Bild: UBS

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Achten Sie bei der AHV darauf, dass keine Beitragslücken entstehen, die später zu einer Rentenkürzung führen können.
  • AHV-Beiträge können nach einer Verjährungsfrist von fünf Jahren nicht mehr nachgezahlt werden.
  • Lücken in der Pensionskasse können auch Jahre später durch freiwillige Einkäufe ausgeglichen werden.
  • Ein Säule-3a-Konto kann auch während eines längeren Auslandaufenthalts weitergeführt werden.
  • Einzahlungen in die Säule 3a sind nur mit einem AHV-pflichtigen Einkommen möglich.

Ob für eine längere Reise, ausgedehnte Ferien, einen Sprachaufenthalt, eine Weiterbildung, ein Studium, ein Praktikum oder die Arbeit im Ausland: Zeit fernab der Schweiz bereichert und tut der Seele gut. Wer sich vorab um Vorsorge und Versicherungen kümmert, verhindert finanzielle Einbussen im Alter oder während des Auslandaufenthalts. Sollten Sie für unbefristete Zeit ins Ausland gehen wollen, lesen Sie unseren Beitrag zum Thema Auswanderung.

Lücken in AHV, Pensionskasse und Säule 3a vermeiden

Wie gross das Risiko von Vorsorgelücken bei Auslandaufenthalten ist, hängt von der Dauer des Aufenthalts und den Gegebenheiten der drei Säulen im Schweizer Vorsorgesystem ab. Auch die Kranken- und die Unfallversicherung verdienen besondere Beachtung, um finanzielle Einbussen zu vermeiden – mehr hierzu in der Checkliste.

Mindestbetrag für AHV immer einzahlen

Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen. Als nicht dauernd voll erwerbstätig gilt, wer weniger als neun Monate im Jahr oder weniger als 50 Prozent der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig ist. Wenn Sie somit aufgrund des Auslandaufenthalts keinen AHV-Lohn während mehr als drei Monaten erhalten, sollten Sie prüfen, ob Sie AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige entrichten müssen.

Sind Sie verheiratet oder leben Sie in eingetragener Partnerschaft, müssen Sie keine eigenen Beiträge bezahlen, sofern Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bzw. Ihre Partnerin oder Ihr Partner im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von 1006 Franken pro Jahr (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet.

Nach Ablauf einer Verjährungsfrist von fünf Jahren können AHV-Beiträge weder nachgefordert noch freiwillig nachgezahlt werden.

Tipp für alle Personen im Erwerbsalter: Fordern Sie alle drei bis fünf Jahre bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse einen Kontoauszug an. Fehlende Beitragsjahre können dazu führen, dass später die AHV-Rente gekürzt wird. Ein Kontoauszug ist kostenlos und hilft, Lücken zu entdecken und diese zu füllen.

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Pensionskassenguthaben auf Freizügigkeitskonto einzahlen

Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder dem Start eines unbezahlten Urlaubs werden keine Beiträge mehr in die Pensionskasse einbezahlt. Je nach Pensionskasse können Sie bei unbezahlten Ferien mit weiterlaufendem Anstellungsverhältnis, etwa im Falle einer Weiterbildung, weiterhin Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. In einem derartigen Fall müssen Sie dann allerdings neben dem eigenen Anteil zusätzlich denjenigen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers übernehmen.

Falls Sie die Pensionskasse nicht weiterführen können, muss die Freizügigkeits- oder Austrittsleistung der 2. Säule auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden. Bei der Lösung, die UBS Ihnen anbietet, können Sie Ihr Geld auch gestaffelt in einen Fondssparplan investieren, um so die Renditechance zu erhöhen.

Im Gegensatz zur AHV können Sie Vorsorgelücken in der Pensionskasse während des ganzen Erwerbslebens mit freiwilligen Einkäufen schliessen. Sobald Sie nach Ihrem Auslandaufenthalt wieder arbeitstätig sind, sehen Sie auf dem neuen Pensionskassenausweis, wie hoch Ihr Einkaufspotenzial ist. Gut zu wissen: Einkäufe in die Pensionskasse können von den Steuern abgezogen werden.

Schutz vor Invalidität und Tod empfehlenswert

Gehen Sie kein neues Arbeitsverhältnis ein, so endet die Unfallversicherungsdeckung 30 Tage nach der letzten Lohnzahlung. Sie können jedoch die Deckung für Nichtberufsunfälle durch den Abschluss einer Abredeversicherung für bis zu sechs Monate verlängern. Auch bei einigen Pensionskassen können während sechs bis zwölf Monaten die Risikoleistungen für Tod und Invalidität weiter versichert werden. Für den Schutz vor Invalidität und Tod infolge Krankheit oder Unfall bestehen auch individuelle Versicherungsangebote.

Säule 3a pausiert bei Banklösung

Wenn Sie kein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, dürfen Sie auch keine Einzahlungen in die Säule 3a vornehmen. Bei einer Banklösung zahlen Sie einfach nicht mehr ein. Das Säule-3a-Konto wird weiter steuerfrei für Sie geführt. Wenn Sie Ihr Säule-3a-Guthaben in UBS Vitainvest Anlagefonds angelegt haben, erhöhen Sie die Chancen, dass Ihr Guthaben auch während Ihres Auslandaufenthalts eine Rendite erzielen kann. Bei einer Versicherungslösung sind Sie verpflichtet, die vereinbarte Jahresprämie einzuzahlen. Sie können aber die Versicherung auch prämienfrei stellen, was mit grosser Wahrscheinlichkeit zu Kosten und Verlusten führt. Klären Sie bei Ihrer Versicherung ab, welche Lösungen für eine Sistierung der Prämie während eines Auslandaufenthalts bestehen.

Fragen zu Freizügigkeitskonto und Säule 3a?

Gerne rufen wir Sie an, um erste Fragen rund um die Vorsorge zu klären und einen Termin für eine Beratung zu vereinbaren.

Checkliste für Ihr Sabbatical

Haben Sie an alles gedacht? Überprüfen Sie die wichtigsten Punkte für Ihren Auslandaufenthalt anhand unserer Checkliste.