Folgen Sie diesen Schritten, wenn Sie eine Privatperson über TWINT bezahlt haben, die bezahlte Ware aber nie bei Ihnen angekommen ist.

  1. Nehmen Sie mit dem Verkäufer Kontakt auf und klären Sie, ob die Zahlung angekommen und die Ware versendet worden ist.
  2. Versuchen Sie den Betrag direkt in TWINT vom Verkäufer zurückzufordern, sollte sich der Verkäufer nicht bei Ihnen melden und Sie immer noch keine Ware erhalten haben.
  3. Falls Sie den Betrag nicht innert nützlicher Frist zurückerhalten, melden Sie dies bitte der Polizei. Diese kann Ihnen dabei helfen, Ihr Geld zurück zu bekommen.
    UBS und TWINT können Ihnen hier leider nicht weiterhelfen, da wir sensitive Informationen nur auf Verfügung der Polizei herausgeben dürfen.