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Erbschaften
Die frühzeitige Nachlassplanung bringt Ihnen viele Vorteile – vor allem durch die Gewissheit, alles getan zu haben, um Ihren Hinterbliebenen späteren Ärger zu ersparen.
Inhalt:
90 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer wollen vermeiden, dass es bei ihnen Streit ums Erbe gibt. Diese Absicht, so das Ergebnis einer Umfrage der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften aus dem Jahr 2023, führt aber nicht immer zu entsprechenden Vorkehrungen: Nur rund die Hälfte der Vererbenden plant ihren Nachlass konkret. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Klären Sie als Erstes, wer Ihre gesetzlichen Erbenden sind. Die gesetzlichen Regelungen im schweizerischen Erbrecht bevorzugen Ehepartnerin oder Ehepartner sowie nähere Verwandte gegenüber entfernteren. Alle Erbberechtigten zusammen bilden eine Erbendengemeinschaft. Falls Sie deren Umfang nicht einschränken, kann sie sehr viele Personen im In- und Ausland umfassen. Dann könnte die Abwicklung des Nachlasses schwierig werden.
Wenn Sie nicht möchten, dass die gesetzlichen Voreinstellungen für Ihr Erbe Anwendung finden, können Sie eine individuelle Regelung vornehmen. Die Verteilungsspielräume, die Sie dabei jenseits der Pflichtteile haben, sind mit der Revision des Erbrechts seit 2023 grösser geworden. Für eine Vermögensaufteilung nach eigener Vorstellung setzen Sie beispielsweise in einem Testament einzelne Personen als Erbende ein und richten, wenn Sie möchten, Vermächtnisse an weitere Personen oder Organisationen aus.
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Der Prozess der Erbteilung kann für Hinterbliebene einen emotionalen Verlauf nehmen. Diese Tipps können Ihnen helfen, mögliche Konflikte in der Familie und darüber hinaus zu vermeiden.
Wer sich mit seinem Nachlass beschäftigt, stösst zwangsläufig auf Begriffe, die nicht immer geläufig sind. Da es auf die Unterschiede ankommt, hier eine kurze Einführung.
Ein «Vermächtnis», oft auch «Legat» genannt, ist eine testamentarische Zuwendung eines Vermögenswerts. Diese Zuwendung ist vom «Erbe» zu unterscheiden.
Die Rechte und Pflichten, die ein Vermächtnis mit sich bringt, sind anders als die beim Erbe. Anders als eine Erbin oder ein Erbe haftet eine Person, die ein Vermächtnis erhält, in der Regel nicht für Schulden der erblassenden Person. Wer ein Vermächtnis angetragen bekommt, muss entscheiden und mitteilen, ob der vermachte Betrag oder Gegenstand angenommen wird oder nicht. Damit keine Unklarheiten entstehen, sollte die Unterscheidung zwischen Erbe und Vermächtnis in Ihrem Testament klar hervorgehen und explizit genannt werden.
Der Unterschied ist für Personen von besonderer Bedeutung, die beispielsweise eine gemeinnützige Organisation bei der Nachlassplanung berücksichtigen wollen. Mit einem Vermächtnis können sie nämlich Personen oder Organisationen bedenken, die keine gesetzlichen Erben sind.
Ein Erbvertrag setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte sich über den Inhalt einig geworden sind. Ein Testament ist dagegen die Willenserklärung einer Einzelperson. Mit einem Erbvertrag können Sie ausgiebigere Regelungen treffen als mit einem Testament. Ein Beispiel ist der Verteilungsspielraum, den Sie gewinnen, wenn Erbberechtigte im Erbvertrag auf ihre Pflichtteile zugunsten anderer Personen verzichten.
Anders als ein Testament ist ein Erbvertrag erst nach notarieller Beurkundung gültig und kann auch nur auf diesem Weg geändert werden. Ersetzen Sie ein Testament durch eine neue Version, sollten Sie das alte Testament vernichten (ausser es handelt sich nur um eine Ergänzung zum bisherigen Testament).
Mit einer frühen Nachlassplanung treffen Sie Vorsorge auch für den Fall, dass Sie später durch gesundheitliche Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, Ihren Nachlass selbst zu ordnen. Zur vorausschauenden Planung gehört auch der Gedanke, wem Sie bei Urteilsunfähigkeit die Verantwortung für Entscheidungen übertragen wollen. Bestimmen Sie am besten eine Person, solange Sie voll handlungsfähig sind.
Dafür gibt es zwei Instrumente: Der Vorsorgeauftrag umfasst die Bereiche Personensorge, Vermögensverwaltung sowie Ihre Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Die Patientenverfügung regelt hingegen die medizinischen Belange. Sie hält fest, welche medizinischen Massnahmen erfolgen sollen und welche nicht, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
In Ehe und eingetragener Partnerschaft beeinflusst auch der Güterstand, wie der Nachlass verteilt wird. Das Ehegüterrecht kommt noch vor dem Erbrecht zur Anwendung. In der güterrechtlichen Auseinandersetzung wird zunächst festgestellt, welcher Teil des ehelichen Vermögens der überlebenden Partnerin oder dem Partner zusteht und welcher Teil den Nachlass bildet.
Grundsätzlich gilt in Ehen der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung und in eingetragenen Partnerschaften die Gütertrennung. Wenn Sie das für Ihre Beziehung ändern möchten, schliessen Sie in der Ehe einen Ehevertrag und in der eingetragenen Partnerschaft einen Vermögensvertrag.
Um die Familie zu entlasten und Konflikte zu vermeiden, können Sie entscheiden, dass sich nach Ihrem Tod eine Willensvollstreckerin oder ein Willensvollstrecker um Ihre Nachlassregelungen kümmert. Das ist eine frei ernannte Person Ihres Vertrauens. Sie regelt alle administrativen Angelegenheiten im Sinne Ihres Testaments, bereitet die Erbteilung vor und findet in Streitfällen Kompromisse. Beauftragen Sie niemanden mit der Willensvollstreckung, haben sich die Erbenden ohne eine externe Unterstützung über die Erbteilung zu einigen.
Gerade bei grossen Vermögen, in Patchwork-Familien und bei der Aufteilung von Firmen und Liegenschaften ist es empfehlenswert, eine fachkundige Person mit der Willensvollstreckung zu beauftragen.
Die Nachlassplanung ist ein Thema, das Sie lieber früher als später in die Hand nehmen sollten. Die getroffenen Regelungen können Sie bei Bedarf anpassen, etwa wegen familiärer oder beruflicher Veränderungen. Die Nachlassplanung ist also kein einmaliger, sondern ein kontinuierlicher Prozess.
Dabei können Sie sich professionell begleiten lassen – um sicherzustellen, dass alles berücksichtigt und korrekt aufgesetzt wird. Wenden Sie sich dafür an Expertinnen und Experten zum Beispiel in Notarbüros, Anwaltskanzleien oder bei der Bank.
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