Zürich, 30. Januar 2020 – „Donald Trump wirft auch in diesem Jahr seinen Schatten auf die Schweizer Wirtschaft“, sagt UBS-Ökonom Alessandro Bee. Das kürzlich unterschriebene Teilabkommen im US-chinesischen Handelsstreit beruhigt zwar die Investoren, doch dürften die globale Wirtschaft und damit auch die Schweizer Exporteure wohl erst in der zweiten Jahreshälfte aufatmen können. Denn in den ersten sechs Monaten muss die Weltwirtschaft zuerst die Kollateralschäden der letztjährigen Eskalation im Handelskonflikt verdauen. UBS sieht deshalb für die Schweizer Wirtschaft lediglich ein BIP-Wachstum von 1,1 Prozent. Da dieses unter dem Potenzialwachstum liegt, hält es auch die Inflation (UBS-Schätzung für 2020: 0,5 Prozent) in Schach.

Wie im letzten Jahr stehen die Zentralbanken auch 2020 bereit, dem Wirtschaftswachstum unter die Arme zu greifen, sollte dieses ins Straucheln geraten. Das amerikanische Federal Reserve (Fed) könnte bei einer US-Konjunkturschwäche ihre Leitzinsen bis zu dreimal reduzieren. Sollte die EZB als Reaktion auf die Fed-Geldpolitik ihre Zinsen im März senken, würde sie den Druck zu einer Zinssenkung direkt an die SNB weitergeben. „Die EZB wird mit einem allfälligen Zinsschritt wohl noch mindestens bis April warten. Damit würde der Druck auf die SNB gemindert und diese könnte eine Zinsreduktion vermeiden“, so Alessandro Bee. Dank der Entschlossenheit der SNB, bei einem starken Franken einzugreifen, sehen die UBS-Ökonomen den EURCHF-Wechselkurs auf zwölf Monate bei 1.10.

Systemfremde Umverteilung bereitet Sorgen

Zusätzlich zu den kurzfristigen Risiken trüben weitere Ungewissheiten die wirtschaftlichen Aussichten. „Die Unsicherheiten im hiesigen Vorsorgesystem lasten langfristig auf der Schweizer Wirtschaft“, sagt Jackie Bauer, Ökonomin und Vorsorgeexpertin bei UBS. Sorgen bereitet insbesondere das Ausmass der systemfremden Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern in der 2. Säule. Durch den zu hohen Mindestumwandlungssatz werden aktuell fast CHF 7 Mrd. pro Jahr von Erwerbstätigen an Rentner umverteilt. Wird dem nicht Einhalt geboten, wird der Lebensstandard zukünftiger Generationen gemindert.

Viele Pensionskassen haben in den letzten Jahren ihre Hausaufgaben gemacht. Durch zukunftsgerichtete Anpassungen, wie höhere Beiträge und faire Umwandlungssätze, konnten die meisten beruflichen Vorsorgewerke, die mehr als nur das obligatorische Minimum versichern, ein stabiles finanzielles Fundament errichten. Dies kommt auch ihren angeschlossenen Arbeitgebern zugute. Denn eine nachhaltige berufliche Vorsorgelösung ist ein wichtiges Kriterium, um im Fachkräftewettbewerb einen attraktiven Arbeitsplatz zu offerieren. Der Leitfaden zur beruflichen Vorsorge von UBS unterstützt Unternehmen dabei, die optimale 2.-Säule-Vorsorgelösung für ihre individuelle Situation zu finden.

Der Bundesrat hat Ende 2019 seinen Reformvorschlag für die obligatorischen 2.-Säule-Versicherungsleistungen in die Vernehmlassung geschickt. „Positiv zu beurteilen ist die sofortige Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, auch wenn der fairere Wert im aktuellen Umfeld eher zwischen 4 und 5 Prozent liegen würde“, erklärt Jackie Bauer. Ausserdem ist die bessere Versicherung von Geringverdienern durch die Reduktion des Koordinationsabzugs zu begrüssen.

Neurentner profitieren zulasten der Jungen

Jedoch verfehlt die Vernehmlassungsvorlage das wichtigste Ziel: die Umverteilung von Jung zu Alt einzudämmen. Der Grund sind die unbefristeten, durch Lohnabgaben der Erwerbstätigen finanzierten, Ausgleichzahlungen für alle zukünftigen Rentner, wie sie von der Vorlage gefordert werden. Während die derzeitige Umverteilung hauptsächlich den obligatorisch Versicherten zugutekommt, würden neu auch die finanziell gut gestellten, überobligatorisch versicherten Neurentner profitieren. Der Empfängerkreis der Umverteilung würde somit zulasten der Jungen ausgeweitet statt eingegrenzt.

Dem Ziel, die Umverteilung auf das politisch Notwendige zu begrenzen, würde der Vorschlag der „Allianz für einen vernünftigen Mittelweg“ deutlich näherkommen. Diese Allianz stimmt mit dem Bundesrat in vielen Grundprinzipien überein. Eine ausreichende Kompensation wird allerdings zusammen mit einer stark reduzierten Umverteilung erreicht, da Ausgleichsmassnahmen nur den Neurentnern zukommen sollen, die tatsächlich von der Reduktion des Mindestumwandlungssatzes betroffen wären.

UBS Wirtschaftsprognosen Schweiz

* Jahr 2018 (in Mrd. CHF zu laufenden Preisen, saison- und kalenderbereinigt) ** ohne Wertsachen und nicht monetäres Gold ***Jahresdurchschnitt

 

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