UBS stellt Ihnen Ihre Korrespondenz standardmässig elektronisch in UBS Digital Banking zu (siehe Basisbestimmungen für UBS Digital Banking). Gewisse Dokumente erhalten Sie weiterhin per Post.

Nachfolgend finden Sie eine nicht abschliessende Übersicht der häufigsten elektronisch zugestellten Dokumente. Bitte beachten Sie, dass beispielsweise geltende Gesetze und Vorschriften, technische Gründe oder sonstige Umstände einen Versand dieser Dokumente auf dem Postweg erfordern können.

Kategorie

Beispiele elektronisch zugestellter
Dokumente

Beispiele weiterhin per Post zugestellter Dokumente

Wichtige Mitteilungen (Kundenschreiben)

  • Änderung von allgemeinen Geschäftsbedingungen – inklusive Produkt-, Dienstleistungs- und Preisbestimmungen
  • Regulatorische Mitteilungen und Informa­tionen

 

Konto/Depot-Reporting

  • Kontoauszüge
  • Bescheinigungen für Zinsen und Gebühren
  • Zins- und Kapitalausweise
  • Dienstleistungspreisabschlüsse
  • Vermögens- und Depotauszüge
  • Wertschriftenverzeichnisse
  • Depotauszüge Namensaktien
  • Depotumsatzauszüge
  • Saldierungsdokumente
  • Fondskontoauszüge

Zahlungsverkehr

  • Gutschrifts- und Belastungsanzeigen
  • Anzeigen Checkverkehr
  • Listen BESR-Eingänge
  • Borderos für Checksendungen
  • Rücklastschriften aus LSV

Kreditkarten

  • Kartenabrechnungen
  • Zinsausweise

 

Wertschriften/Börse/ Kapitalmarkt

  • Börsenabrechnungen
  • Future und Optionsreports
  • Neuemissionen / Corporate Actions-Abrechnungen
  • Couponabrechnungen
  • Avisierung Corporate Actions (z.B. Wahldividenden, Kapitalerhöhungen, Übernahmeofferten, Fusionen oder Namensänderungen)
  • Einladung Generalversammlungen und Avisierung Class Actions
  • Avisierung Corporate Actions, die marktbedingt oder aufgrund von Sonderdruck-Anhängen nicht elektronisch zugestellt werden können1

Hypotheken

  • Auszahlungs- und Rückzahlungsanzeigen
  • Fälligkeitsanzeigen
  • Zinssatzänderungsanzeigen
  • Bescheinigungen
  • Hypotheken-Mahnungen

 

Steuer-Reporting

  • Steuerauszüge
  • Steuerbescheinigungen Fondskonto
  • Bestimmte länderspezifische Steuerreports

 

1 Falls zum Beispiel ein physisches Dokument für die Teilnahme erforderlich ist oder eine Transaktion mehrere Antwortfristen aufweist.

Änderung der Zustellung

Wenn Sie Ihre Korrespondenz momentan per Post erhalten und auf die elektronische Zustellung umstellen möchten, geht das in UBS Digital Banking wie folgt:

Möchten Sie Ihre Dokumente per Post und nicht elektronisch erhalten, können Sie die Umstellung am selben Ort vornehmen. Wichtiger Hinweis: Die Zustellung der Dokumente per Post kann mit wiederkehrenden Kosten verbunden sein, die Ihnen belastet werden.

Tipp: Lassen Sie sich mittels Benachrichtigungen via App (Push), SMS oder E-Mail informieren, wenn neue Dokumente vorliegen. Die entsprechenden Benachrichtigungen aktivieren Sie im E-Banking unter Dokumente > Benachrichtigungen einrichten bzw. in der Mobile Banking App unter Profil > Einstellungen > Benachrichtigungsregeln > Dokumente & Kommunikation > Neue Regel hinzufügen.

Wichtiger Hinweis zu Corporate Actions

Mit Änderung der Zustellungsart auf Elektronisch können Sie und Ihre Zugriffsberechtigten Corporate Actions online einsehen und online entsprechende Instruktionen erteilen. Da Corporate Actions teilweise an kurze Fristen gebunden sind, wählen Sie die für Sie passende Benachrichtigungsart (Push, SMS oder E-Mail) in den Einstellungen, damit Sie keine Corporate Actions in Digital Banking verpassen. Falls bis anhin eine von Ihnen bevollmächtigte Person oder Ihr Vertreter Ihre Corporate Actions erhalten und Instruktionen erteilt hat, sollten Sie diese/n über die Änderung der Zustellungsart informieren.