Verordnung der EU über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Die nachfolgenden Inhalte sollen Transparenz bieten über Angebote für Investoren von ausgewählten Rechtseinheiten von UBS im Rahmen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) sowie über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung wesentlicher nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen, nachhaltiger Produkte, die ökologische oder soziale Merkmale haben, und Produkte, die nachhaltiges Anlegen zum Ziel haben.
Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken
Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
UBS ist der Meinung, dass Nachhaltigkeitsrisiken die Performance von Anlageportfolios beeinflussen könnten. Um die langfristige Performance der Anlagen von Kunden zu verbessern, bezieht UBS Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Anlageentscheidungs- und Anlage-/Versicherungsberatungsprozess ein, sofern diese relevant sind. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken wird in Übereinstimmung mit den UBS-Richtlinien vollzogen, welche die Erstellung von Investment Research Meinungen, die Portfolio Zusammensetzung und die Produktauswahl regeln.
Zusätzliche Informationen darüber, wie GWM Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozess integriert
Die Art und Weise, wie UBS Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidungs- und Anlageberatungsprozesse einbezieht, spiegelt sich in den UBS-Richtlinien wieder, die diese Prozesse regeln. Unter anderem beinhalten die Richtlinien Anleitungen, an die sich Analysten beim Erstellen ihrer unabhängigen Meinungen halten müssen. Die Investitionsentscheidungs- und Anlageberatungsprozesse von UBS sind mehrstufig; dazu gehört die Wahl von bevorzugten Instrumenten basierend auf ihren Erfolgsaussichten am Markt.
Bei der Beurteilung der Wertschriften einzelner Emittenten (Aktien und Anleihen) oder Anlagefonds werden Nachhaltigkeitsrisiken sowie auch andere finanzielle Risiken berücksichtigt, wobei eine Analyse der Emittenten in finanzieller Hinsicht und eine sorgfältige Prüfung des Fonds durchgeführt wird:
- Die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und ihrer Wesentlichkeit gehört zu den zahlreichen Faktoren, die darüber bestimmen, ob Aktien einzelner Emittenten empfohlen werden oder nicht. Sie bestimmt auch, inwieweit diese Instrumente für Anlageverwaltungsmandate und bei der Anlageberatung ausgewählt werden sollten. Nachhaltigkeitsrisiken werden explizit im Dokument «Principles and methodology of reasearch in Global Wealth Management CIO Investment Office» erwähnt (verfügbar unter ubs.com/cio).
- Die Überprüfung der Fonds konzentriert sich auf die Strategie und darauf, wie Fondsmanager Risiken und Chancen (einschliesslich ESG-Risiken und Chancen) in ihren Anlageprozess einfliessen lassen. Es handelt sich dabei nicht um eine Beurteilung der einzelnen Positionen in einem Portfolio. Als Teil der standardmässigen Überprüfung des Fonds wertet UBS WM ein ESG-Rating für jeden Fonds aus. Während Nachhaltigkeit und andere Risikothemen von jedem Manager berücksichtigen werden sollten, ist es wahrscheinlich, dass Fonds mit höheren ESG-Rating ein niedrigeres Nachhaltigkeitsrisiko bergen, da dem Research, den Investitionsentscheidungen und/oder der aktiven Aktionärsbeteiligung eine höhere Gewichtung und mehr Ressourcen zukommen. Wenn ein Fondsmanager es versäumt, Nachhaltigkeitsrisiken in seinen Investitionsentscheidungsprozess einzubeziehen, hat dies in der Regel ein niedrigeres ESG-Rating zur Folge.
Bei dem Investment Research und der Prüfung des Fonds verfolgt UBS das Ziel, finanzielle Risiken (u.a. Nachhaltigkeitsrisiken) zu identifizieren, um das Gesamtrisiko des Portfolios zu managen.
Der weltweite Vergütungsansatz von UBS wird von den Grundsätzen der Gesamtvergütung («Total Reward Principles ») untermauert. Diese legen das Augenmerk v.a. auf das Verhalten sowie einwandfreie Risikomanagementpraktiken. Die Leistung von Mitarbeitenden wird anhand verschiedener finanzieller und nicht-finanzieller Ziele, darunter auch Risikomanagement, bewertet und vergütet. Das Risikomanagementziel wird, wo möglich, die Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen. Wenn Nachhaltigkeitsrisiken Teil der Leistungsziele von Mitarbeitenden sind, werden sie in die qualitative Leistungsbeurteilung einbezogen. Diese Beurteilung bestimmt unter anderem über die Gesamtvergütung der Mitarbeitenden. Der Vergütungsansatz von Mitarbeitenden wird in den entsprechenden Vergütungsrichtlinien abgebildet.
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
UBS erkennt die Notwendigkeit für Transparenz in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren an. UBS hat interne Verfahren definiert und folgt diesen zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Auswirkungen. Sie berücksichtigt diese als Teil ihres Anlageentscheidungsprozesses. UBS arbeitet zurzeit an der weiteren Verbesserung der internen Rahmenbedingungen in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Aus diesem Grund werden weitere Informationen über die Maßnahmen zur Ermittlung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen, eine Beschreibung dieser Auswirkungen sowie sämtlicher diesbezüglicher Handlungen, verbessert und weitere Informationen werden veröffentlicht.
Principal Adverse Impacts ("PAI") werden im Rahmen unserer UBS Advice Sustainable Investing (SI) Lösungen berücksichtigt, sofern Kunden den entsprechenden europäischen Vorschriften unterliegen.
Funds
UBS Advice SI berücksichtigt gegenwärtig nachteilige Auswirkungen (Principal Adverse Impact - PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren über seine Anlagen in Fonds mit einem Mindestanteil an nachhaltigen Anlagen. Anlagemanager müssen Informationen darüber zur Verfügung stellen, ob der Fonds PAI auf Nachhaltigkeitsfaktoren, darunter auch Verstösse gegen die «Global Compact»-Grundsätze der Vereinten Nationen, berücksichtigt. Zudem müssen Manager mitteilen, ob kontroverse Geschäftsaktivitäten, die zu Ausschlüssen von Unternehmen führen, deren Geschäftstätigkeiten in die Kategorien Tabak, Glücksspiel, Pornografie und Waffen fallen.
Einzeltitel
UBS berücksichtigt ökologische und soziale Auswirkungen bei ihrer Anlageberatung für UBS Advice SI Lösungen. Gegenwärtig beruht die Berücksichtigung auf der Bewertungsmethode für nachhaltiges Anlegen von UBS CIO, die als Equivalent für das Regelwerk über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, wie in der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) festgelegt, angesehen wird. Die Methodik beruht auf einem systematischen Verfahren des Bezugs und der Verarbeitung von Daten über Nachhaltigkeitsindikatoren. Die Indikatoren werden zu sechs nachhaltige Anlagethemen aggregiert: Umweltverschmutzung und Abfall, Klimawandel, Wasser, Menschen, Produkte und Dienstleistungen und Governance. Dieser Ansatz führt zu Bewertungen von null bis zehn für jedes der sechs Themen sowie ein abschliessendes Null-bis-Zehn-Gesamtrating, die den gewichteten Durchschnitt von Einzelbewertungen der Themen basierend auf der Wichtigkeit für jede Branche widerspiegelt. Unternehmen, die bei ihrer betrieblichen Themen-Bewertung in den unteren 20 Prozent liegen, werden so angesehen, dass ihre Beteiligung an ESG-Themen schwach ausfällt. Nur solche Anlagen, die einen definierten Schwellenwert bei den Themen-Bewertungen überschreiten, werden als nachhaltige Anlagen betrachtet. Zudem werden für nachhaltige Anlagen kontroverse Geschäftsaktivitäten und Ereignisse berücksichtigt. Dies führt zu Ausschlüssen von Unternehmen vom nachhaltigen (SI) Anteil des Portfolios, deren Geschäftstätigkeiten in die Kategorien Erwachsenenunterhaltung, Waffen, Alkohol, Glücksspiel, genetisch veränderte Organismen, Atomkraft, Kraftwerkskohle oder Tabakwaren fallen oder bei denen ein gravierendes Ereignis vorkam. Darüber hinaus ermöglicht die Ausschlussstrategie, dass die persönlichen Bedürfnisse und Präferenzen des Anlegers in die Anlageberatung einbezogen werden können. UBS nimmt ständig weitere PAI-Indikatoren in Einklang mit der SFDR auf.
Relevant für GWM Luxemburg, Frankreich und Italien, wo Versicherungsberatung angeboten wird
Derzeit berücksichtigt UBS bei der Beratung zu Versicherungsprodukten keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen ("PAI") von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Als beauftragter Versicherungsvermittler vertreibt UBS derzeit Versicherungsprodukte, die von Versicherungsunternehmen emittiert werden. Der Anlagerahmen für Versicherungslösungen wird von jedem Versicherungsunternehmen gemäss seiner eigenen Anlagepolitik festgelegt.
Im Rahmen der bestehenden Vereinbarung beabsichtigt UBS als Versicherungsvertrieb nicht, wesentliche nachteilige Auswirkungen bei der Versicherungsberatung zu berücksichtigen. Wenn eine oder mehrere der zugrunde liegenden Anlageoptionen, die das Versicherungsprodukt anbietet, ökologische oder soziale Merkmale fördern, fördert das Versicherungsprodukt dieselben Merkmale, die nur dann erfüllt sind, wenn die Produkte nach der Auswahl durch den Versicherungsnehmer in mindestens eine dieser spezifischen Anlageoptionen investieren und diese Option während der Haltedauer des Produkts beibehalten wird.
Die Mitwirkungsrichtlinien von UBS Asset Management (AM) definieren, was Mitwirkung für UBS AM bedeutet, und erläutern, wie sie mit den Prozessen zur Integration und zur Stimmrechtsvertretung von UBS AM verbunden ist. Das Dokument legt dar, wie die Mitwirkung Teil der Treuhandpflicht von UBS AM gegenüber Kunden ist. Es ist ein integraler Bestandteil des Anlageberatungsprozesses von UBS AM für aktive und passive Strategien. Die Mitwirkungsrichtlinien bieten eine Übersicht darüber, wie UBS AM ihre Mitwirkung gewichtet, basierend auf ihrer finanziellen Beteiligung, dem Vorhandensein hoher Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ESG-Risiken) sowie der Berücksichtigung von wesentlichen externen Effekten und Meinungen. Sie beschreibt auch den Research-Prozess von UBS AM, die Quellen von UBS AM, die von UBS AM angesprochenen Themen und die Unternehmensvertreter, mit denen UBS AM üblicherweise im Kontakt steht. Im Dokument informiert UBS AM über das System, welches eingerichtet wurde, um Mitwirkungsziele zu definieren und Fortschritte anhand dieser Ziele zu messen. Weiter gibt das Dokument Aufschluss über den Eskalationsprozess von UBS AM, sollte der Dialog zwischen UBS AM und den Unternehmen nicht erfolgreich verlaufen. Des Weiteren werden die Kriterien von UBS AM bei der Zusammenarbeit mit anderen Investoren erklärt, sowie auch Prozesse zum Umgang mit Insiderhandel und aus Interessenkonflikten entstandenen Risiken. Schliesslich legen die Mitwirkungsrichtlinien die Verpflichtungen von UBS AM fest, einen qualitativ hochwertigen Dialog mit Unternehmen zu führen und sowohl den Kunden als auch der breiten Öffentlichkeit nützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Im Anhang dieses Dokuments befindet sich eine vollständige Liste der Verwaltungskodexe, denen sich UBS AM verschreibt, sowie eine Liste der wichtigsten ESG-/Verwaltungsinitiativen, die UBS AM zurzeit unterstützt.
Weitere Informationen entnehmen Sie der aktuellsten «UBS Asset Management Global Stewardship Policy».
UBS Global Wealth Management (UBS GWM) betrachtet die Verwaltung als wichtigen Teil der Treuhandpflicht sowie als wichtiges Werkzeug, um die Auswirkungen innerhalb nachhaltiger Anlagestrategien zu steuern. Da UBS GWM in erster Linie ein Vertreiber von Fonds ist, ist die Berücksichtigung der Verwaltungspraktiken externer Vermögensverwalter in die Prüfung der Sorgfaltspflichten von Fonds durch UBS GWM eingebettet. Die Mitwirkungsrichtlinien von UBS GWM zielen auf die persönliche Mitwirkung der einzelnen Vermögensverwalter in ihrer Rolle als Aktionäre. Bei der individuellen Vermögensverwaltung erhält UBS nur die Autorisierung für das Depot des Kunden, d.h. UBS handelt als Vertreterin, die Absichtserklärungen im Namen des Kunden abgibt. Der Kunde bleibt jedoch Aktienbesitzer und somit Aktionär. Deshalb sehen die UBS Mitwirkungsrichtlinien folgende Verfahren vor:
Ausübung der Aktionärsrechte – Stimmrecht
Vermögensverwaltungsmandate mit Kunden sehen keine explizite Autorisierung für UBS in Bezug auf Stimmrechte vor oder schliessen das Ausüben von Stimmrechten ausdrücklich aus. Aus diesem Grund übt UBS keine Stimmrechte aus, die sich aus den Aktienbeständen eines Portfolios ergeben.
Sollte UBS Fondsanteile erwerben, so ist das Verwaltungsunternehmen des Fonds normalerweise berechtigt, die Stimmrechte auszuüben, die sich aus den über den Fonds gehaltenen Aktien ergeben. Bei der Auswahl eines Fonds berücksichtigt UBS die Mitwirkungsrichtlinien, die vom Verwaltungsunternehmen des Fonds veröffentlicht wird.
Im Verlauf der Jahre hat sich UBS verschiedener Kodizes für gute Unternehmensführung verschrieben, sowie auch internationaler Standards zur Prüfung von Sorgfaltspflichten und Reporting-Initiativen. UBS hält sich an die Empfehlungen der Expertenkommission «Task Force on Climate-related Financial Disclosures» (TCFD) und an die Prinzipien für verantwortungsbewusstes Bankwesen («Principles for Responsible Banking»). Zudem folgt AM den Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investment («Principles for Responsible Investments») und GMW befolgt die Arbeitsprinzipien für Impact Management der Internationalen Finanz-Korporation («IFC Operating Principles for Impact Management»). Eine vollständige Liste aller Nachhaltigkeitsinitiativen (mit und ohne Bezug zum Anlageberatungsprozess) befindet sich im Nachhaltigkeitsbericht.
UBS-Rechtseinheiten im Rahmen von SFDR
- UBS Europe SE
- UBS Fund Management (Luxembourg) SA
- UBS Third Party Management Company SA
- UBS Asset Management (Deutschland) GmbH
- UBS Real Estate GmbH
- UBS Asset Management (Italia) SGR SpA
- UBS (France) S.A.
Für die folgenden Rechtseinheiten werden die Offenlegungen gemäss SFDR nicht hier beschrieben, sondern können über die folgenden Links aufgerufen werden:
Nachhaltigkeitsbezogene Produktinformationen
Vermögensverwaltungsmandate | Vermögensverwaltungsmandate | Fonds | Fonds |
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Vermögensverwaltungsmandate | Fonds | Informationen zur Offenlegung auf Internetseiten finden Sie in Ihrer Fondsdokumentation |
Länderspezifisches GWM Angebot
Letzte Aktualisierung: Dezember 2022