Zürich, 21. September 2026 – Angesichts der jüngsten Entwicklungen im politischen Prozess und der öffentlichen Äusserungen zur Bankenregulierung veröffentlicht UBS ein weiteres Positionspapier zu den derzeit in der Schweiz diskutierten Regulierungsvorschlägen.
Die Veröffentlichung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Debatte zur Schweizer Bankenregulierung von unterschiedlichen Interpretationen, Missverständnissen und unvollständigen Darstellungen wesentlicher Sachverhalte geprägt ist.
Als das von den Vorschlägen am stärksten betroffene Institut betrachtet es UBS sowohl als ihre Pflicht als auch als ihr Recht, die Fakten klarzustellen, bevor die parlamentarischen Beratungen weitergeführt werden. Dies soll zu einer fundierten, faktenbasierten Diskussion beitragen. UBS befürwortet regulatorische Anpassungen, die zielgerichtet, verhältnismässig und international abgestimmt sind sowie die Ursachen der Credit-Suisse-Krise adressieren.
Zur Unterstützung einer faktenbasierten Diskussion über die Schweizer Bankenregulierung veröffentlicht UBS dieses Positionspapier mit Fakten, Zahlen und Hintergrundinformationen zu Themen wie der Stärkung von Additional-Tier-1-(AT1)-Instrumenten und dem Schutz der Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Dieses Papier «Schweizer TBTF-Debatte – Kernpunkte zur Diskussion des Bankengesetzes» ergänzt das im Juli 2026 veröffentlichte Dokument «Schweizer TBTF-Diskussion – Fakten und Hintergründe». Beide Dokumente sind verfügbar unter ubs.com/bankenstabilität.
10 wichtige Fakten aus dem Dokument «Schweizer TBTF-Debatte – Kernpunkte zur Diskussion des Bankengesetzes»
10 wichtige Fakten aus dem Dokument «Schweizer TBTF-Debatte – Kernpunkte zur Diskussion des Bankengesetzes»
1) AT1-Anleihen sind bereits heute ein etablierter Bestandteil des regulatorischen Rahmens in der Schweiz und international
2) Der Mehrheitsvorschlag der WAK-S zur Stärkung der AT1-Anleihen ist international abgestimmt, entspricht gängiger Praxis und UBS ist überzeugt, dass der Markt allfällige zusätzliche AT1-Anleihen absorbieren kann
3) Mit AT1-Anleihen kann im Krisenfall auf einen Schlag hartes Kernkapital (CET1) geschaffen werden. Sie sind damit ein sehr wirksames Frühinterventionsinstrument
4) Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Stärkung der AT1-Anleihen erzielen eine weitere internationale Angleichung und schaffen vorhersehbare rechtliche Rahmenbedingungen
5) Der 50/50-Mehrheitsvorschlag der WAK-S schützt die Steuerzahlenden genau so gut wie der Bundesratsvorschlag, weil er deutlich früher stabilisierende Massnahmen auslöst und kosteneffizienter ist
6) Das 50/50-Modell der WAK-S hätte, ohne den regulatorischen Filter, die Probleme der Credit Suisse bereits 2021 sichtbar gemacht und Gegenmassnahmen wie Dividendenstopps und Bonikürzungen erzwungen
7) Eine 90%-Unterlegung mit hartem Kernkapital ist kein Kompromiss und würde der Wettbewerbsfähigkeit von UBS nachhaltig schaden
8) Die Kosten extremer Regulierung schaden der Schweizer Wirtschaft
9) Ausländische Tochtergesellschaften von UBS, auch in den USA, bestehen aus diversifizierten Aktivitäten und stehen auch im Dienst der Schweizer Wirtschaft
10) UBS ist ein Abbild der Schweizer Wirtschaftsstärke und ihre Grösse wird durch bereits bestehende zusätzliche regulatorische Anforderungen berücksichtigt
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