Zwischen 2019 bis 2023 wurde bestimmten Kundinnen und Kunden der Credit Suisse eine zu hohe «imposta di bollo sui documenti bancari» (Stempelsteuer des Kantons Tessin) verrechnet. Betroffene Kundinnen und Kunden mit einer aktiven Bankbeziehung bei der Credit Suisse wurden bereits rückerstattet. Ehemalige Kundinnen und Kunden, die einen Anspruch auf Rückerstattung geltend machen möchten, können gemäss der untenstehenden Anleitung eine solche beantragen.

Der Kanton Tessin erhebt auf Kundenbeziehungen, welche vom Kanton Tessin aus betreut werden, eine lokale Stempelabgabe – die sogenannte «imposta di bollo sui documenti bancari». Für die Ausstellung von Bankdokumenten wie jährliche Kontoauszüge für Bargeldkonten und Wertschriftendepots werden aktuell pro Dokument CHF 10 in Rechnung gestellt. Konten mit einem Zinsertrag von weniger als CHF 10 oder mit einem Saldo, der im Jahresverlauf immer tiefer ist als CHF 1000, fallen unter eine Mindestgrenze und sind damit von dieser Abgabe befreit.

Zwischen 2019 und 2023 wurde einigen Kundinnen und Kunden der Credit Suisse aufgrund einer fehlerhaften Implementierung der Mindestschwelle im System eine zu hohe «imposta di bollo sui documenti bancari» berechnet. Dieser Fehler wurde inzwischen behoben.

Betroffene Kundinnen und Kunden mit einer aktiven Beziehung bei der Credit Suisse haben im zweiten Quartal 2025 eine Rückerstattung erhalten. Ehemalige Kundinnen und Kunden der Credit Suisse, die ihre Bankbeziehung inzwischen geschlossen haben und für eine Rückerstattung berechtigt sind, werden gebeten, eine solche zu beantragen. Dazu sind folgende Schritte notwendig:

  1. Laden Sie das Rückerstattungsformular(PDF, 258 KB) herunter und füllen Sie es aus. Stellen Sie sicher, dass alle Felder ausgefüllt sind und das Formular unterschrieben ist. Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung nur auf ein Konto überwiesen werden kann, das auf denselben Namen lautet wie Ihre ehemalige Bankbeziehung bei der Credit Suisse.
  2. Erstellen Sie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments. Juristische Personen, die ihre Schweizer UID (Unternehmensidentifikation) nicht im Formular angegeben haben, legen zusätzlich eine Kopie ihrer Gründungsdokumente bei.
  3. Senden Sie alle Unterlagen an:
    UBS Switzerland AG
    TdBSVYG 43
    Postfach
    CH-8098 Zürich

Ihr Anspruch auf eine Rückerstattung wird geprüft und falls sich dieser bestätigt, erhalten Sie den zu viel verrechneten Betrag gemäss den Angaben auf dem Rückerstattungsformular zurückerstattet.