Bereit für das letzte Modul? Legen wir los!
In diesem Modul widmen wir uns dem dritten «L» unseres Beratungskonzepts: der «Legacy», also der Weitergabe. Die Frage, wie Sie Ihren Nachlass regeln und Ihr Vermögen für die Zeit nach Ihnen sinnvoll ordnen möchten, beeinflusst sowohl Ihre eigene Anlagestrategie als auch jene der nächsten Generation.
Die Weitergabe von Vermögen ist oft emotional. Sie berührt persönliche Werte und die Verantwortung gegenüber nahestehenden Personen – etwa Partnerinnen und Partnern oder der nächsten Generation. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Klarheit über Ihre Vorstellungen zu schaffen und das Gespräch mit wichtigen Bezugspersonen offen zu führen.
Unser Beratungsansatz «UBS Wealth Way» unterstützt Sie dabei, diesen Prozess bewusst und strukturiert anzugehen. Schauen wir uns gemeinsam an, wie.

Die Weitergabe von Vermögenswerten schon heute angehen
Die Entscheidung, wie und wann Sie Vermögenswerte weitergeben möchten, hat nicht nur Auswirkungen auf die Zukunft, sondern beeinflusst bereits heute Ihre Vermögensstruktur und Ihre Anlagestrategie. Deshalb empfiehlt es sich, die Vermögensnachfolge in Ihre Gesamtplanung einzubeziehen.
Bei der Perspektive Weitergabe in unserem Beratungsansatz steht das Vermögen im Fokus, mit dem Sie voraussichtlich nahestehende Personen unterstützen oder einen Beitrag zur Gesellschaft leisten möchten. Hier geht es darum, bewusst zu entscheiden, was Sie weitergeben möchten – an Familie, an nahestehende Personen oder für Projekte und Zwecke, die Ihnen am Herzen liegen. Weil der Zeithorizont in diesem Bereich oft langfristig ist, kann die passende Anlagestrategie anders aussehen als bei den Perspektiven Liquidität und Langlebigkeit.
Gleichzeitig ist es wichtig, sich zu überlegen, was mit Ihrem Vermögen geschieht und ob Sie eigene Regelungen treffen möchten. Genau hier setzt eine bewusste Nachlassplanung an.
Wie die drei Perspektiven Liquidität, Langlebigkeit und Weitergabe bei der Strukturierung Ihres Vermögens zusammenspielen, wird im ersten Modul erklärt.
Was passiert mit meinem Vermögen, wenn nichts geregelt ist?
Wenn Sie keine eigenen Regelungen treffen, zum Beispiel in Form eines Testaments, gilt bei Ihrem Ableben automatisch das gesetzliche Erbrecht. Es legt fest, wer welchen Anteil Ihres Vermögens erhält. Gesetzliche Erben sind beispielsweise Ehepartnerinnen oder Ehepartner sowie Nachkommen. Je nach Familiensituation können weitere Angehörige berücksichtigt werden.
Patchworkfamilie und Konkubinat: Besonderheiten beachten
Lebensmodelle ausserhalb der klassischen Familie, wie das Konkubinat oder Patchworkfamilien, stellen besondere Anforderungen an die Nachlassplanung. Konkubinatspartnerinnen und -partner haben ohne entsprechende Regelung keinen gesetzlichen Erbanspruch. In Patchworkfamilien treffen zudem unterschiedliche Beziehungen und Erwartungen aufeinander, was die Nachlasssituation oft komplexer macht.
Gerade deshalb ist eine bewusste und klare Planung wichtig. Wer keine eigenen Vorkehrungen trifft, überlässt die Vermögensverteilung den gesetzlichen Vorgaben – und riskiert, dass diese nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen.
Ihre Situation | Wer erbt? |
|---|---|
Verheiratet / eingetragene Partnerschaft, mit Kindern |
|
Verheiratet / eingetragene Partnerschaft, ohne Kinder |
|
Nicht verheiratet / keine eingetragene Partnerschaft, mit Kindern |
|
Nicht verheiratet / keine eingetragene Partnerschaft, ohne Kinder |
|
Den gesetzlichen Spielraum in der Nachlassplanung aktiv nutzen
Wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge individuell gestalten möchten, können Sie mit einer Nachlassregelung gezielt Einfluss darauf nehmen, wer, wann und in welchem Umfang erbt. Dabei gilt: Frei verfügen können Sie nur über die sogenannte freie Quote, während die gesetzlichen Pflichtteile zu berücksichtigen sind.
Pflichtteile und freie Quote – was bedeutet das?
Der Pflichtteil legt fest, welcher Mindestanteil am Nachlass einer erbberechtigten Person gesetzlich zusteht, unabhängig davon, ob die verstorbene Person sie begünstigen wollte oder nicht. Pflichtteilsgeschützte Erbinnen und Erben sind je nach Situation die Ehegattin oder der Ehegatte bzw. die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner sowie die Nachkommen. Über diesen Teil des Vermögens können Sie nicht frei verfügen.
Der übrige Teil des Nachlasses wird als freie Quote bezeichnet. Nur über diese freie Quote können Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst bestimmen.
Dieser Gestaltungsspielraum steht Ihnen jedoch nur zur Verfügung, wenn Sie aktiv entsprechende Vorkehrungen treffen, zum Beispiel in einem Testament oder einem Erbvertrag. Ohne eine solche Regelung gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge.
Was ist innerhalb der freien Quote möglich?
Innerhalb der freien Quote können Sie beispielsweise
- die Ehegattin oder den Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner sowie die Konkubinatspartnerin oder den Konkubinatspartner besser absichern,
- Nachkommen unterschiedlich berücksichtigen
- oder andere Personen oder Institutionen einsetzen.
Wie gross dieser Spielraum ist, hängt davon ab, wer zu Ihren gesetzlichen Erbinnen und Erben gehört. Die folgenden Grafiken zeigen dies beispielhaft:
Vermögensweitergabe: zu Lebzeiten und nach dem Ableben
Vermögen kann zu Lebzeiten oder nach dem Ableben weitergegeben werden. Beide Wege verfolgen unterschiedliche Ziele und sind mit spezifischen rechtlichen, steuerlichen und familiären Konsequenzen verbunden. Sie wirken sich zudem auf die Wahl der passenden Anlagestrategie aus.
Die folgende Grafik zeigt diese Möglichkeiten entlang zweier Dimensionen: Zeitpunkt der Weitergabe (zu Lebzeiten oder nach dem Ableben) und Art der Begünstigung (Familie oder Dritte).
Testament oder Erbvertrag: Was ist wann sinnvoll?
Für die Nachlassplanung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Welche Option für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer individuellen Situation und dem gewünschten Grad an Verbindlichkeit ab.
Testament
Ein Testament ist eine einseitige, persönliche Verfügung von Todes wegen. Sie können darin bestimmen, wer im Falle Ihres Ablebens welchen Teil Ihres Vermögens erhalten soll. Ein eigenhändiges Testament kann jederzeit angepasst werden und erfordert keine öffentliche Beurkundung. Es muss jedoch vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein.
Erbvertrag
Ein Erbvertrag wird gemeinsam mit den beteiligten Parteien geschlossen und ist für alle Vertragspartner verbindlich. Er eignet sich insbesondere, wenn verschiedene Interessen berücksichtigt oder eine einvernehmliche Lösung frühzeitig mit allen Beteiligten festgelegt werden soll. Ein Erbvertrag muss als Gültigkeitsvoraussetzung immer öffentlich beurkundet werden.
Annas Checkliste: wichtige Dokumente im Überblick
Für eine vorausschauende Planung sind folgende Dokumente zentral:
- Testament: regelt, wie Ihr Vermögen im Todesfall verteilt wird.
- Erbvertrag: hält verbindlich fest, was im Todesfall für die beteiligten Parteien gilt.
- Erbvorbezüge, Schenkungen oder Darlehen: eine schriftliche Vereinbarung dokumentiert die Vermögensübertragungen.
- Vorsorgeauftrag: bestimmt, wer Sie bei Urteilsunfähigkeit vertreten darf.
- Patientenverfügung: hält Ihre medizinischen Wünsche für den Fall der Urteilsunfähigkeit fest.
- Übersicht der Vermögenswerte: sorgt für Klarheit und Transparenz.
Diese Unterlagen sollten regelmässig überprüft und bei Veränderungen angepasst werden. Bewahren Sie sie an einem zentralen Ort auf und informieren Sie wichtige Bezugspersonen, wo sie zu finden sind.
Wenn eine Immobilie im Spiel ist: gemeinsam eine Lösung finden
Die Weitergabe einer Liegenschaft ist oft anspruchsvoller als die Aufteilung von Geldvermögen. Eine Immobilie lässt sich nicht einfach teilen, gleichzeitig hängen oft Erinnerungen und Erwartungen daran. Damit eine Lösung als fair empfunden wird, braucht es klare Absprachen.
Typische Fragen sind:
- Soll eine Person die Immobilie übernehmen und die anderen auszahlen?
- Wie soll die Immobilie bewertet werden?
- Wird die Immobilie von einer Partei übernommen, aber einem anderen Familienmitglied wird die weitere Nutzung eingeräumt?
- Oder ist ein Verkauf für alle die stimmigere Lösung?
Solche Entscheide betreffen nicht nur Zahlen, sondern auch Emotionen. Umso wichtiger ist es, diese Fragen frühzeitig zu besprechen.
Annas Tipps für einen konstruktiven Dialog in der Familie
Offene Gespräche sind nicht immer einfach. Sie schaffen aber Verständnis und sind oft der wichtigste Schritt, um spätere Spannungen zu vermeiden.
Es empfiehlt sich,
- frühzeitig zu informieren, nicht erst im Ernstfall,
- die nächste Generation rechtzeitig einzubeziehen und Erwartungen sowie Wünsche offen anzusprechen,
- zuzuhören und unterschiedliche Perspektiven ernst zu nehmen,
- Transparenz zu schaffen, auch wenn nicht alle Wünsche erfüllt werden können.
Je nach familiärer Situation kann auch ein geführtes Gespräch im Rahmen einer Mediation sinnvoll sein.
Gerne beraten Sie unsere Fachpersonen zu Ihrer individuellen Situation.
Kundinnen fragen – Anna antwortet
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