Product information for UBS Manage [Sustainable Investing], UBS Manage Advanced [Sustainable Investing], UBS Manage Premium [Sustainable Investing], UBS Manage Premium [Platinum Sustainable Investing]
Diese Website bietet Informationen zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) und richtet sich ausschliesslich an Kunden von UBS-Einheiten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an EWR-Ansässige, die Kunden der UBS AG Schweiz sind und in einem diskretionären SI-Mandat investiert sind.
Mit den «UBS Manage SI»-Produkten werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Die Bewerbung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfolgt durch die Auswahl von Instrumenten, welche die Finanzierung von nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklungen und Umweltprojekten anstreben oder Unternehmen dabei unterstützen, positive Ergebnisse für Mensch und Umwelt zu erzielen. In diesem Zusammenhang wird bei Unternehmen darauf hingewirkt, dass sie ihre Leistungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen und -Möglichkeiten verbessern.
Der Portfolioaufbau bei UBS Manage SI basiert auf dem Risiko-Rendite-Profil des jeweiligen Anlegers. Dabei sind Nachhaltigkeitsmerkmale wesentliche, aber nicht die einzigen Faktoren für die Anlageentscheidungen. UBS Manage SI bezieht wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Informationen in die Fundamentalanalyse von Vermögenswerten und Anlagen ein, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Risiko- und Leistungsfaktoren berücksichtigt werden. Bei den Produkten kommen ausschliesslich Instrumente zum Einsatz, die nach Einschätzung von UBS Global Wealth Management einen nachhaltigen Anlageansatz verfolgen (ausgenommen Barmittel sowie bestimmte strukturierte Produkte und ausdrücklich gewünschte nicht nachhaltige Instrumente, sofern zutreffend).
UBS verpflichtet sich bei UBS Manage SI zur Einhaltung der folgenden Mindestanteile:
- Auf ökologische und soziale (E/S) Merkmale ausgerichtet: 40%
- Nachhaltige Investitionen: 30%
- Konform mit der EU-Taxonomie: 0%
Die Portfolios von UBS Manage SI werden anhand eines eigenen Auswahlprozesses für Fonds verwaltet, bei dem Nachhaltigkeitskriterien in das Investment-Research integriert werden. Alle Fonds durchlaufen eine umfassende Sorgfaltsprüfung, bevor sie in das Produktuniversum von UBS aufgenommen werden. Diese Sorgfaltsprüfung umfasst die Überprüfung, ob der Anlageprozess des jeweiligen Fonds Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und ob der Fonds über Mechanismen verfügt, die sicherstellen, dass nachhaltige Investitionen keine erheblichen Beeinträchtigungen ökologischer oder sozialer Ziele verursachen.
Im Rahmen dieses Prozesses prüft UBS, ob ein zugrunde liegender Fonds nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeit berücksichtigt. Beispielsweise wird erwartet, dass Fonds Engagements in als kontrovers eingestufte Aktivitäten (wie z. B. Involvierung in bestimmte Waffen) oder in Emittenten, die gegen internationale Normen – einschliesslich der Prinzipien des UN Global Compact – verstossen, erkennen und begrenzen. Nach der Aufnahme eines Fonds überwacht UBS diesen regelmässig. Nebst der der regulären Anlageüberprüfungen gehört dazu eine jährliche Überprüfung, um sicherzustellen, dass der Fonds weiterhin die Nachhaltigkeitskriterien von UBS erfüllt und für die Aufnahme in die Portfolios von UBS Manage SI geeignet bleibt.
UBS erkennt zudem an, dass es keine einheitliche, allgemein anerkannte Definition für nachhaltiges Investieren gibt. Die Beurteilung des Nachhaltigkeitsstatus eines Fonds beruht daher auf der analytischen Einschätzung von UBS. Infolgedessen kann die Bewertung von UBS, was als nachhaltig gilt, von der Auffassung anderer Marktteilnehmer abweichen. Um fundierte und konsistente Bewertungen zu gewährleisten, stützt sich die Analyse von UBS auf ESG-Daten externer Anbieter sowie auf spezialisierte Experten für nachhaltige Anlagen, die interne Nachhaltigkeitsmethoden entwickeln. Sämtliche nachhaltigkeitsbezogenen Bewertungen werden dokumentiert und unterliegen internen Governance- und Genehmigungsprozessen.
Investiert UBS im Rahmen von UBS Manage SI direkt in Aktien und Anleihen, werden diese Instrumente anhand einer quantitativen, datengestützten Methode bewertet, die sich auf erstklassige Anbieter von Nachhaltigkeitsdaten und Branchenstandards stützt, um die Nachhaltigkeitsleistung der Emittenten von Aktien und Anleihen zu ermitteln.
Bei den im Portfolio enthaltenen Fonds überprüft der UBS-Portfoliomanager monatlich die prozentuale Allokation in Vermögenswerte, die E/S-Merkmale aufweisen, sowie den Anteil nachhaltiger Investitionen (basierend auf den Daten, die von den zugrunde liegenden Managern über das European ESG Template übermittelt werden). Die Allokation für jedes einzelne Kundenportfolio wird dann zusammengefasst und jährlich in einem Bericht ausgewiesen.
Bei den im Portfolio enthaltenen Einzeltiteln überprüft UBS die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien für Instrumente, die für UBS Manage SI als «geeignet» gelten, und stellt den Kunden sowohl quantitative als auch qualitative Informationen (z. B. Ratings) zur Verfügung, um darzulegen, inwiefern ihre Investitionen auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind.
UBS nimmt derzeit keine Stimmrechtsvertretungen im Namen von Anlegern im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten wahr. UBS arbeitet mit externen Fondsverwaltungsgesellschaften zusammen, deren Fähigkeit zur Ausübung von Stimmrechten sowie zur generellen Mitwirkung ein zentraler Bestandteil bei der Nachhaltigkeitsbeurteilung von Fonds durch UBS ist.
Falls Sie die Offenlegungen eingehender besprechen möchten oder zusätzliche Übersetzungen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Wie wird sichergestellt, dass die nachhaltige Investition nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der nachhaltigen Investitionsziele führt?
Bei Fonds überprüft UBS im Rahmen der Sorgfaltsprüfung und der Auswahl, ob bei den zugrunde liegenden Fonds Prozesse vorhanden sind, die gewährleisten, dass die nachhaltigen Investitionen nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der nachhaltigen Investitionsziele ökologischer oder sozialer Art führen. Bei Einzeltiteln (sofern zutreffend) wird dies durch den Ausschluss von Emittenten mit nachteiligen Auswirkungen sichergestellt.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
UBS integriert ausgewählte Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, «PAI») je nach Datenverfügbarkeit und der Anwendbarkeit hinsichtlich der Nachhaltigkeitsziele von UBS Manage SI in den Anlageentscheidungsprozess:
Fonds
UBS investiert in zugrunde liegende Fonds, die in der Regel einen Anteil nachhaltiger Anlagen aufweisen, und berücksichtigt somit wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Im Rahmen der Sorgfaltsprüfung und der Auswahl überprüft UBS, ob bei dem zugrunde liegenden Fonds Prozesse vorhanden sind, welche die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, z. B. Ausschlüsse von umstrittenen Waffen oder bei Verstössen gegen die Grundsätze des UN Global Compact. Darüber hinaus müssen Anlageverwalter Informationen zu ihren Ausschlussrichtlinien bereitstellen, das heisst ob Engagements in kontroversen Geschäftsfeldern wie Waffen, Tabakwaren, Glücksspiel, Erwachsenenunterhaltung usw. zu einem Ausschluss solcher Unternehmen / Emittenten aus dem Portfolio führen können.
Einzeltitel
Wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, „PAI“) sind die bedeutendsten negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Bei der DNSH-Bewertung („Do No Significant Harm“ – „keine erheblichen Beeinträchtigungen“) werden derzeit die folgenden PAI-Indikatoren berücksichtigt:
1.3 „THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird“
Unternehmen mit den höchsten Kohlenstoffintensitäten in nichtfinanziellen, TCFD-klimasensitiven Sektoren gelten als nicht DNSH-konform, es sei denn, sie verfügen über extern verifizierte, wissenschaftsbasierte Ziele.
1.4 „Engagement in Unternehmen, die im Bereich fossiler Brennstoffe tätig sind“
Unternehmen, deren Umsätze zu mehr als 20 % aus dem Abbau von Kraftwerkskohle, der Stromerzeugung aus Kraftwerkskohle oder aus Öl und Gas stammen, gelten als nicht DNSH-konform, es sei denn, sie verfügen über extern verifizierte, wissenschaftsbasierte Ziele.
1.7 „Tätigkeiten, die sich negativ auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken“
Unternehmen mit Standorten oder Aktivitäten in oder nahe an biodiversitätssensiblen Gebieten, deren Tätigkeiten diese Gebiete negativ beeinflussen und die keine Biodiversitätsschutzpolitik haben, gelten als nicht DNSH-konform.
1.10 „Verstösse gegen die Grundsätze des UN Global Compact und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“
Unternehmen, die schwerwiegende Kontroversen aufweisen, welche gegen die Grundsätze des UN Global Compact oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verstossen, gelten als nicht DNSH-konform.
1.13 „Geschlechtervielfalt in Leitungs- und Kontrollorganen“
Unternehmen mit dem geringsten Anteil weiblicher Mitglieder in Leitungs- und Kontrollorganen gelten als nicht DNSH-konform.
1.14 „Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)“
Unternehmen mit jeglicher Verbindung zu Landminen, Streumunition, chemischen oder biologischen Waffen gelten als nicht DNSH-konform.
1.15 „THG-Emissionsintensität von Staaten“
Länder mit den höchsten Kohlenstoffintensitäten gelten als nicht DNSH-konform.
1.16 „Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstossen“
Länder, gegen die Handelssanktionen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EEAS) bestehen, gelten als nicht DNSH-konform.
Die übrigen PAI-Indikatoren werden indirekt durch die Anwendung der oben beschriebenen Tests berücksichtigt. Für diese Indikatoren wurden keine separaten Tests entwickelt, hauptsächlich aufgrund von Herausforderungen wie begrenzter Datenqualität, fehlender Datenverfügbarkeit oder Schwierigkeiten bei der Definition, was als „erhebliche Beeinträchtigung“ gilt.
Daher wird der Indikator „THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird“ (1.3) verwendet, um mehrere andere Indikatoren abzudecken, darunter:
1.1. THG-Emissionen
1.2. CO₂-Fussabdruck
1.5. Anteil des Verbrauchs und der Produktion nicht erneuerbarer Energien
1.6. Intensität des Energieverbrauchs in klimaintensiven Sektoren
Die Indikatoren 1.1 und 1.2 messen beide THG-Emissionen, wobei UBS diese derzeit anhand der THG-Intensität bewertet. Der Hauptunterschied zwischen den Indikatoren 1.2 und 1.3 liegt in der Methodik: 1.2 verwendet den Unternehmenswert einschliesslich Barmittel (EVIC), während 1.3 auf Umsätzen basiert. Obwohl EVIC und Umsätze stark korrelieren, sind umsatzbasierte Intensitäten weniger volatil als solche auf EVIC-Basis und daher bevorzugt. Der Verbrauch und die Produktion nicht erneuerbarer Energien sind die Haupttreiber der Scope-1- und Scope-2-Emissionen, die in die Messung der THG-Intensität einfliessen. Ein Unternehmen mit einem hohen Anteil an nicht erneuerbarer Energieproduktion (Scope 1) oder -verbrauch (Scope 2) weist zwangsläufig eine höhere Kohlenstoffintensität auf, was im Test 1.3 berücksichtigt wird. Eine hohe Energieverbrauchsintensität ist eng mit höheren Scope-1- und/oder Scope-2-Emissionen verbunden, die in die Messung der THG-Intensität einfliessen. Ein Unternehmen mit hohem Energieverbrauch hat wahrscheinlich einen negativen Umwelteinfluss, wenn es auf fossile Brennstoffe angewiesen ist, was zu erhöhten Scope-1-Emissionen führt. Daher wird der für 1.3 entwickelte Test als am besten geeignet angesehen, um 1.1, 1.2, 1.5 und 1.6 abzudecken.
Darüber hinaus wird der Indikator 1.10 („Verstösse gegen die Grundsätze des UN Global Compact und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“) verwendet, um folgende Indikatoren abzudecken:
1.8. Emissionen ins Wasser
1.9. Gefährliche und radioaktive Abfälle
1.11. Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Grundsätze des UN Global Compact und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
1.12. Unbereinigter Gender Pay Gap
Die Datenabdeckung für diese PAI ist derzeit begrenzt, sodass ein speziell für diesen Indikator entwickelter Test keine aussagekräftigen Ergebnisse liefern würde. Der Test 1.10 identifiziert jedoch Verstösse gegen die UNGC- und OECD-Prinzipien anhand der MSCI ESG Controversies-Methodik. Diese Methodik adressiert im Rahmen ihrer Umwelt- und Sozialsäule Kontroversen im Zusammenhang mit Wasser, toxischen Abfällen, Diversität und Diskriminierung. Diese können auf eine Nichtübereinstimmung mit den Empfehlungen verschiedener globaler Normen und Konventionen, einschliesslich der UN Global Compact-Prinzipien und der OECD-Leitsätze, hindeuten. Somit wird durch diesen Test effektiv festgestellt, ob ein Unternehmen in Bezug auf die oben genannten PAI erheblichen Schaden verursacht.
Die Verwendung von Näherungswerten kann zu verschiedenen Einschränkungen führen. Im Allgemeinen ist die indirekte Berücksichtigung von PAI möglicherweise nicht so präzise wie ein direkter Test. Direkte Tests wären jedoch entweder nicht durchführbar oder hätten eigene Einschränkungen, weshalb die Verwendung von Näherungswerten als geeigneter angesehen wurde.
Inwiefern stehen die nachhaltigen Investitionen mit den «OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen» und den «Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte» in Einklang? Details:
Internationale Regelwerke wie der UN Global Compact, die «Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte» sowie die «OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen» beinhalten ökologische und soziale Verhaltensregeln für verantwortungsvolles Handeln von Unternehmen weltweit. UBS berücksichtigt diese Leitsätze bei der Auswahl von Anlagen.
Fonds
Im Rahmen der Sorgfaltsprüfung und der Auswahl überprüft UBS, ob bei den zugrunde liegenden Fonds Prozesse vorhanden sind, welche die nachhaltigen Anlagen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen oder den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte abstimmen.
Einzeltitel
Im Rahmen unserer SI-Methodik schliessen wir Unternehmen aus, die an bestimmten kontroversen Geschäftstätigkeiten (z. B. Kraftwerkskohle und Waffen) (Details siehe unten) sowie an schwerwiegenden ökologischen, sozialen und auf die Unternehmensführung bezogenen Vorfällen beteiligt sind, die sich negativ auf die Anspruchsgruppen, die Umwelt und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auswirken können. Beispiele für solche Vorfälle könnten Bestechung oder Umweltschäden sein, wenn das Unternehmen direkt für solches Fehlverhalten (z. B. Ölkatastrophen) verantwortlich ist. UBS schliesst auch Unternehmen aus, welche die «OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen» und die «Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte» verletzen.
UBS Manage SI bewirbt Merkmale in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, «ESG») wie z. B. Klimawandel, Wasser, Umweltverschmutzung und Abfallmanagement, Genderfragen und Governance. Dies geschieht durch die Auswahl von Instrumenten, welche die Finanzierung von nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklungen und Umweltprojekten anstreben oder Unternehmen dabei unterstützen, positive Ergebnisse für Mensch und Umwelt zu erzielen. In diesem Zusammenhang wird bei Unternehmen darauf hingewirkt, dass sie ihre Leistungen in Bezug auf nachhaltige Themen und Möglichkeiten verbessern.
Da UBS Manage SI bei der Fondsauswahl einem Prozess folgt, werden Nachhaltigkeitskriterien in den Investment-Research Prozess integriert. So wird sichergestellt, dass die ausgewählten Fonds die Nachhaltigkeitsmerkmale Ihres Portfolios unterstützen. Im Rahmen dessen:
- identifizieren wir Fondsstrategien, die spezifischen Ansätzen für nachhaltiges Anlegen (SI) mit einem bestimmten Nachhaltigkeitsnutzen folgen und
- bewerten und beurteilen wir, in welchem Umfang eine Fondsstrategie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt.
Fonds
Alle zugrunde liegenden Fonds werden im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeitsausrichtung bewertet. Die Bewertung beruht auf einem internen Rahmenwerk für nachhaltiges Anlegen („SI-Anlageansatz“) und zeigt, in welchem Mass die Fondsmanager bei ihren Anlageentscheidungen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, angefangen bei der Beurteilung und Auswahl der Wertpapiere bis hin zum Portfolioaufbau. Es handelt sich um eine Top-Down-Bewertung der Anlagephilosophie und -prozesse des Managers und spiegelt daher eher die Ausrichtung als eine Ergebnisbewertung wider. Für Ihr nachhaltiges Portfolio berücksichtigen wir nur Fonds der unten erläuterten Kategorien « Ausrichten », « Fortschreiten » oder « Lösen » oder eine Kombination dieser Ansätze (mehrere Ansätze). Liquiditätsnahe Instrumente welche zur Absicherung gehalten werden bilden eine Ausnahme und fallen nicht unter diese Kategorien (d. h. sie werden als „Traditionell*“ klassifiziert).
Ausserdem erfüllen alle Fonds, in die wir investieren, die Produktanforderungen gemäss Art. 8 oder 9 der SFDR.
Zugrunde liegende Fonds werden als nachhaltig eingestuft mit den folgenden möglichen Ansätzen:
- Ausrichten: Strategien, bei denen überwiegend in Emittenten und Vermögenswerte investiert wird, die im Bereich der operativen Nachhaltigkeit und/oder Klimatransformation besser als Vergleichsunternehmen abschneiden.
- Fortschreiten: Strategien, bei denen überwiegend in Emittenten und Vermögenswerte investiert wird, bei denen nachweislich das Potenzial besteht, ihre Leistung im Bereich Nachhaltigkeit und/oder Klimatransformation im Laufe der Zeit zu verbessern.
- Lösen: Strategien, bei denen überwiegend in Emittenten und Vermögenswerte investiert wird, die Lösungen für Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit und/oder Klimatransformation anbieten.
Zusätzlich zu erwähnen:
Impact Investing ist eine Untergruppe von Ausrichten, Fortschreiten und Lösen. Es umfasst Strategien, die bewusst darauf ausgerichtet sind, eine messbare und überprüfbare positive Wirkung auf Umwelt und/oder Gesellschaft zu erzielen und gleichzeitig eine wettbewerbsfähige finanzielle Rendite zu erwirtschaften; Anleger beteiligen sich aktiv, etwa durch finanzielle Unterstützung oder Engagement.
*Traditionell: Diese Kategorie zielt auf marktübliche, risikobereinigte Renditen ab, jedoch ohne explizite Nachhaltigkeitsintention. Sie steuert Nachhaltigkeits- und alle anderen Risiken für die Anlageperformance. Nachhaltigkeitsbezogene Instrumente oder Daten können verwendet werden, sind jedoch nicht Treiber der Strategie.
Einzeltitel
UBS wendet bei der Auswahl von Einzeltiteln für Ihr Portfolio eine unternehmenseigene Bewertungsmethode basierend auf Nachhaltigkeitsdaten von anerkannten Datenanbietern an. Bei der Auswahl von Einzeltiteln für Ihr Portfolio wird ein Ansatz verfolgt, bei dem die sechs Nachhaltigkeitsthemen (Klimawandel, Wasser, Umweltverschmutzung und Abfall, Produkte und Dienstleistungen, Menschen, Unternehmensführung) auf einer Skala von null bis zehn bewertet werden. Nach der Gewichtung der sechs SI-Themen entsprechend ihrer Bedeutung pro Branche sind nur die 20 % am höchsten bewerteten Instrumente innerhalb des jeweiligen Investmentuniversums (z. B. Global oder Schwellenländer, je nach Strategie) für Ihr Portfolio zulässig. Aus dieser Anfangsmenge werden Unternehmen, die bei der Governance-Bewertung zu den unteren 20 % gehören, nachträglich ausgeschlossen.
Bei der Auswahl strukturierter Produkte verfolgt UBS denselben Ansatz, ausser bei strukturierten Produkten mit nicht linearer Auszahlung und solchen, die für Liquiditätszwecke oder zur Absicherung gehalten werden (wie z. B. Währungen). UBS stellt sicher, dass strukturierte Produkte ausgewählt werden, die von einem Unternehmen mit hoher Punktzahl begeben wurden, d. h. einem «Ausrichten» gemäss UBS-Definition.
Für Einzeltitel und Fonds bildet diese Nachhaltigkeitsbewertung einen verbindlichen Bestandteil des Anlageprozesses und spielt eine wesentliche Rolle bei der Bestimmung der Portfoliozusammensetzung.
Ausschlüsse
Einzeltitel
Zusätzlich zu den unternehmenseigenen Nachhaltigkeitsbewertungen wendet UBS Ausschlüsse in Bezug auf bestimmte kontroverse Geschäftstätigkeiten und schwerwiegende Vorfälle an. Diese Ausschlüsse sind Teil des verbindlichen Investment-Rahmenwerks für Einzeltitel. Sie gelten für Strategien mit «Ausrichten - Emittenten»- und finden keine Anwendung auf die Strategien « Lösen – Anleihen mit thematischer Ausrichtung » und « Lösen – Anleihen einer multilateralen Entwicklungsbank ».
Geschäftstätigkeit | Schwellenwert (% des Umsatzes) |
|---|---|
Erwachsenenunterhaltung | 5% |
Alkohol | 5% (Produktion) |
Glücksspiel | 5% |
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) | 5% |
Ölsande | 5% |
Kraftwerkskohle | 5% |
Tabak | Jegliche Beteiligung (Produktion) |
Waffen | Jegliche Beteiligung (umstrittene Waffen) |
Fonds
Da UBS die Anlageentscheidungen der zugrunde liegenden Manager nicht steuert, werden keine einheitlichen Ausschlussschwellen für alle Fonds vorgegeben. Stattdessen bewertet UBS die von den zugrunde liegenden Fonds angewandten Ausschlusskriterien anhand eines internen Referenzrahmens. Diese Bewertung fliesst in die Einschätzung der Nachhaltigkeitsintention eines Fonds ein und unterstützt dessen Klassifizierung (z. B. «Ausrichten», «Fortschreiten», « Lösen »). Wenn Engagements die UBS-Referenzschwellen überschreiten, sucht UBS das Gespräch mit dem Manager, um die Gründe zu verstehen. Die Ergebnisse werden fallweise betrachtet und können, müssen aber nicht zwangsläufig, zu einer Desinvestition führen.
Zusätzliche Informationen zu Einzeltiteln und Fonds
Die bei Manage SI angewandten Ausschlusskriterien helfen, das Engagement in Aktivitäten zu begrenzen, die finanzielle Risiken bergen können, und reduzieren gleichzeitig Investitionen in Bereiche mit negativen Umwelt- oder Sozialauswirkungen.
Diese Ausschlüsse basieren auf Kriterien, die ganzheitlich für UBS Global Wealth Management gelten, und werden in der Regel konsistent über die UBS Manage SI-Strategien hinweg angewendet.
Insgesamt soll der Ausschlussrahmen das Engagement in kontroversen Geschäftstätigkeiten im investierbaren Universum begrenzen. Die resultierenden Auswirkungen auf die Portfoliozusammensetzung (d. h. die Anzahl ausgeschlossener Unternehmen) werden insgesamt als begrenzt erwartet.
Der Portfolioaufbau bei UBS Manage SI beruht auf dem von Ihnen gewählten Risiko-Rendite-Profil. Dabei sind Nachhaltigkeitsmerkmale wesentliche, aber nicht die einzigen Faktoren für die Anlageentscheidungen. Bei UBS Manage SI fliessen wesentliche Nachhaltigkeitsinformationen in die Fundamentalanalyse von Vermögenswerten und Anlagen ein, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Risiko- und Leistungsfaktoren berücksichtigt werden. Der Ansatz basiert auf dem Verständnis davon, wie Fondsmanager und Emittenten mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen, die beträchtliche Kosten nach sich ziehen könnten, oder wie sie Möglichkeiten nutzen, die sich aus wichtigen nachhaltigkeitsbezogenen Themen und Trends ergeben. Bei SI-Vermögensverwaltungsmandaten kommen ausschliesslich von UBS definierte SI-Strategien zum Einsatz (ausgenommen Barmittel sowie bestimmte strukturierte Produkte und ausdrücklich gewünschte nicht nachhaltige Instrumente).
SI-Strategien beinhalten derzeit (dies kann nach Ermessen von UBS künftig erweitert oder geändert werden):
- Ausrichten: Strategien, bei denen überwiegend in Emittenten und Vermögenswerte investiert wird, die im Bereich der operativen Nachhaltigkeit und/oder Klimatransformation besser als Vergleichsunternehmen abschneiden.
- Ausrichten – Emittenten (aus Schwellenländern): Aktien oder Anleihen von Emittenten (aus Schwellenländern), die gemäss GWM-Methodik im Bereich der operativen Nachhaltigkeit und/oder Klimatransformation besser als Vergleichsunternehmen abschneiden.
- Fortschreiten: Strategien, bei denen überwiegend in Emittenten und Vermögenswerte investiert wird, bei denen nachweislich das Potenzial besteht, ihre Leistung im Bereich Nachhaltigkeit und/oder Klimatransformation im Laufe der Zeit zu verbessern.
- Fortschreiten – Engagement (i): Strategien, bei denen die Fondsmanager aktiv mit Emittenten in den Dialog treten, mit dem Ziel, Fortschritte in Bezug auf Nachhaltigkeit und/oder Klimatransformation voranzutreiben. Diese Anlagelösung qualifiziert als Impact Investment (wirkungsorientierte Anlage).
- Lösen: Strategien, bei denen überwiegend in Emittenten und Vermögenswerte investiert wird, die Lösungen für Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit und/oder Klimatransformation anbieten.
- Lösen – Anlegen in Schwellenländern: Strategien, bei denen überwiegend über festverzinsliche Anlagen und Währungslösungen Geld beschafft wird, um private Finanzierung in Schwellenländern bereitzustellen und die Bemühungen von Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen zu unterstützen.
- Lösen – Anleihen mit thematischer Ausrichtung: Strategien, bei denen überwiegend in Anleihen investiert wird, mit denen ökologische und/oder soziale Projekte und Aktivitäten sowie der Übergangsprozess zu höheren Nachhaltigkeitsstandards finanziert werden. Dazu gehören auch grüne, soziale, nachhaltige und nachhaltigkeitsgebundene Anleihen.
- Lösen – Anleihen einer multilateralen Entwicklungsbank (i): Strategien, bei denen überwiegend in Anleihen investiert wird, die von multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs), wie z.B. der Weltbank, emittiert werden – entweder direkt oder über verwaltete Lösungen. Die Erlöse werden mit dem Ziel verwendet, durch Entwicklungsfinanzierung eine positive Wirkung auf Umwelt und/oder Gesellschaft zu erzielen. Diese Anlagelösung qualifiziert als Impact Investment (wirkungsorientierte Anlage).
- Lösen – Thematische Anleihe einer multilateralen Entwicklungsbank (i): Anleihen, die von MDBs, wie z.B. der Weltbank, emittiert werden und mit denen ökologische und/oder soziale Projekte und Aktivitäten sowie auch der Übergangsprozess zu höheren Nachhaltigkeitsstandards finanziert werden. Dazu gehören auch grüne, soziale, nachhaltige und nachhaltigkeitsgebundene Anleihen. Diese Anlagelösung qualifiziert als Impact Investment (wirkungsorientierte Anlage).
- Lösen – Emittenten: Aktien von Emittenten, die gemäss GWM-Methodik Lösungen für Herausforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit und/oder Klimatransformation anbieten.
- Kombinierte Ansätze: Strategien, die bei der Zusammenstellung des Portfolios und beim Anlageprozess verschiedene Ansätze berücksichtigen (z.B. «Ausrichten» und «Fortschreiten» oder über mehrere Anlageklassen hinweg).
Information zur Vorgehensweise bei der Bewertung einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, u. a. im Hinblick auf solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitenden und deren Vergütung sowie die Einhaltung der Steuervorschriften
Fonds
Für Ihr Portfolio wählt UBS nur Fonds aus, welche die Anforderungen zur Produktklassifizierung gemäss Art. 8 oder 9 der SFDR erfüllen (Liquidität ausgenommen) und bei denen die Gewährleistung einer guten Unternehmensführung eine regulatorische Anforderung ist.
Einzeltitel
Eine gute Unternehmensführung ist ein entscheidender Faktor für eine nachhaltige Leistung und daher in die UBS-Anlagestrategie eingebettet. Bei der Bewertung der Unternehmensführung werden die Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitenden und deren Vergütung sowie die Einhaltung der Steuervorschriften berücksichtigt. UBS stützt sich auf die Daten eines externen Anbieters und schliesst Unternehmen aus, die in erheblichem Mass Verstösse gegen diese vier Säulen verursachen, dazu beitragen oder damit in Verbindung stehen. Darüber hinaus wird eine gute Unternehmensführung durch die Überprüfung gewährleistet, ob Unternehmen die in den zehn Grundsätzen des UN Global Compact festgelegten Mindeststandards einhalten. Der Zugang zu hochwertigen Daten, die für die Bewertung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte erforderlich sind, kann eingeschränkt sein. Bitte beachten Sie, dass bei Emittenten, bei denen keine Daten zur Unternehmensführung verfügbar sind, der „Good Governance“-Test als bestanden gilt, da keine Hinweise auf eine Nichteinhaltung vorliegen.
Alle für UBS Manage SI ausgewählten Instrumente (ausgenommen Barmittel sowie bestimmte strukturierte Produkte und ausdrücklich gewünschte nicht nachhaltige Instrumente) sind entweder auf ökologische und / oder soziale Merkmale ausgerichtet oder nachhaltige Investitionen mit einem ökologischen oder sozialen Ziel. Nachfolgend sind die diesbezüglich vorgesehenen Mindestanteile bei UBS Manage SI angegeben:
- Auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet: 40%
- Nachhaltige Investitionen: 30%
- Konform mit der EU-Taxonomie: 0%
UBS Manage SI verpflichtet sich nicht dazu, mit der EU-Taxonomie konforme Investitionen zu tätigen. Einzelne Anlagen im Portfolio können jedoch mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen.
Fonds
Die Einhaltung des SI-Ansatzes wird im Rahmen des üblichen Fondsüberwachungsprozesses überprüft. Fondsmanager werden jährlich aufgefordert, den entsprechenden Fragebogen zu aktualisieren, um mögliche Änderungen zu überwachen. Die Ergebnisse der Fonds sowie personelle oder prozessuale Veränderungen (inkl. SI-Strategie) werden in regelmässig stattfindenden Sitzungen besprochen, bewertet und berichtet. Die Empfehlungsstufe der Analysten wird in allen Aspekten neu bewertet.
Die Nachhaltigkeitsbewertung wird mindestens einmal jährlich im Rahmen des regulären Anlageüberprüfungsprozesses geprüft. Ergibt diese Überprüfung, dass ein Fonds die nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien von UBS nicht mehr erfüllt – einschliesslich Fälle von wesentlicher Verschlechterung seines Nachhaltigkeitsprofils – kann ein Fondsanalyst empfehlen, dass der Fonds nicht länger für die Aufnahme in UBS Manage SI-Portfolios geeignet ist. Ebenso kann eine markante Verbesserung der SI-Bewertung dazu führen, dass ein Fonds die Kriterien eines der SI-Ansätze erfüllt und sich folglich dazu eignet, in ein SI-Portfolio aufgenommen zu werden.
Einzeltitel
UBS wendet die SI-Methodik für das Aktien- und Anleihenuniversum an, das für UBS Manage SI als zulässig definiert wurde. Diese Methodik wird vom Sustainability Scoring Methodology Board des CIO von UBS entwickelt, überprüft und (sofern erforderlich) aktualisiert. Dieses Gremium tritt halbjährlich zusammen und setzt sich aus Mitgliedern der Anlage-Teams zusammen. Das Gremium wird von einem unabhängigen Fachexperten beraten. Alle Änderungen der Methodik müssen vom Ausschuss genehmigt werden.
Die sich nach dieser Methode ergebenden Nachhaltigkeitsratings der Emittenten werden dann zweimal jährlich ermittelt. Bei jeder Aktualisierung werden Qualität und Genauigkeit überprüft. Fällt ein Emittent aus dem zulässigen Universum heraus, müssen die Portfoliomanager dessen Wertpapiere verkaufen, sofern sie diese in Portfolios von UBS Manage SI halten. Ergeben sich neue schwerwiegende Kontroversen, die zum Ausschluss von Emittenten aus dem zulässigen Universum für nachhaltige Anlagen führen würden, werden Ad-hoc-Zwischenaktualisierungen durchgeführt.
Einzeltitel
UBS überprüft die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien für Instrumente, die für UBS Manage SI als «geeignet» gelten, und stellt den Kunden sowohl quantitative als auch qualitative Informationen (z. B. Ratings) zur Verfügung, um darzulegen, inwiefern ihre Investitionen auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind.
Fonds
Bei den im Portfolio enthaltenen Fonds überprüft der UBS-Portfoliomanager monatlich die prozentuale Allokation in Vermögenswerte, die auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet sind (basierend auf den von den zugrunde liegenden Managern über das European ESG Template übermittelten Daten). Die Allokation für jedes einzelne Kundenportfolio wird dann zusammengefasst und jährlich in einem Bericht ausgewiesen.
Informationen zu Datenquellen und Datenverarbeitung finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Dokuments «CIO Sustainability Scoring Methodology for Issuers» (PDF, 4.2 MB). Darin beschreiben wir unseren Ansatz zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen und Emittenten und erläutern, wie wir nachhaltigkeitsbezogene Informationen von verschiedenen Datenlieferanten zusammenzufassen, um die Nachhaltigkeitsleistung potenzieller Investitionen zu beurteilen. Es gibt keinen allgemeingültigen Ansatz, um die Nachhaltigkeit von Unternehmen zu bewerten, die UBS-Methodik basiert jedoch auf den aktuellen «Best Practices» der Branche. Sie wird fortlaufend überprüft und überarbeitet, um die Relevanz für diesen im Wandel begriffenen Bereich zu gewährleisten.
Mit unserem internen Rating-Ansatz möchten wir Privatanleger dabei unterstützen, fundierte Entscheidungen zu treffen, und uns gleichzeitig mit den Herausforderungen rund um Datenqualität, Anlageeignung und Transparenz befassen.
Fonds
Für die Fondsauswahl wendet UBS eine Bewertung auf Portfolioebene an, um zu bestimmen, wie der Anlageansatz jedes Fonds mit den internen Kategorien von UBS übereinstimmt.
Einschränkungen – UBS erkennt an, dass es keine einheitliche, allgemein anerkannte Definition für nachhaltiges Investieren gibt. Die Beurteilung des Nachhaltigkeitsstatus eines Fonds beruht daher auf der analytischen Einschätzung von UBS. Infolgedessen kann die Bewertung von UBS, was als nachhaltig gilt, von der Auffassung anderer Marktteilnehmer abweichen.
Abminderungen – Um eine fundierte und konsistente Bewertung zu gewährleisten, stützt sich die Analyse von UBS auf ESG-Daten externer Anbieter sowie auf spezialisierte Experten für nachhaltige Anlagen, die interne Nachhaltigkeitsmethoden entwickeln. Sämtliche nachhaltigkeitsbezogenen Bewertungen werden dokumentiert und unterliegen internen Governance- und Genehmigungsprozessen.
Einzeltitel
Bei der „Ausrichten“-Strategien für Einzeltitel wendet UBS eine regelbasierte Methode zur Bewertung und Zusammenfassung von Nachhaltigkeitsdaten an.
Einschränkungen: Bei diesem Prozess gibt es einige allgemein bekannte Einschränkungen, darunter Datenlücken, regionale Unterschiede bei der Offenlegung von Unternehmen, Branchenunterschiede sowie unterschiedliche Bewertungsmethoden hinsichtlich der Gewichtung von Emittenten.
Unterstützung: UBS hat eine Datenverarbeitungsmethode entwickelt, bei der Daten von mehreren führenden Datenanbietern bezogen und nach einer internen Methode zusammengefasst werden (siehe oben erwähntes Dokument «CIO Sustainability Scoring Methodology for Issuers»). Diese Methode beruht auf einem UBS-internen Prozess und ist somit vollständig transparent und kontrollierbar. Darüber hinaus berät ein unabhängiger Fachexperte bei der Weiterentwicklung der Methode.
Fonds
UBS führt eine umfassende Sorgfaltsprüfung bei den vorausgewählten Fondsanbietern durch, bevor Fonds in das Produktuniversum von UBS aufgenommen werden. Dieser Prozess gilt für alle Fonds, einschliesslich jener, die für UBS Manage SI-Portfolios in Betracht gezogen werden. Auf Basis der gesammelten Informationen erstellt UBS eine dokumentierte Bewertung der Qualität jedes Anlageprozesses, einschliesslich der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten. Die Sorgfaltsprüfung umfasst unternehmenseigene Fragebögen und Interviews, bei denen der Investmentmanager fondsbezogene Informationen bereitstellen muss, darunter auch Angaben zu Nachhaltigkeitspraktiken, wie beispielsweise die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren bei Anlageentscheidungen oder die übergeordneten SI-bezogenen Verpflichtungen des Unternehmens.
Für die Aufnahme in ein UBS Manage SI-Vermögensverwaltungsmandat oder -Ansätze entsprechen, z. B. „Ausrichten“, "Fortschreiten“, „Fortschreiten – Engagement ” usw. (siehe UBS White Paper „Investing for returns and good (PDF, 1 MB)“).
Einzeltitel
Der überwiegende Teil der im Rahmen von UBS Manage SI getätigten Investitionen in Einzeltitel folgt einem Ausrichten-Ansatz. Das Chief Investment Office von UBS berechnet Nachhaltigkeitsratings von Unternehmen, die angeben, wie gut ein Emittent bei einer Reihe von nachhaltigkeitsbezogenen Kennzahlen abschneidet. UBS hat eine eigene Methode zur Ermittlung dieser Ratings entwickelt. Der Prozess beruht auf Daten, die von mehreren führenden Datenanbietern bezogen werden, die auf der Grundlage ihres Fachgebiets ausgewählt wurden. Unsere Methode ist zudem auf die Vorgaben des Sustainability Accounting Standards Board (SASB, jetzt ISSB unter IFRS) abgestimmt, das die Nachhaltigkeitsthemen identifiziert, die sich branchenübergreifend auf die Wertschöpfung und die Finanzergebnisse auswirken. Um für ein SI-Portfolio ausgewählt zu werden, muss der Emittent sowohl interne Kriterien für die Aufnahme in das zulässige SI-Universum als auch die relevanten regulatorischen Anforderungen erfüllen. Gelten Emittenten nicht länger als geeignet, müssen Portfoliomanager deren Wertpapiere verkaufen, sofern sie diese in Portfolios von UBS Manage SI halten.
UBS nimmt derzeit keine Stimmrechtsvertretungen im Namen von Anlegern im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten wahr. UBS wählt geeignete Fonds von externen Fondsverwaltungsgesellschaften aus. Deren Fähigkeit zur Ausübung von Stimmrechten sowie zur generellen Mitwirkung ist ein zentraler Bestandteil bei der ESG-Beurteilung von Fonds durch UBS.
Letzte Aktualisierung: Juli 2026
