UBS gibt weitere Pläne zur Änderung ihrer Rechtsform bekannt

UBS hat bereits eine Reihe von Massnahmen zur Erhöhung der Abwicklungsfähigkeit des Konzerns bekannt gegeben. Als ein wesentlicher Schritt auf diesem Weg beabsichtigt UBS die Etablierung einer Konzernholdinggesellschaft, basierend auf einem Aktientausch im Verhältnis 1:1. Es ist geplant, damit im späteren Jahresverlauf zu beginnen, unter Vorbehalt der regulatorischen Bewilligungen. UBS geht davon aus, dass die Massnahmen zur erhöhten Abwicklungsfähigkeit ihr ermöglichen werden, einen Eigenmittelrabatt unter den schweizerischen «Too big to fail»-Bestimmungen zu beanspruchen. Dieser Rabatt hätte eine Senkung der Gesamtkapitalanforderungen für UBS zur Folge.

UBS erwartet, dass sie nach Abschluss der Transaktion eine ergänzende Kapitalrückzahlung von mindestens CHF 0.25 je Aktie an die Aktionäre der neuen Konzernholdinggesellschaft vorschlagen kann.

Wie im Jahr 2013 bekannt gegeben, plant UBS Mitte 2015 die Gründung einer neuen Tochterbank in der Schweiz. Die künftige Tochtergesellschaft dürfte den Bereich Retail & Corporate sowie das in der Schweiz gebuchte Wealth Management-Geschäft umfassen, was jedoch noch nicht abschliessend festgelegt ist.

In Grossbritannien rechnet UBS damit, in Absprache mit den britischen und schweizerischen Aufsichtsbehörden im 2. Quartal 2014 mit der Implementierung des überarbeiteten Geschäfts- und operativen Modells von UBS Limited zu beginnen. In der Folge wird UBS Limited künftig einen grösseren Teil der mit ihren Geschäftsaktivitäten verbundenen Risiken und Chancen tragen. Die UBS AG erwartet, die Kapitalisierung von UBS Limited entsprechend zu erhöhen.

In den USA wird UBS den neuen Regeln für ausländische Banken gemäss dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act entsprechen. Zu diesem Zweck wird eine Zwischenholdinggesellschaft erforderlich sein, unter der alle Geschäfte der UBS AG mit Ausnahme ihrer US-Zweigniederlassungen bis zum 1. Juli 2016 zusammengefasst werden. Sämtliche US-Tochtergesellschaften von UBS werden folglich unter einer eigenen Zwischenholdinggesellschaft zusammengefasst. 

Rechtsform bekannt

Sergio P. Ermotti, Group Chief Executive Officer: «Wir haben die kontinuierlichen Entwicklungen antizipiert und haben in den vergangenen zwei Jahren entsprechende Massnahmen ergriffen. Dank unserer fokussierten Geschäftsstrategie und der Qualität und Stärke unserer Kapitalbasis befinden wir uns in einer guten Ausgangslage, um diese Pläne umzusetzen. Entsprechend sind unsere Strategie, unser Geschäftsmodell und die Art und Weise, wie wir unsere Kunden betreuen, von diesen Änderungen nicht betroffen.»

Die angekündigten Pläne machen keine Erhöhung des Eigenkapitals der Bank erforderlich, und auch ihre Fähigkeit, Kapital zu generieren, wird dadurch nicht wesentlich eingeschränkt.

Axel A. Weber, Präsident des Verwaltungsrates: «Die Änderungen der Rechtsform von UBS ermöglichen uns, die Abwicklungsfähigkeit deutlich zu verbessern, dies vor dem Hintergrund der sich wandelnden globalen regulatorischen Anforderungen. Wir sind zuversichtlich, dass uns dies zu einem Eigenmittelrabatt berechtigen wird, wie gemäss der schweizerischen «Too big to fail»-Gesetzgebung vorgesehen.»

Diese strukturellen Veränderungen wurden mit der FINMA und anderen Aufsichtsbehörden laufend besprochen. Die Gespräche mit den Regulatoren halten an und es bleiben einige Unsicherheiten bestehen, welche die Machbarkeit, den Umfang und den Zeitplan betreffen.

Hintergrund

Im Zuge der Finanzkrise haben Regierungen weltweit Finanzinstitute gestützt, denen im Finanzsystem eine tragende Rolle zukommt, um das Vertrauen in das System zu stärken und Verwerfungen durch den Ausfall systemrelevanter Funktionen zu minimieren. Die Diskussion rund um diese Staatsintervention konzentriert sich dabei auf die «Too big to fail»-Problematik (TBTF). Darunter versteht man, dass gewisse Finanzinstitutionen - die als systemisch wichtige Finanzinstitute oder SIFIs bezeichnet werden - so gross und so stark vernetzt sind, dass ihr Scheitern weitreichende Folgen für die globale Wirtschaft hätte. Deshalb beanspruchten einzelne dieser Institute während der Finanzkrise Unterstützung durch den Staat und damit letztlich den Steuerzahler, nachdem sie in Schwierigkeiten geraten waren.


Im Nachgang zur Finanzkrise haben das Financial Stability Board (FSB) und der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) im Auftrag der G20-Länder ein umfassendes Massnahmenpaket erarbeitet. Ziel dieser Massnahmen ist es:

  • das Finanzsystem und Finanzinstitute durch die Einführung neuer, global geltender regulatorischer Kapitaladäquanz- und Liquiditätsstandards widerstandsfähiger zu machen. Dazu zählen auch neue Standards für risikogewichtete Aktiven (RWA) und der Einbezug einer Leverage Ratio.
  • die Fähigkeit der Behörden zu verbessern, in Schieflage geratene SIFIs abzuwickeln. Die Abwicklungsfähigkeit bezeichnet den Prozess, wonach einem scheiternden SIFI entweder zusätzliches Kapital zugeführt wird oder in dem es abgewickelt wird, während negative wirtschaftliche Auswirkungen oder Ausfälle systemrelevanter Funktionen wie Zahlungsverkehr oder kurzfristige Ausleihungen minimiert werden.

2012 veröffentlichten das FSB und der BCBS eine Liste mit 29 weltweit systemrelevanten Banken. Davon befinden sich 8 Banken in den USA, 14 in der EU, 2 (inklusive UBS) in der Schweiz und 5 im asiatisch-pazifischen Raum. UBS wurde als Schweizer SIFI eingestuft. Die FINMA übernimmt die zentrale Verantwortung für die globale Abwicklungsplanung von UBS.

Die TBTF-Problematik ist ein globales Thema, und globale Koordination ist entscheidend, weil SIFIs auf internationaler Ebene tätig sind. Dennoch werden die entsprechenden legislativen und regulatorischen Änderungen, um die Abwicklung eines SIFI zu erleichtern, weitgehend auf nationaler Ebene umgesetzt. Seit 2011 werden in zahlreichen Jurisdiktionen Massnahmen erlassen, um den gesetzlichen und regulatorischen Rahmen zur Abwicklung von SIFIs zu verbessern.

UBS AG

Investor contact
Switzerland: +41-44-234 41 00

Media contact
Switzerland: +41-44-234 85 00
UK: +44-207-567 47 14
Americas: +1-212-882 58 57
APAC: +852-297-1 82 00