Hinweis: Orange und rote Einzahlungsscheine können nur noch bis 30.09.2022 bezahlt werden, welche dann durch die QR-Rechnung abgelöst wird.

Ab dem 1. Mai 2022 können über UBS keine roten und orangen Einzahlungsscheine mehr bestellt werden. Nutzen Sie das UBS QR-Rechnungsportal, um schnell und einfach QR-Rechnungen mit wenigen Klicks selbst zu erstellen.

Wichtig: Informieren Sie Ihre Kunden, bestehende Daueraufträge durch die QR-Rechnung zu ersetzen, sobald Sie als Rechnungssteller auf QR-Rechnungen umgestellt haben. Alle bestehenden Daueraufträge (basierend auf roten / orangen Einzahlungsscheinen), müssen mit der neuen QR-Rechnung ersetzt werden.