Die an der SIX kotierten Schweizer Immobilienfonds unterstehen den SIX-Regeln betreffend Ad hoc-Publizität. In Art. 72 des Kotierungsreglements wird der Emittent verpflichtet, den Anleger über kursrelevante Tatsachen, welche nicht öffentlich bekannt sind und die zu einer erheblichen Änderung der Kurse führen können, zu unterrichten.
Solche Meldungen werden für die an der SIX kotierten UBS Immobilienfonds den Anlegern wie folgt kommuniziert:
- Auf der Newspage unserer Immobilienfondsseiten
- Durch ein E-Mail an den interessierten Anleger.
- Auf der Internetseite von Swiss Fund Data.
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