Bereit fürs nächste Modul? Los gehts!

Neben der 1. Säule (AHV), die wir in Modul 2 angeschaut haben, ist auch die 2. Säule ein zentraler Pfeiler Ihrer Altersvorsorge. Sie setzt sich zusammen aus der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) – auch bekannt als Pensionskasse – und der obligatorischen Unfallversicherung (UVG).

Gemeinsam mit der 1. Säule (AHV) soll die 2. Säule (berufliche Vorsorge) im Ruhestand etwa 60 bis 70 Prozent Ihres letzten Einkommens abdecken. Ziel wäre es, mit der 1. und 2. Säule den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung möglichst beibehalten zu können. Zusätzlich schützt die 2. Säule bei Invalidität und zahlt im Todesfall Leistungen an Hinterbliebene.
Die berufliche Vorsorge wird durch die obligatorische Unfallversicherung ergänzt. Diese übernimmt Kosten bei Unfällen während der Arbeit oder in der Freizeit und zahlt Renten bei Invalidität oder im Todesfall nach einem Unfall.

Doch nicht alle Personen sind durch die 2. Säule in gleichem Umfang abgesichert. Je nach Höhe des Pensums, des Lohns und je nach Anzahl paralleler Jobs können Vorsorgelücken entstehen, sodass die 60 bis 70 Prozent nicht erreicht werden. Besonders Frauen haben häufig Lücken in ihrer beruflichen Vorsorge. Wussten Sie, dass jede vierte Frau in der Schweiz keine Pensionskasse hat, weil sie nie ein Einkommen in der versicherungspflichtigen Höhe erreicht hat?

In diesem Modul erfahren Sie:

  • wie die berufliche Vorsorge funktioniert,
  • wie Lücken in der 2. Säule entstehen, welche Auswirkungen das auf Ihre Vorsorge hat und
  • wie Sie diese Lücken gezielt schliessen können.

Alterssparen mit der Pensionskasse – so funktioniert es

Ob Sie in der 2. Säule versichert sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Arbeitnehmende mit einem Brutto-Jahreseinkommen ab 22 680 Franken (Stand 2025), die das 17. Lebensjahr vollendet haben, sind obligatorisch in der 2. Säule versichert. Für unter 25-Jährige ist allerdings nur der Risikoschutz für Tod und Invalidität verpflichtend, Altersguthaben werden erst ab dem 25. Altersjahrs obligatorisch angespart. Jedoch gibt es vermehrt Pensionskassen, die das Alterssparen ab 20 oder bereits ab 18 Jahren ermöglichen.

Die Beiträge in die Pensionskasse zahlen Arbeitgebende und Angestellte gemeinsam. Die Beitragshöhe steigt mit zunehmendem Alter. Ihr angespartes Kapital wird von der Pensionskasse professionell verwaltet – zum Beispiel durch Investitionen in Aktien, Obligationen oder Immobilien. Mit Hilfe dieser Erträge verzinsen die Pensionskassen Ihr Vorsorgekapital.

Was viele nicht wissen: Im Gegensatz zur 1. Säule funktioniert die berufliche Vorsorge nicht im Umlageverfahren. Was Sie in Ihrer beruflichen Vorsorge ansparen, gehört Ihnen und wird nicht von bereits pensionierten Generationen genutzt.

Für den späteren Bezug Ihres angesparten Altersguthabens haben Sie in der Regel drei Möglichkeiten:

  1. Monatliche Rente: Sie erhalten Ihr Guthaben als regelmässige Rentenzahlung.
  2. Kapitalbezug: Sie können Ihr Guthaben auf Wunsch als einmalige Auszahlung beziehen.
  3. Kombination: Sie kombinieren Rente und Kapitalbezug.

Mehr dazu erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Moduls. In bestimmten Situationen können Sie Ihr Altersguthaben schon vor dem Rentenalter als Kapital beziehen, zum Beispiel wenn Sie

  • auswandern,
  • sich selbstständig machen oder
  • eine selbst genutzte Immobilie kaufen.

Tipp: Sie möchten wissen, worauf Sie bei der Finanzierung eines Eigenheims achten müssen? Alle wichtigen Informationen finden Sie im Lernpfad «Immobilien».

Annas Glossar: Die wichtigsten Fachbegriffe der 2. Säule einfach erklärt

  • Altersguthaben: Das Altersguthaben ist das angesparte Kapital in der Pensionskasse. Es besteht aus den obligatorischen Beiträgen sowie Zinsen und möglichen freiwilligen Beiträgen (Einkauf).
  • BVG (berufliche Vorsorge): Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt die 2. Säule. Es schreibt vor, wie die Pensionskasse funktioniert und was versichert ist.
  • Eintrittsschwelle: Die Eintrittsschwelle bestimmt, ab welchem Jahreseinkommen Sie in der 2. Säule versichert sind. Sie liegt aktuell bei 22 680 Franken pro Jahr (Stand 2025).
  • Freizügigkeitskonto: Unterbrechen Sie Ihre Erwerbstätigkeit, wird das Vorsorgevermögen auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Es bleibt dort bis zur nächsten Anstellung oder bis es bei Pensionierung bezogen wird (dann meist als Kapital).
  • Freizügigkeitsleistung: Die Freizügigkeitsleistung ist Ihr angespartes Geld in der Pensionskasse, das Sie mitnehmen bzw. auf einem Freizügigkeitskonto parkieren, wenn Sie beispielsweise den Job wechseln, eine Erwerbspause einlegen oder die Schweiz verlassen.
  • Koordinationsabzug: Der Koordinationsabzug ist ein fixer Betrag, der vom Jahreseinkommen abgezogen wird. Nur der verbleibende «koordinierte Lohn» ist in der 2. Säule versichert. So soll sichergestellt werden, dass die Leistungen aus AHV und Pensionskasse sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.
  • Pensionskasse (Institution): Die Pensionskasse verwaltet Ihr Altersguthaben und zahlt später Leistungen wie die Altersrente oder das Kapital aus. Die Wahl der Pensionskasse, bei der die Altersguthaben der Angestellten angespart werden, ist Sache der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers.
  • Umwandlungssatz: Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Prozent Ihres angesparten Altersguthabens Sie jährlich als Rente erhalten.
  • UVG (Unfallversicherung): Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ist die Unfallversicherung für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch. Sie übernimmt Kosten bei Unfällen während der Arbeit oder auch in der Freizeit (abhängig vom Beschäftigungsgrad) sowie bei Berufskrankheiten.
  • Vorsorgeausgleich: Beim Vorsorgeausgleich wird im Fall einer Scheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft das während der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft angesparte Altersguthaben zwischen den beiden Parteien aufgeteilt.

Was beeinflusst das Altersguthaben in der 2. Säule?

Wenn Sie arbeiten und genug verdienen, um obligatorisch in der 2. Säule versichert zu sein, wächst Ihr Altersguthaben mit jedem Beitragsjahr. Es gibt aber auch Ausnahmen und persönliche Entscheidungen, die einen Einfluss auf die Höhe Ihres Altersguthabens haben.

Nicht obligatorisch versichert sind:

  • Selbstständige im Haupterwerb
  • Arbeitnehmende mit einem befristeten Arbeitsvertrag von weniger als drei Monaten
  • Mitarbeitende von Arbeitgebern, die nicht der Beitragspflicht unterstehen (zum Beispiel Botschaften oder internationale Organisationen)
  • Personen mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 70 Prozent

Weitere Situationen, die Ihr Altersguthaben beeinflussen, sind:

  • Jobwechsel: Mit dem Wechsel der Arbeitsstelle verändert sich in den meisten Fällen auch die Pensionskasse. Die Leistungen verschiedener Arbeitgebender und Pensionskassen können variieren und sich entsprechend auf das Altersguthaben auswirken.
  • Erwerbspausen: Kündigen Sie Ihre Stelle, ohne eine andere Anstellung anzutreten – beispielsweise für eine berufliche Auszeit oder eine Weiterbildung –, bleibt Ihr bis dahin angespartes Altersguthaben bestehen. Es wird aber auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Während der Zeit der Erwerbspause sparen Sie in der beruflichen Vorsorge nicht automatisch weiter. Das kann zu Vorsorgelücken führen.
  • Teilzeitarbeit oder tiefes Einkommen: Liegt Ihr Einkommen unter der Eintrittsschwelle von brutto 22 680 Franken pro Jahr (Stand 2025), entsteht kein obligatorischer Pensionskassenanschluss. Das betrifft besonders Personen mit mehreren Arbeitsstellen oder einem reduzierten Pensum. Teilzeitarbeit kann somit dazu führen, dass weniger oder gar keine Beiträge in die Pensionskasse eingezahlt werden, was langfristig zu einem geringeren Altersguthaben führt.
  • Scheidung oder Trennung: Im Rahmen des sogenannten Vorsorgeausgleichs wird das angesparte Altersguthaben im Falle einer Scheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft zwischen beiden Parteien aufgeteilt. So kann sich das während der Ehe angesparte Altersguthaben je nachdem stark verändern.
  • Frühzeitige Pensionierung: Lassen Sie sich vor dem Referenzalter pensionieren, verzichten Sie auf weitere Beitragsjahre. Das wiederum führt zu weniger Kapital im Alter.

Gerade Frauen sind häufiger von solchen Situationen betroffen – und damit auch ihre Vorsorge. Wussten Sie, dass jede zehnte Frau in der Schweiz mehr als eine Arbeitsstelle hat? Oft liegt das Einkommen pro Stelle dann unter der Eintrittsschwelle, obwohl das Gesamteinkommen höher wäre. Oder der Koordinationsabzug fällt bei einzelnen Stellen so stark ins Gewicht, dass am Ende kein oder nur wenig Einkommen in der 2. Säule versichert ist. Prüfen Sie bei wichtigen Lebensentscheidungen immer auch die Auswirkungen auf Ihre Vorsorge. So behalten Sie die Kontrolle über Ihr Altersguthaben und mögliche Risiken im Blick. Gerne helfen Ihnen unsere Fachpersonen. Vereinbaren Sie dazu ein unverbindliches Gespräch.

Annas Tipp: Freizügigkeitskonto einfach aufspüren

Wenn Sie den Job wechseln oder eine Erwerbspause einlegen, bleibt Ihr angespartes Altersguthaben bestehen. Es wird in eine von zwei Lösungen übertragen:

  • Freizügigkeitskonto: Ein Konto bei einer Freizügigkeitsstiftung (zum Beispiel bei einer Bank), auf dem Ihr Guthaben vorübergehend parkiert wird.
  • Freizügigkeitspolice: Eine Versicherungslösung, bei der Ihr Kapital ebenfalls verwaltet wird, bis Sie es in eine neue Pensionskasse einbringen oder beziehen.

Prüfen Sie regelmässig, wo Ihr Freizügigkeitskapital liegt – gerade nach einem Stellenwechsel. Nur, wie finden Sie heraus, ob Sie Guthaben in einer Freizügigkeitseinrichtung haben und wo dieses liegt? Mein Tipp: Nutzen Sie die Guthabensuche der Stiftung Sicherheitsfonds BVG. Über die entsprechende Website können Sie kostenlos prüfen lassen, ob irgendwo ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitsleistung auf Ihren Namen hinterlegt ist.

Beitragslücken in der 2. Säule erkennen und schliessen

Lücken in der beruflichen Vorsorge entstehen oft mit der Zeit und bleiben lange unbemerkt. Besonders betroffen sind Personen, die nicht in Vollzeit erwerbstätig sind oder im Verlauf des Berufslebens Unterbrüche haben.

Wer seine Vorsorgesituation früh prüft, kann aber gezielt handeln. Ein Blick in den Pensionskassenausweis zeigt:

  • wie hoch Ihr aktuelles Altersguthaben ist,
  • welche Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall versichert sind,
  • welche Altersrente Sie ungefähr erwarten können und
  • welches Einkaufspotenzial besteht.

Den Pensionskassenausweis können Sie ganz einfach bei Ihrer Pensionskasse anfordern. Kennen Sie diese Zahlen, können Sie gezielt entsprechende Massnahmen ergreifen. Wer beispielsweise freiwillig in die Pensionskasse einzahlt, kann zusätzliches Kapital aufbauen und gleichzeitig die Steuersituation optimieren. Auch wer länger erwerbstätig bleibt, spart mehr Altersguthaben an und verbessert die Rentenleistungen.

Zudem lohnt sich der Blick über die 2. Säule hinaus: Mit zusätzlichen Einzahlungen in die Säule 3a lassen sich Vorsorgelücken abfedern.

Welche dieser Möglichkeiten für Ihre Lebensphase sinnvoll ist, erfahren Sie in Modul 5. 

Annas Tipp: Steuern optimieren mit freiwilligem Einkauf

Wussten Sie, dass Sie mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse nicht nur Ihre Altersvorsorge verbessern, sondern auch die Steuerbelastung optimieren können?

Wenn Sie eine Lücke in Ihrem Altersguthaben haben, dürfen Sie nämlich freiwillig zusätzliches Geld in Ihre 2. Säule einzahlen. Diese Einzahlung wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Und das kann sich spürbar auf Ihre Steuerlast auswirken. Beachtet werden muss, wenn innerhalb von drei Jahren nach der Einzahlung wieder Kapital bezogen wird (zum Beispiel anstelle einer Rente bei der Pensionierung) müssen die eingesparten Steuern nachbezahlt werden. Während dieser drei Jahre darf der Einkaufsbetrag nicht als Kapital ausbezahlt werden.

Je nach persönlicher Situation lohnt sich der Einkauf schrittweise über mehrere Jahre. Und auch der ideale Zeitpunkt für einen Einkauf hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unsere UBS-Expertinnen und –Experten zeigen Ihnen gern, wie gross Ihr Einkaufspotenzial ist, wie Sie Ihre Steuersituation dabei gezielt optimieren können und was es zusätzlich zu berücksichtigen gilt. Vereinbaren Sie gern einen Termin

Exkurs: Rente oder Kapitalbezug – oder eine Kombination?

Beim Bezug des Altersguthabens stehen Ihnen zwei Möglichkeiten (sowie die Kombination der beiden) offen:

  1. Die monatliche Rente sichert Ihnen ein lebenslanges Einkommen. Auch Hinterbliebene können durch eine Hinterbliebenenrente abgesichert werden. Die Höhe Ihrer Rente hängt vom Umwandlungssatz ab: Dieser bestimmt, welcher Prozentsatz des angesparten Kapitals Ihnen jährlich als Rente ausbezahlt wird. Aktuell liegt der Mindestumwandlungssatz bei 6,8 Prozent (Stand: 2025) für den obligatorischen Teil (BVG-Sparanteil).
  2. Der Kapitalbezug ermöglicht Ihnen, das Altersguthaben einmalig oder in mehreren Teilen als direkte Auszahlung zu beziehen. Sie entscheiden selbst, wie Sie das Geld verwenden oder anlegen sowie vererben. Beachten Sie dabei: Das Anlagerisiko tragen Sie selbst, und das Geld sollte im Idealfall bis ins hohe Alter reichen.
  3. Einige Pensionskassen bieten flexible Modelle an, bei denen die Versicherten die Art der Auszahlung (Rente, Kapital oder eine Kombination) innerhalb bestimmter Grenzen selbst wählen können.  

Ob Rente, Kapitalbezug oder eine Kombination davon für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Lebenssituation ab, etwa:

  • der familiären Situation,
  • Ihrer Gesundheit,
  • weiteren Vermögenswerten sowie
  • Ihren Plänen für die Zeit nach der Pensionierung.

Vorteile von Rente oder Kapitalbezug:

Rente

Rente

Kapitalbezug

Kapitalbezug

Rente

Lebenslanges, sicheres Einkommen

Kapitalbezug

Flexibilität bei der Verwendung des Kapitals

Rente

Hinterbliebenenleistungen möglich

Kapitalbezug

Kapital kann vererbt werden,
Konkubinatspartner oder -partnerin kann im Todesfall begünstigt werden

Rente

Kein Anlagerisiko für Sie

Kapitalbezug

Eigenverantwortung für Anlage und Budget

Rente

Planbar, konstant

Kapitalbezug

Mehr Freiheiten, aber auch mehr Verantwortung

Rente

Keine Vermögensverwaltung notwendig

Kapitalbezug

Vermögen kann in Eigenregie verwaltet werden

Warum ist die Entscheidung Rente oder Kapitalbezug so wichtig? Einmal entschieden, lässt sich die Wahl in der Regel nicht mehr rückgängig machen. Im Beratungsgespräch prüfen wir gemeinsam, welche Lösung zu Ihrer persönlichen Situation passt. Kontaktieren Sie uns gern.

Kundinnen fragen – Anna antwortet

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