Kontaktlos bezahlen: vier Mythen
Illustration: Till Lauer

Mythos 1

Unabsichtlich Zahlungen tätigen

Ungewollt die Zahlung eines anderen Kunden begleichen oder mehrere Zahlungen nacheinander tätigen – dies soll laut Mythos möglich sein. «Nein, es kann jeweils immer nur eine Zahlung getätigt werden. Sobald eine Zahlung beglichen wurde, schliesst das System des Bezahlterminals sie automatisch.» Und damit die Zahlung eines anderen Kunden beglichen werden könnte, müsste sie erst auf dem Terminal eröffnet werden. «Mein Tipp: immer zuerst den Kaufbetrag auf dem Display des Kartenterminals prüfen und dann die Zahlung ausführen. Zudem empfehle ich, die monatlichen Abrechnungen zu kontrollieren und Unstimmigkeiten umgehend schriftlich der Bank zu melden.»

Mythos 2

Beim Vorbeigehen Geld abbuchen

Ein Betrüger könne nahe an einer Karte vorbeigehen und via NFC (Nahfeldkommunikation) Geld abbuchen: ein Irrglaube. «Man kann nicht einfach eine Buchung ausführen. Dafür ist ein bei den Kreditkartenfirmen registriertes Bezahlsystem nötig.» Zudem funktioniert eine Transaktion nur aus nächster Nähe. Beim Vorbeigehen ist der Abstand meist zu gross, die Zeit zu knapp. Ausserdem erschweren zusätzliche Karten oder Münzen im Portemonnaie den Zugriff, selbst aus kleinster Distanz.

Mythos 3

Missbrauch einer gestohlenen Karte

Gemäss Mythos könnten mit einer gestohlenen Karte unendlich viele NFC-Zahlungen vorgenommen werden – ohne dass dies jemand merkt. «Nein, unendlich viele nicht.» Für sichere Kreditkarten gibt diverse Schutzmechanismen, die ein solches Szenario verhindern. Diese sorgen dafür, dass zum Beispiel der PIN-Code eingegeben werden muss. Das passiert dann, wenn die vom Herausgeber definierte Anzahl NFC-Transaktionen erreicht ist. Aus Sicherheitsgründen kann, ohne dass der Kunde etwas davon mitbekommt, im Hintergrund eine Online-Autorisierung ablaufen, auch bei Beträgen derzeit unter 80 Franken. Ausserdem sollte man bei Verlust oder Diebstahl die Karte sofort sperren lassen und nicht auf ein späteres Auffinden hoffen. Die Sperrung ist sofort über das UBS e-banking und UBS Mobile Banking oder via Telefon möglich.

Mythos 4

Per App Daten auslesen

Manche Leute befürchten, dass Kriminelle mit einer speziellen App Datenverbindungen der Karte auslesen könnten. Dafür müssten sie nur nah genug an ihrem Opfer stehen – zack, weg sind sie! «Ja, im Prinzip ist es möglich, das Verfalldatum und die Kartennummer auszulesen. Mit diesen Angaben allein lässt sich allerdings noch kein Missbrauch tätigen.» Auch hier erschweren Münzen und andere Karten die Verbindung zum Smartphone. Weiterhin können Name, CVV-Code und vergangene Transaktionen auf UBS-Karten nicht ausgelesen werden.

Marcel Drescher

Experte für Betrugsbekämpfung

Marcel Drescher leitet die Fraud Services im UBS Card Center und kennt sich bestens aus mit Versuchen zu Kartenmissbrauch. Er ist auch der Fachmann für das Thema sichere Kreditkarten, schliesslich verarbeitet das UBS Card Center 25 Prozent aller Kreditkartentransaktionen in der Schweiz.