Schweizer Zollbestimmungen: Was darf ich alles mit nach Hause nehmen?

Nicht alles, was man im Ausland kauft, lässt sich problemlos in die Schweiz einführen. Es lohnt sich, die Vorschriften sorgfältig abzuklären – hier ist eine Übersicht.

Schweizer Zollbestimmungen

Was darf ich zollfrei in die Schweiz mitnehmen?

Persönliche Gebrauchsgegenstände wie Kleider, Toilettenartikel, Sportausrüstung, Handy, Kamera und Laptops, die sie meist schon bei der Ausreise mit sich tragen, dürfen sie auch wieder in die Heimat zurückbringen. Hinzu kommen der Reiseproviant oder auch der Treibstoff im Tank Ihres Fahrzeugs und ein Freibetrag von eingekauften Waren bis zu einem Wert von 300 Franken, den Sie nicht verzollen müssen.

Was muss ich verzollen?

Sobald Sie Waren im Wert von mehr als 300 Franken einführen, müssen Sie gemäss den Schweizer Vorschriften die Mehrwertsteuer bezahlen – 2,5 Prozent auf Lebensmitteln und Büchern respektive 7,7 Prozent auf anderen Gütern. Ausserdem fallen ab bestimmten Mengen Zölle auf Lebensmitteln, Tabak und Alkohol sowie Treibstoff an.

Ware

Ware

Freimenge

Freimenge

Verzollung

Verzollung

Ware

Fleisch und Fleischzubereitungen

Freimenge

1 Kilo

Verzollung

CHF 17.- pro Kilo, ab 11 Kilo je CHF 23.- pro Kilo

Ware

Butter, Rahm

Freimenge

1 Kilo respektive 1 Liter

Verzollung

CHF 16.- pro Kilo

Ware

Öle, Fette, Margarine

Freimenge

5 Kilo respektive Liter

Verzollung

CHF 2.- pro Kilo

Ware

Alkoholische Getränke bis 18 Volumenprozent

Freimenge

5 Liter

Verzollung

CHF 2.- pro Liter

Ware

Alkoholische Getränke über 18 Volumenprozent

Freimenge

1 Liter

Verzollung

CHF 15.- pro Liter

Ware

Zigaretten, Zigarren, Tabakfabrikate

Freimenge

250 Stück oder 250 Gramm Tabakfabrikate

Verzollung

CHF 0,25.- pro Stück respektive CHF 0,1.- je Gramm

Ware

Treibstoff

Freimenge

Tankinhalt plus 25 Liter

Verzollung

CHF 0,75.- pro Liter

Die Angaben gelten pro Tag und Person, für Personen ab 17 Jahren.

Klären Sie im Zweifelsfall frühzeitig mit den Behörden des Reiselandes und der Schweiz ab, welche Güter eine Bewilligung erfordern.

Was darf ich nicht in die Schweiz einführen?

Seit Juli 2008 ist der Import gefälschter Markenartikel auch für den privaten Gebrauch verboten.
Mehrere Tausend Tier- und Pflanzenarten unterliegen dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), andere sind durch die nationale Gesetzgebung geschützt. Die Aus- und Einfuhr von lebenden Exemplaren oder Produkten solcher Arten ist entweder verboten oder bewilligungspflichtig. Deshalb sich vorher stets informieren.
Produkte tierischer Herkunft, darunter auch Milchprodukte und Honig, dürfen Sie nur aus EU-Staaten, Island und Norwegen einführen. Darüber hinaus gelten unter anderem strenge Restriktionen für Kulturgüter (Antiquitäten), Laserpointer oder Waffen.

Was geschieht bei einer Missachtung der Zollvorschriften?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Wer verbotene, bewilligungs- oder abgabepflichtige Waren nicht, unvollständig oder falsch anmeldet, macht sich strafbar. Stellt ein Zollbeamter bei einer Kontrolle fest, dass jemand nicht vorschriftsgemäss gehandelt hat, kann er Bussen verordnen.

Wie kann ich Waren verzollen?

Bei Grenzübergängen, die durch Personal des Schweizer Zolls besetzt sind, genügt es, ihre Waren mündlich anzumelden. Die Eidgenössische Zollverwaltung bietet die Smartphone-App QuickZoll an, mit der Sie Ihre Waren verzollen können. Diese ist im App Store sowie im Google Play Store kostenlos erhältlich. Die App funktioniert aber nur für Waren, die nicht bewilligungspflichtig sind.