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Kapitalauszahlungen sind begehrt: Einige Pensionskassen haben ihre Reglemente dahingehend geändert, dass ein teilweiser Kapitalbezug zwingend erfolgen muss. Studien zeigen zudem, dass immer mehr Versicherte eine zumindest teilweise Kapitalauszahlung wünschen.

Das bringt Ihnen die Kapitalauszahlung

Kapitalauszahlungen werden im Gegensatz zu Renteneinkommen zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. Die Besteuerung ist einmalig und je nach Höhe des Bezugs und Wohnort jedoch unterschiedlich: Ein Kapitalbezug von 300 000 Franken wird beispielsweise in Basel mit 25 862 Franken besteuert, in Bern mit 19 773 Franken und in Zug mit nur 16 478 Franken.

Ihre Checkliste für den Kapitalbezug aus Vorsorgegeldern

Eine rechtzeitige Planung Ihrer Pensionierung lässt Sie bei der gestaffelten Auszahlung von einer tieferen Steuerbelastung profitieren:

  • Achten Sie auf etwaige Kündigungsfristen für Kapitalbezüge.
  • Einige Pensionskassen erlauben Teilkapitalbezüge, wenn der Beschäftigungsgrad schrittweise reduziert wird.
  • Je nach Pensionskassenreglement muss ein Teil beispielsweise als Rente oder Kapital bezogen werden.
  • Wurden freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse getätigt, so dürfen innerhalb der nächsten drei Jahre keine Bezüge in Kapitalform getätigt werden.
  • Guthaben auf 3a-Konten können ab dem Alter 59 (Frau) beziehungsweise 60 (Mann) bezogen werden. Wer mehrere 3a-Konten besitzt, kann diese über mehrere Jahre gestaffelt auflösen.
  • Ein Teilbezug eines 3a-Kontos/Freizügigkeitskontos ist nicht möglich. Ausnahme bilden sogenannte WEF-Bezüge (Wohneigentumsförderung). Darunter fallen beispielsweise Kapitalbezüge für selbstbewohntes Wohneigentum oder zur Amortisation der Hypothek vor dem Alter 59/60.
  • Bei Erwerbstätigkeit kann das Säule 3a-Konto bis ins Alter 69 (Frau) beziehungsweise 70 (Mann) fortgeführt werden.
  • Beim Freizügigkeitskonto kann der Bezug unabhängig von der Erwerbstätigkeit bis zum Alter 69 (Frau) beziehungsweise 70 (Mann) aufgeschoben werden.

Steuerbeträge 2016 für Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern

Auszahlungssteuern auf Pensionskassenguthaben

Verheiratet und konfessionslos; alle Angaben in Franken

 

 

Bezug

300 000

Bezug

300 000

 

600 000

 

600 000

 

1Mio.

 

1Mio.

 

Bern

Bezug

300 000

19 773

 

600 000

49 111

 

1Mio.

93 032

 

Basel

Bezug

300 000

25 862

 

600 000

57 662

 

1Mio.

99 750

 

Genf

Bezug

300 000

18 864

 

600 000

44 699

 

1Mio.

80 553

 

Lausanne

Bezug

300 000

29 560

 

600 000

71 862

 

1Mio.

130 207

 

Zug

Bezug

300 000

16 478

 

600 000

37 910

 

1Mio.

66 174

 

Zürich

Bezug

300 000

18 252

 

600 000

57 141

 

1Mio.

130 003

Quelle:UBS