18 bis 29 Jahre
Vorsorge in jungen Jahren: Was wir oft gefragt werden
Rund um die Vorsorge gibt es vieles zu wissen und zu beachten – Antworten und Ratschläge unserer Spezialisten.
Wie kann ich mit der Säule 3a Steuern sparen?
Wie kann ich mit der Säule 3a Steuern sparen?
Die private Vorsorge ist wichtig. Deshalb können Einzahlungen in die Säule 3a bis zu bestimmten Maximalbeträgen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Erfahren Sie, wie Sie Steuern sparen können und berechnen Sie in wenigen Klicks Ihre jährliche Steuerersparnis.
Ihre Steuervorteile
- Sie können den einbezahlten Betrag bei der Steuererklärung von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
- Das angesparte Kapital ist während der Laufzeit von der Vermögenssteuer befreit.
- Zins- und Kapitalerträge aus der Säule 3a sind steuerfrei.
- Bei der Auszahlung wird das Guthaben separat vom Einkommen zu einem reduzierten Tarif besteuert.
Die Höhe Ihrer Steuerersparnis hängt von Ihrem steuerbaren Einkommen ab.
Unser Tipp
Sobald Sie auf Ihrem Vorsorgekonto rund 50 000 Franken angespart haben, sollten Sie ein zweites Konto eröffnen. So können Sie das Geld später gestaffelt beziehen und die steuerliche Belastung geringer halten.
Säule 3a Steuerrechner
Finden Sie heraus, wie viel Steuern Sie jährlich sparen können.
Wie kann ich ein Eigenheim mit Vorsorgegeldern finanzieren?
Wie kann ich ein Eigenheim mit Vorsorgegeldern finanzieren?
Eigenheim und Vorsorge sind miteinander verknüpft. Wenn es um die Finanzierung der eigenen vier Wände geht, dürfen auch Gelder aus der Pensionskasse und der gebundenen Vorsorge einbezogen werden. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten – und abzuwägen.
Beim Kauf eines Eigenheims gilt: Mindestens 20% des Kaufpreises benötigen Sie als Eigenkapital. In der Schweiz ist vorgeschrieben, dass Sie die Hälfte des Eigenkapitals selbst aufbringen müssen – das heisst durch angespartes, geerbtes oder geschenktes Geld sowie Ersparnisse in der Säule 3a. Für die andere Hälfte dürfen Sie Gelder auch aus der Pensionskasse (2. Säule) verwenden.
Gelder aus der Säule 3a und der Pensionskasse dürfen Sie allerdings nur für die Finanzierung nutzen, wenn Sie selbst in die Immobilie einziehen. Bei der Finanzierung einer Ferienimmobilie oder eines Zweitwohnsitzes dürfen Sie gar kein Guthaben aus der Pensionskasse und der Säule 3a beziehen.
Wenn Sie Vorsorgegelder als Eigenkapital nutzen möchten, haben Sie bei beiden Säulen zwei Möglichkeiten:
- Beim Vorbezug wird das Geld aus Ihrem Vorsorgevermögen entnommen.
- Bei der Verpfändung dient das Vorsorgevermögen lediglich als Sicherheit, Ihre Vorsorgeleistungen reduzieren sich nicht.
Vorbezug und Verpfändung sind bei Geldern aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule) möglich.
Unser Tipp
Wenn Sie auch Pensionskassengelder für die Finanzierung verwenden, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Altersrente sowie die Leistungen bei Invalidität und Todesfall erhalten bleiben.
Sparen Sie mit der Säule 3a für die Finanzierung Ihres Eigenheims, erfüllen Sie sich nicht nur Ihren Traum von den eigenen vier Wänden – Sie kommen auch in den Genuss von Steuerabzügen für Ihre Einzahlungen in die Säule 3a und steuerfreien Vorzugszinsen auf Ihr Vorsorgevermögen.
Holen Sie sich Expertenrat
Beim Thema Eigenheimfinanzierung mit Vorsorgegeldern gibt es vieles zu beachten und abzuwägen – schliesslich wollen Sie später keine Abstriche machen. Unsere Vorsorgespezialisten zeigen Ihnen gerne verschiedene Möglichkeiten im Detail auf und erstellen eine Finanzierungslösung, die für Sie jetzt und im Alter passt.
Wie gehe ich vor, um gezielt Vorsorgevermögen aufzubauen?
Wie gehe ich vor, um gezielt Vorsorgevermögen aufzubauen?
Idealerweise bauen Sie Vermögen in der Säule 3a über einen längeren Zeitraum auf. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, wie Sie gezielt noch mehr aus Ihrem Vorsorgegeld herausholen können. Erfahren Sie, worauf es beim Vermögensaufbau ankommt.
Private Vorsorge beginnt mit der Eröffnung eines Vorsorgekontos. Welche Beträge Sie wann darauf einzahlen, bestimmen Sie selbst. Empfehlenswert ist ein Dauerauftrag – so sparen Sie regelmässig und brauchen sich nicht mehr um die Überweisungen zu kümmern.
Haben Sie bereits ein Konto bei uns und nutzen Sie E-Banking, können Sie Ihr Vorsorgekonto direkt im E-Banking eröffnen sowie einen Dauerauftrag einrichten.
Rendite statt Zinsen
Ergänzend zum Vorsorgekonto lohnt es sich ausserdem, ein Vorsorgedepot zu eröffnen. So kombinieren Sie steuerbegünstigtes Vorsorgesparen mit Anlagefonds – was Ihnen die Chance auf höhere Erträge bietet.
Haben Sie Vorsorgekonto und -depot bei UBS, bieten wir Ihnen mit den Vitainvest Anlagefonds acht massgeschneiderte Anlagelösungen an. Die Fonds unterscheiden sich in der Gewichtung von Anleihen, Aktien und Immobilien.
Für welchen Fonds Sie sich entscheiden, ist abhängig von Ihrem Anlagehorizont, sprich Ihrem Alter, sowie von Ihrer persönlichen Anlagestrategie und von Ihrer Risikotoleranz. Es ist auch möglich, Ihr Geld in mehrere Fonds zu investieren.
Guter Rat zahlt sich aus
Gerne zeigen wir Ihnen die verschiedenen Anlagefonds im Detail auf und erarbeiten für Sie eine Lösung, wie Sie Ihr Vorsorgevermögen renditeoptimiert anlegen können.
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Ich möchte ins Ausland gehen. Was passiert mit meinem Vorsorgegeld?
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Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz behalten und weiterhin Lohn von Ihrem Schweizer Arbeitgeber beziehen, brauchen Sie in puncto Vorsorge keine Vorkehrungen zu treffen. Geben Sie Ihren Wohnsitz und/oder Ihre Stelle in der Schweiz auf, gilt Folgendes für Ihre Vorsorge:
1. Säule
Ohne Anstellung in der Schweiz sind Sie hier nicht mehr obligatorisch versichert. Entsprechend zahlen Sie auch keine Beiträge mehr ein. Sie werden aber im Rahmen der geleisteten Beiträge und der Anzahl Beitragsjahre von Leistungen profitieren. Bei der Pensionierung, bei Invalidität oder im Todesfall erhalten Sie von der AHV/IV eine reduzierte Rente.
2. Säule
Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit in der Schweiz für einen Auslandsaufenthalt unterbrechen, verlieren Sie den Anschluss an eine Pensionskasse – denn Ihr Geld kann nicht einfach bei Ihrer bisherigen Pensionskasse bleiben. Stattdessen muss das Geld auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden und verbleibt dort, bis Sie wieder eine Stelle in der Schweiz annehmen und Ihr Geld an eine neue Pensionskasse überwiesen werden kann.
Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen und in ein Land ausserhalb der EU/EFTA ziehen, können Sie das gesamte Pensionskassenkapital beziehen – Sie müssen jedoch nicht. Stattdessen können Sie Ihr Geld auf einem Freizügigkeitskonto parkieren.
3. Säule
Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen, können Sie Ihr Guthaben aus der gebundenen Vorsorge 3a ohne Einschränkungen beziehen.
Unser Tipp
Statt auf einem Freizügigkeitskonto können Sie Ihr Pensionskassengeld auch auf einem Freizügigkeitsdepot parkieren. Ihr Geld wird in Vitainvest Anlagefonds investiert, was Ihnen die Chance auf höhere Erträge bietet.
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Heirat oder Konkubinat – was bedeutet das für meine Vorsorge?
Heirat oder Konkubinat – was bedeutet das für meine Vorsorge?
Das Zusammenleben ohne Trauschein wirkt unkompliziert. Doch wer finanzielle Sicherheit will, muss sich extra darum kümmern. Denn anders als bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften gibt es für das Konkubinat in der Schweiz kaum gesetzliche Regelungen.
Unsere Tipps
Nutzen Sie als Konkubinatspaar die Chance, in einem Konkubinatsvertrag individuelle Vereinbarungen festzuhalten. Diese sollten die Eigentumsverhältnisse, die Verteilung der Lebenshaltungskosten und die Auflösung des Konkubinats regeln.
Als Konkubinatspartner haben Sie keinen gesetzlichen Erbanspruch. Ergänzend zum Konkubinatsvertrag ist daher ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll, in dem die Partner einander begünstigen.
1. Säule: Machen Sie sich Gedanken zur finanziellen Absicherung. Die AHV zahlt keine Witwen- oder Witwerrente an Konkubinatspartner aus.
2. Säule: Pensionskassen sind nicht verpflichtet, Renten an Konkubinatspartner auszuzahlen. Viele Kassen sehen aber Leistungen vor, wenn die Partnerschaft seit mehr als fünf Jahren besteht und eine schriftliche Mitteilung an die Pensionskasse erfolgte.
3. Säule: Die Auszahlung der gebundenen Vorsorge 3a ist gesetzlich geregelt. In der Säule 3a haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, den Konkubinatspartner schriftlich zu begünstigen. Die freie Vorsorge 3b lässt sich flexibel handhaben.
Merkblatt finanzielle Sicherheit
Mehr Tipps und Wissenswertes zum Thema Vorsorge für Paare mit und ohne Trauschein finden Sie in unserem Merkblatt «Konkubinat».
Wie lese ich meinen Pensionskassenausweis richtig?
Wie lese ich meinen Pensionskassenausweis richtig?
Dem Pensionskassenausweis entnehmen Sie wichtige Angaben über Ihre persönliche Vorsorgesituation. Sie erfahren zum Beispiel den aktuellen Stand Ihres Pensionskassenkapitals oder die Leistungen, die Sie beanspruchen können.
Folgende Angaben sind in jedem Pensionskassenausweis aufgeführt:
- Gemeldeter Lohn (entspricht dem AHV-Jahreslohn)
- Versicherter Lohn (definiert den Teil Ihres Lohnes, der in Ihrer Pensionskasse versichert ist)
- Altersguthaben (umfasst alle Beiträge, die von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber einbezahlt wurden, inklusive Zinsen)
- Leistungen im Alter
- Leistungen bei Frühpensionierung
- Leistungen für Hinterbliebene
- Leistungen bei Invalidität
- Finanzierung und Leistungsanteile (informiert über die Zusammensetzung Ihres aktuellen Beitrags)
- Vorbezug für Wohneigentum (informiert über den maximal möglichen Betrag, den Sie für die Finanzierung von selbstgenutzen Wohneigentum vorbeziehen dürfen)
- Einkaufspotenzial (informiert über die maximal möglichen freiwilligen Einzahlungen)
Unsere Tipps
Kontrollieren Sie, ob die Angaben im Pensionskassenausweis korrekt sind: Entspricht der gemeldete AHV-Jahreslohn dem effektiven Bruttolohn Ihres Lohnausweises? Nehmen Sie auch alle anderen Punkte unter die Lupe. Wie steht es beispielsweise mit den Pensionskassenleistungen bei Invalidität oder Tod?
Sollten Sie eine neue Stelle antreten, lohnt es sich, die Pensionskasse etwas genauer anzuschauen. Nicht immer bringt mehr Lohn auch eine bessere Vorsorge.
Machen Sie sich mit dem Reglement Ihrer Pensionskasse vertraut. Insbesondere die Voraussetzungen für Hinterlassenenleistungen sollten Sie kennen – gerade bei Konkubinatspaaren verlangen Pensionskassen häufig eine schriftliche Meldung des Begünstigten.
Merkblatt Pensionskassenausweis
In unserem Merkblatt «Pensionskassenausweis verstehen» finden Sie weitere Informationen und Tipps.
Ich bin Berufseinsteiger. Soll ich jetzt schon anfangen vorzusorgen?
Ich bin Berufseinsteiger. Soll ich jetzt schon anfangen vorzusorgen?
Für die Vorsorge gilt: Je früher Sie anfangen, desto besser. Zum einen sparen Sie mit Einzahlungen in die Säule 3a Steuern und zum anderen haben Sie mehr Zeit, Vermögen aufzubauen. Dabei lohnen sich auch kleinere Sparbeträge.
Rechenbeispiel
Wenn Sie monatlich 100 Franken auf ein Vorsorgekonto einzahlen, haben Sie nach 40 Jahren, inklusive Zinsen, rund 50 000 Franken angespart.
Unser Tipp
Kombinieren Sie das Vorsorgekonto 3a mit einem Vorsorgedepot. Ihr Geld wird in Vitainvest Anlagefonds investiert – was Ihnen die Chance auf höhere Erträge bietet.
Bei den UBS Vitainvest Anlagefonds haben Sie die Wahl zwischen acht verschiedenen Anlagefonds mit unterschiedlich hohen Anteilen an Anleihen, Aktien und Immobilien. Als Berufseinsteiger haben Sie einen langen Anlagehorizont – deshalb bieten sich für Sie Fonds mit einem hohen Aktienanteil an. So können Sie das Entwicklungspotenzial der Aktienmärkte bestmöglich ausschöpfen.
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1 Stunde, gut investiert
Mit dem UBS Vorsorge-Plan erstellen unsere Spezialisten gemeinsam mit Ihnen einen konkreten Massnahmenplan und beantworten Fragen zum Thema Ruhestand. Zum Beispiel:
- Wird mein Geld später im Alter reichen?
- Wie kann ich mein Geld anlegen, um höhere Erträge zu erzielen?
- Wie kann ich mit Vorsorgegeldern ein Eigenheim finanzieren?
- Wie plane ich meine Pensionierung ideal, um Steuern zu sparen?