daher keine weiteren Sparbeiträge in die 2. Säule.
- Das bisher von Ihnen angesparte Altersguthaben können Sie auf maximal zwei Freizügigkeitskonten bei verschiedenen Einrichtungen übertragen. Mit zwei Konten kann die Steuerlast gesenkt werden, wenn Sie die Guthaben in verschiedenen Jahren beziehen. Informationen zu Freizügigkeitslösungen bei UBS finden Sie unter ubs.com/fz
- Sie können die 2. Säule während der Dauer der Arbeitslosigkeit freiwillig weiterführen. Dazu müssen Sie innert 90 Tagen nach dem Ausscheiden aus der Pensionskasse bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG einen Antrag stellen.
- Seit dem 1. Januar 2021 besteht für Personen ab 58 Jahren zudem neu die Möglichkeit, weiterhin bei der bisherigen Pensionskasse versichert zu bleiben.
- Solange Arbeitslosentaggelder bezogen werden, können Sie auch weiterhin den jährlich zulässigen Maximalbetrag in die Säule 3a (Stand 2024: CHF 7056) einbezahlen sowie von den Steuern absetzen.
Private Vorsorge wichtiger denn je
Private Vorsorge wichtiger denn je
Die Covid-19-Krise stellt das Vorsorgesystem der Schweiz nicht vor grundsätzlich neue Herausforderungen, verstärkt jedoch dessen strukturelle Schwächen und erhöht somit den bereits breit diskutierten Reformbedarf. Bis jedoch Massnahmen beschlossen sind und greifen, bietet die private Vorsorge Ihnen wie bis anhin die Möglichkeit, Ihren persönlichen Lebensstandard zu sichern. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater beantworten gerne all Ihre Fragen zu Ihrer persönlichen Vorsorgesituation.