So können Sie bei den Steuern sparen

Säule 3a (gebundene Vorsorge)

Gelder, die Sie Jahr für Jahr auf Ihr Säule 3a- Konto oder -Depot einzahlen, können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Auch im 2024 können Sie bis zu 7056 Franken in die Säule 3a einzahlen. Sind Sie keiner Pensionskasse angeschlossen, dürfen Sie bis zu 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens in die Säule 3a einbringen (max. 35 280 Franken). Übrigens: Sie können auch kleinere Beiträge einzahlen.

Pensionskasseneinkauf

Freiwillige Einzahlungen in Ihre Pensionskasse können Sie ebenfalls vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Idealerweise staffeln Sie die Einzahlungen über mehrere Jahre hinweg. So sparen Sie mehr Steuern, als wenn Sie einmalig einzahlen.

In der Regel können Sie Ihrem Pensionskassenausweis entnehmen, ob Sie über ein Einkaufspotenzial verfügen. Eine Lücke in der Pensionskasse kann beispielsweise durch fehlende Beitragsjahre aufgrund einer Babypause entstehen.

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Vorsorgegelder gestaffelt beziehen

Je nach Kanton können Sie viel Geld sparen, wenn Sie Ihre Vorsorgegelder – beispielsweise für die Amortisation von Wohneigentum oder beim Austritt aus dem Erwerbsleben – gestaffelt beziehen. Versuchen Sie deshalb, den Kapitalbezug aus der Säule 3a, aus der Pensionskasse oder falls vorhanden aus der Freizügigkeitsstiftung zeitlich zu staffeln. Hilfreich ist dabei, wenn Sie mehrere Säule 3a-Konti haben. Eröffnen Sie ein neues Säule 3a-Konto, sobald das bestehende 3a-Konto etwa 50 000 Franken erreicht hat.

Längerer Erwerbsunterbruch

Planen Sie eine längere unbezahlte Unterbrechung der Erwerbstätigkeit – beispielsweise eine Weltreise – am besten über den Jahreswechsel. Sie sparen mehr Steuern, wenn Sie von Juni bis Juni fehlen, anstatt von Januar bis Dezember. Denn damit verteilen Sie den Lohnausfall auf zwei Steuerjahre.

Renovationen sorgfältig planen

Den Unterhalt von Liegenschaften können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Grössere werterhaltende Renovationen sollten nicht im selben Jahr durchgeführt, sondern auf mehrere Jahre verteilt werden. Dadurch fällt die Steuerbelastung insgesamt tiefer aus, da Sie so die Spitze Ihrer Steuerprogression Jahr für Jahr brechen.

Steuerabzug für leere Zimmer

Falls Sie in Ihrem Eigenheim ein Zimmer nicht mehr benötigen – beispielsweise weil die Kinder ausgezogen sind –, können Sie sich beim Steueramt melden und einen sogenannten Unternutzungsabzug geltend machen. Der Eigenmietwert verringert sich proportional um die nicht genutzten Zimmer. Aber aufgepasst: Nicht alle Kantone bewilligen diesen Abzug.

Nicht am Jahresende heiraten

Sobald Sie Ihren Partner geheiratet haben, werden Sie von Bund und Kantonen für das ganze Heiratsjahr gemeinsam besteuert. Bei Doppelverdienern ergibt das in der Regel höhere Steuerbelastungen. Daher kann es finanziell Sinn machen, nicht kurz vor Jahresende zu heiraten, sondern die Hochzeit auf den Anfang des nächsten Jahres zu legen.

Vermögensverwaltungskosten

Für Vermögensverwaltungsmandate können jene Kosten von der Einkommenssteuer abgezogen werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einkommenserzielung (Zinsen, Dividenden) stehen. Anleger ohne Vermögensverwaltungsmandat können beispielsweise die Kosten für das Steuerverzeichnis sowie die Depot- und Kontoführungsgebühren abziehen.

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