Finanzielle Absicherung bei einem Todesfall: In der Schweiz wird dazu eine Hinterbliebenenrente ausbezahlt

Witwenrente, Witwerrente oder Waisenrente: Bei einem Todesfall haben die hinterbliebenen (auch geschiedenen) Ehepartner Anspruch auf eine Rente als finanzielle Absicherung. In der Schweiz zahlen sowohl die 1. Säule, die AHV, als auch die 2. Säule, die berufliche Vorsorge, Witwen eine sogenannte Witwenrente aus. Auch die obligatorische Unfallversicherung sowie die Militärversicherung kennen übrigens eine Hinterbliebenenrente.

In den folgenden Abschnitten widmet sich dieser Artikel den wichtigsten Fragen und Antworten zur Rente für Hinterbliebene aus der AHV und der 2. Säule.

Die wichtigsten Antworten zur Rente für Hinterbliebene

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Trotz Witwenrente: Frühzeitig vorsorgen ist wichtig

Die Witwenrente allein bringt nicht in jedem Fall genügend finanzielle Sicherheit – insbesondere für gleichgeschlechtliche oder im Konkubinat lebende Paare.

Auch wenn wir nicht gerne daran denken, sollten wir uns früh mit solchen Worst-Case-Szenarien auseinandersetzen. Dies betrifft sowohl die eigene Vorsorge als auch Themen wie die Vermögensweitergabe oder eine zusätzliche Absicherung über eine Lebensversicherung. Es lohnt sich, solche Finanzthemen auch mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zu besprechen. Wie Sie das tun können, lesen Sie hier.

Informieren Sie sich auch bei der AHV und Ihrer Pensionskasse

Neben der Witwenrente gibt es in der Schweiz auch eine Witwerrente für hinterbliebene Männer und eine Waisenrente für hinterbliebene Kinder. Auch bei diesen Renten gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Weitere Informationen zur Hinterlassenenrente für Witwen, Witwer und Waisen finden Sie auf dem Merkblatt der AHV sowie auf der Seite der ahv-iv.ch. Bei Fragen zur Hinterbliebenenrente aus der 2. Säule wenden Sie sich am besten an Ihre Pensionskasse.

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