Inhalt:

  • Für selbst genutzte Immobilien gelten andere steuerliche Regeln als für vermietete.
  • Informieren Sie sich über Ihre Abzugsmöglichkeiten bei Wohneigentum.
  • Beim Verkauf fallen Grundstückgewinnsteuern an, die oft progressiv gestaltet sind.
  • Als Erbe oder Schenkung unterliegen Immobilien Steuern, deren Höhe z.B. vom Verwandtschaftsgrad abhängig ist.
  • Zum Fazit
tax deduction

Eigennutzung vs. Vermietung

Wenn es um Immobilien und Steuern geht, dann spielt es vor allem eine grosse Rolle, ob die Immobilie von Ihnen selbst genutzt wird oder ob Sie diese vermieten wollen.

Wissenswert

Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung wurde in der Volksabstimmung vom 28. September 2025 angenommen. Damit wird der Eigenmietwert für Erst- und Zweitliegenschaften abgeschafft, der Abzug für private Schuldzinsen stark eingeschränkt und der Unterhaltskostenabzug gestrichen. Neu wird den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt, eine kantonale Objektsteuer für selbstbewohnte Zweitliegenschaften einzuführen. Die neue Regelung tritt per 1. Januar 2029 in Kraft. Bis dahin gelten die im Artikel beschriebenen Regelungen zu den Steuerabzügen.

Abzugsfähige Kosten

Bewohnen Sie eine Immobilie selbst, dann haben Sie diverse Möglichkeiten, Steuerabzüge geltend zu machen. Machen Sie sich mit den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten rund um Ihre Immobilie vertraut und verschaffen Sie sich einen Überblick über die grössten Sparfaktoren.

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Alle Fakten zu Ihrer Wunschgemeinde

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Steuern beim Verkauf von Immobilien

Der Verkauf einer Immobilie ist ebenfalls mit Steuern verbunden. Allen voran ist dabei die Grundstückgewinnsteuer zu nennen. Diese ist vereinfacht gesagt auf der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis zu zahlen. Die Differenz kann durch verschiedene Abzüge wie getätigte wertvermehrende Investitionen reduziert werden. In vielen Kantonen ist diese Steuer progressiv ausgestaltet. Das heisst, dass die Höhe des Steuersatzes von der Höhe des Gewinns abhängt. Daneben spielt auch die Haltedauer der Immobilie eine Rolle bei der Höhe der Steuer: Je länger die Immobilie in Ihrem Besitz war, umso weniger Steuern müssen Sie zahlen. Doch aufgepasst: Verkaufen Sie Ihre Immobilie nach kürzerer Haltedauer (z.B. bereits innerhalb der ersten fünf Jahre), müssen Sie einen Zuschlag zahlen, der je nach Kanton unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Die Grundstückgewinnsteuer muss nicht immer sofort gezahlt werden. Sie erhalten einen Aufschub, wenn Sie innerhalb einer festgelegten Periode (i.d.R. zwei Jahre) eine Ersatzliegenschaft kaufen und diese selbst bewohnen. Die Steuer wird in dem Fall zu einem späteren Zeitpunkt fällig.

Steuern bei Erbschaft und Schenkung

Immobilien sind oftmals auch Gegenstand von Erbschaften und Schenkungen. Dabei kommt die Schenkungs- resp. die Erbschaftssteuer ins Spiel. Hier spielen der Wert der Liegenschaft und der Grad der Verwandtschaft eine grosse Rolle. Je höher das geerbte Vermögen oder die Schenkung und je weiter entfernt der Verwandtschaftsgrad, umso höher sind die zu bezahlenden Steuern durch die Erbinnen und Erben oder die Beschenkten. Die erwähnten Steuern fallen in der Regel dort an, wo sich die Immobilie befindet.

Fazit

Ob Kauf oder Verkauf, Schenkung oder Erbe, Selbstnutzung oder Vermietung: Eine gründliche Planung ist für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer das A und O, um optimale steuerliche Ergebnisse zu erzielen. Je nach Kanton gibt es bezüglich Steuern und Immobilien unterschiedliche Punkte zu berücksichtigen. Um detaillierte Informationen zu den Immobiliensteuern zu finden, lohnt es sich, die Websites der jeweiligen kantonalen Steuerverwaltung zu besuchen. Diese bieten häufig umfassende Informationen und Online-Rechner an. Wenn Sie darüber hinaus die Möglichkeiten zur Steuerersparnis kennen, bietet Ihnen der Immobilienbesitz steuerliche Vorteile, etwa durch die indirekte Amortisation über die Säule 3a oder eine frühzeitige Vermögensübertragung.

Wissenswertes für Sie

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